Der Firmenwagen ist in Österreich eines der beliebtesten und am häufigsten falsch verstandenen Steueroptimierungsthemen. Viele Gründer und Selbstständige kaufen einen Firmenwagen, weil sie glauben, damit automatisch Steuern zu sparen. Die Realität ist komplexer – und hängt stark vom Fahrzeugtyp, der Nutzung und deiner steuerlichen Situation ab.
Der Sachbezug: Das Herzstück der Firmenwagen-Steuer
Wenn du als Dienstnehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmenwagen auch privat nutzt, entsteht ein Sachbezug – ein geldwerter Vorteil, der wie Gehalt versteuert wird.
Die Regeln für 2026 (Sachbezugswerteverordnung):
- PKW über 126 g CO₂/km (WLTP): 2 % des Anschaffungspreises (inkl. NoVA und USt) pro Monat – maximal € 960 pro Monat
- PKW bis 126 g CO₂/km (WLTP): 1,5 % des Anschaffungspreises – maximal € 720 pro Monat
- Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge (0 g CO₂/km): Sachbezug 0 % – kein steuerpflichtiger Vorteil bis Ende 2026
Praxisbeispiel: Ein Firmen-BMW (Verbrenner) um € 45.000 bedeutet: 2 % × € 45.000 = € 900 Sachbezug pro Monat = € 10.800 zusätzlich zu versteuerndes Einkommen pro Jahr. Bei 40 % Grenzsteuersatz kostet dich das ca. € 4.320 netto mehr Steuern jährlich.
Vorsteuerabzug: Wann kannst du die USt zurückholen?
Hier ist Österreich strenger als viele andere EU-Länder:
- PKW und Kombi: Kein Vorsteuerabzug möglich – egal wie hoch der betriebliche Anteil ist
- Ausnahme LKW, Klein-LKW, Kastenwagen: 100 % Vorsteuerabzug möglich
- E-Autos und Plug-in-Hybride mit geringem Verbrauch: Vorsteuerabzug möglich wenn die Anschaffungskosten unter € 40.000 brutto liegen
Das bedeutet: Wer einen normalen Firmen-PKW kauft, kann die € 9.000 USt bei einem € 45.000 Auto nicht zurückfordern. Diesen Punkt übersehen viele Gründer.
NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer
Beim Kauf eines Fahrzeugs fällt in Österreich die Normverbrauchsabgabe (NoVA) an – sie hängt vom CO₂-Ausstoß ab und kann bei Hochemissionsfahrzeugen erheblich sein. Dazu kommt die motorbezogene Versicherungssteuer, die bei leistungsstärkeren Fahrzeugen ebenfalls ins Gewicht fällt.
Das Fahrtenbuch: Pflicht, wenn du Privatanteil trennen willst
Wer betriebliche und private Fahrten trennt (und damit nur den betrieblichen Anteil absetzen möchte), braucht ein ordentliches Fahrtenbuch. Darin müssen erfasst werden:
- Datum und Uhrzeit
- Start- und Zielort
- Zweck der Fahrt (dienstlich/privat)
- Kilometerstand vor und nach der Fahrt
Ein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch erkennt das Finanzamt nicht an. Apps wie TravelWatcher oder Vimcar können hier helfen.
E-Auto 2026: Noch steuerfrei – aber nicht mehr lange
Bis Ende 2026 gilt weiterhin der 0 % Sachbezug für Elektrofahrzeuge in Österreich. Das macht E-Autos für Unternehmer aktuell noch extrem attraktiv:
- Kein Sachbezug → keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherung auf den Fahrzeugvorteil
- Vorsteuerabzug möglich (bis € 40.000 Anschaffungspreis brutto)
- Keine NoVA
- Keine motorbezogene Versicherungssteuer
Ab 2027 ändert sich das: Die Sachbezugsbefreiung für E-Firmenautos fällt. Ab 1. Jänner 2027 gilt ein Sachbezug von 0,375 %, maximal € 180 pro Monat. Ab 2028 steigt er auf 0,625 %, maximal € 300 pro Monat. Wer jetzt noch ein E-Firmenfahrzeug anschafft, sichert sich die Befreiung bis Ende 2026 – ab 2027 wird auch das E-Auto steuerlich relevanter.
Wann rechnet sich ein Firmenwagen wirklich?
Ein Firmenwagen lohnt sich steuerlich besonders, wenn:
- Du das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich nutzt
- Es sich um ein Elektrofahrzeug handelt
- Du einen hohen Grenzsteuersatz hast (ab 40 % oder 48 % – gemäß Einkommensteuertarif 2026)
- Das Fahrzeug als Anlagevermögen über 8 Jahre abgeschrieben wird
Wer hingegen ein teures Auto überwiegend privat nutzt und hofft, damit Steuern zu sparen, wird vom Finanzamt schnell eines Besseren belehrt. Die Betriebsprüfung prüft Firmenwagen besonders genau.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sachbezug für einen Firmenwagen 2026?
Grundsätzlich 2 Prozent des Anschaffungspreises pro Monat (maximal 960 Euro), bei Fahrzeugen bis 126 g CO2/km 1,5 Prozent (maximal 720 Euro). Für Elektroautos gilt bis Ende 2026 ein Sachbezug von 0 Prozent.
Kann ich beim Firmenwagen die Vorsteuer abziehen?
Bei PKW und Kombi grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten für LKW, Klein-LKW, Kastenwagen sowie für Elektrofahrzeuge unter bestimmten Anschaffungskostengrenzen.
Wie ändert sich der Sachbezug für E-Autos ab 2027?
Ab 1. Jänner 2027 gilt für E-Firmenwagen ein Sachbezug von 0,375 Prozent (maximal 180 Euro monatlich), ab 2028 von 0,625 Prozent (maximal 300 Euro monatlich).
Brauche ich für den Firmenwagen ein Fahrtenbuch?
Wenn du betriebliche und private Fahrten trennen willst, ja. Es muss laufend geführt werden und Datum, Start- und Zielort, Zweck sowie Kilometerstände enthalten. Nachträglich erstellte Fahrtenbücher werden in der Regel nicht anerkannt.
Wann rechnet sich ein Firmenwagen wirklich?
Vor allem bei überwiegend betrieblicher Nutzung, bei Elektrofahrzeugen und bei hohem Grenzsteuersatz. Ein überwiegend privat genutztes teures Auto bringt steuerlich meist keinen Vorteil.