Das amtliche Kilometergeld ist einer der einfachsten und häufig unterschätzten Steuervorteile für Selbstständige und Unternehmer in Österreich. Wer betriebliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug zurücklegt, kann diese pauschal abgelten – ohne aufwendige Nachweise über tatsächliche Fahrzeugkosten.
Die aktuellen Kilometergeld-Sätze 2026
Das amtliche Kilometergeld ist ein Pauschalsatz, der alle Fahrzeugkosten abdeckt – Treibstoff, Versicherung, Abschreibung, Service, Reparaturen, Vignette, Maut und Parkgebühren. Die Sätze gelten seit 2025 und damit auch 2026:
- PKW und Kombi: € 0,50 pro Kilometer (max. 30.000 km/Jahr)
- Motorrad, Moped und Fahrrad (auch E-Bike): € 0,25 pro Kilometer (Fahrrad max. 3.000 km/Jahr)
- Mitfahrer: zusätzlich € 0,15 pro Kilometer pro Person
Was sich geändert hat: Ab 1. Jänner 2025 wurde der PKW-Satz von € 0,42 auf € 0,50 erhöht und galt im ersten Halbjahr 2025 einheitlich für alle Fahrzeuge. Seit 1. Juli 2025 gilt für Motorrad und Fahrrad € 0,25 (bis 2024: € 0,24 bzw. € 0,38). Wer noch mit alten Werten rechnet, verschenkt Geld.
Für Selbstständige: Kilometergeld als Betriebsausgabe
Als Unternehmer setzt du das Kilometergeld als Betriebsausgabe an (§ 4 Abs. 4 EStG) – es ist kein „steuerfreier Kostenersatz", den gibt es nur bei Dienstnehmern. Zwei Bedingungen entscheiden, ob du es überhaupt verwenden darfst:
- Das Fahrzeug muss im Privatvermögen sein – also weniger als 50 % der Jahreskilometer betrieblich gefahren werden. Wird es überwiegend betrieblich genutzt, gehört es ins Betriebsvermögen, und dann gelten zwingend die tatsächlichen Kosten (AfA über mindestens 8 Jahre, Treibstoff, Versicherung, Service) abzüglich Privatanteil – mit Luxustangente ab 40.000 Euro Anschaffungskosten.
- Entweder – oder: Beim Privatfahrzeug hast du das Wahlrecht zwischen Kilometergeld und tatsächlichen Kosten – aber nie beides, und nicht gemischt. Wer Kilometergeld nimmt, darf Vignette, Parken oder Reparaturen nicht zusätzlich absetzen.
Die 30.000-km-Grenze: Das Kilometergeld ist auf 30.000 betriebliche Kilometer pro Jahr begrenzt – maximal also 30.000 × € 0,50 = € 15.000 Betriebsausgabe. Wer mehr betrieblich fährt, ist in der Praxis fast immer über der 50-%-Grenze und damit ohnehin im Betriebsvermögen mit tatsächlichen Kosten. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind beim Unternehmer betriebliche Fahrten und zählen mit – eine Pendlerpauschale gibt es für Selbstständige nicht.
Für Dienstnehmer: steuerfreier Kostenersatz oder Werbungskosten
Dienstnehmer, die Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug machen, können vom Arbeitgeber Kilometergeld als steuerfreien Reisekostenersatz nach § 26 Z 4 EStG erhalten (bis 30.000 km/Jahr, darüber steuerpflichtig). Zahlt der Arbeitgeber nichts oder weniger, kann die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte sind hier keine Dienstfahrten; dafür gibt es Pendlerpauschale und Pendlereuro.
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei einer Beteiligung bis 25 % ist der Geschäftsführer Dienstnehmer – Kilometergeld von der GmbH ist nach § 26 EStG steuerfrei. Ab mehr als 25 % Beteiligung erzielt er Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Ersätze der GmbH sind dann Betriebseinnahmen, denen er das Kilometergeld als Betriebsausgabe gegenüberstellt – wirtschaftlich läuft es auf dasselbe hinaus, buchhalterisch ist es ein anderer Weg. Bei der GmbH selbst ist die Zahlung in beiden Fällen Betriebsausgabe.
Aufzeichnungspflicht: Was du dokumentieren musst
Kein formelles Fahrtenbuch nötig – aber du brauchst eine Kilometeraufstellung mit:
- Datum der Fahrt
- Start- und Zielort
- Zweck der Fahrt (welcher Kunde, welche Veranstaltung)
- Gefahrene Kilometer
Eine einfache Excel-Tabelle reicht. Das Finanzamt kann diese Aufzeichnungen bei einer Prüfung anfordern – wer keine hat, riskiert die Aberkennung der Betriebsausgaben.
Kilometergeld vs. Fahrtkosten tatsächlich abrechnen: Was ist besser?
Das Kilometergeld ist ein Pauschalsatz. Wer ein teures Fahrzeug mit hohen Fixkosten fährt und im Privatvermögen bleibt, kann mit den tatsächlichen Kosten (anteilig nach Fahrtenbuch) manchmal besser aussteigen. Die Entscheidung hängt von Fahrzeugpreis, Kilometern und Kostenstruktur ab – und sie gilt fürs ganze Jahr, nicht fahrtweise.
Faustregel: Bis 30.000 km pro Jahr und bei normalen PKWs ist das Kilometergeld meist einfacher und ausreichend. Darüber hinaus oder bei sehr teuren Fahrzeugen lohnt sich eine individuelle Kalkulation.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kilometergeld 2026 in Österreich?
Für PKW und Kombi 0,50 Euro pro Kilometer, für Motorrad und Fahrrad 0,25 Euro pro Kilometer. Für Mitfahrer zusätzlich 0,15 Euro pro Kilometer und Person.
Bis zu wie vielen Kilometern kann ich Kilometergeld abrechnen?
Bis 30.000 Kilometer pro Jahr, für Fahrräder bis 3.000 Kilometer. Wer mehr betrieblich fährt, ist meist ohnehin über der 50-%-Grenze – dann gehört das Fahrzeug ins Betriebsvermögen und es gelten die tatsächlichen Kosten.
Kann ich als Selbstständiger Kilometergeld absetzen?
Ja, als Betriebsausgabe, sofern sich das Fahrzeug im Privatvermögen befindet (weniger als 50 Prozent betriebliche Nutzung). Es gilt entweder Kilometergeld oder tatsächliche Kosten, nie beides. Bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen gelten zwingend die tatsächlichen Kosten.
Brauche ich für das Kilometergeld ein Fahrtenbuch?
Ein formelles Fahrtenbuch ist nicht nötig, aber eine Aufstellung mit Datum, Start- und Zielort, Zweck und gefahrenen Kilometern. Eine einfache Tabelle reicht.
Kilometergeld oder tatsächliche Kosten – was ist besser?
Bis 30.000 Kilometer und bei normalen PKW ist das Kilometergeld meist einfacher und ausreichend. Bei sehr teuren Fahrzeugen oder hoher Kilometerleistung kann eine individuelle Kalkulation sinnvoll sein.
Stand: 12. September 2026. Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater. Aktualisiert am 12.09.2026: Selbstständige (Betriebsausgabe, 50-%-Regel, Wahlrecht) und Dienstnehmer (§ 26 EStG) getrennt dargestellt; Satzhistorie 2025 präzisiert. Rechtslage kann sich ändern – bitte die Quellen unten prüfen.
Quellen
- WKO – Abschreibung von Kfz-Aufwand (FAQ): Kilometergeld, 50-%-Regel, Wahlrecht
- WKO – Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld (Dienstnehmer)
- BMF – Kilometergeld
- EStG § 4 Abs. 4 (Betriebsausgaben), § 26 Z 4 (Reisekostenersatz an Dienstnehmer)