Physiotherapeuten gehören zu den am stärksten nachgefragten Gesundheitsberufen in Österreich – und immer mehr entscheiden sich für die Selbstständigkeit. Die eigene Praxis bietet Freiheit und bessere Verdienstmöglichkeiten, bringt aber auch unternehmerische Verantwortung mit. Ich erkläre, was du wissen musst.
Berufsberechtigung: Was du brauchst
Physiotherapie ist in Österreich ein gehobener medizinisch-technischer Dienst, seit 1. September 2024 geregelt im MTD-Gesetz 2024 (BGBl. I Nr. 100/2024), das das alte MTD-Gesetz aus 1992 abgelöst hat. Voraussetzungen für die freiberufliche Berufsausübung:
- Abgeschlossenes Bachelorstudium Physiotherapie (180 ECTS, 6 Semester) an einer österreichischen Fachhochschule – oder eine anerkannte ausländische Ausbildung
- Eintragung im Gesundheitsberuferegister (GBR) – und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit. Für Freiberufler ist die Gesundheit Österreich GmbH die Registrierungsbehörde (für Angestellte die Arbeiterkammer). Die Registrierung ist kostenlos; danach bekommst du den Berufsausweis per Post, gültig fünf Jahre. Ohne Eintragung darfst du den Beruf nicht ausüben.
- Berufshaftpflichtversicherung – nach § 40 MTD-Gesetz 2024 verpflichtend vor Beginn der freiberuflichen Tätigkeit abzuschließen
- Ein Berufssitz im Inland (maximal zwei, § 30 MTD-Gesetz 2024)
Ein Gesundheitsamt ist dafür nicht mehr zuständig – die Registrierung läuft zentral über das GBR. Fachlich arbeitest du grundsätzlich nach ärztlicher Anordnung (§ 20 MTD-Gesetz 2024); nur in der Sekundärprävention bei stabilisierten Erkrankungen ist eine eigenverantwortliche Behandlung ohne Anordnung möglich, mit Informationspflicht an den behandelnden Arzt.
Kein Gewerbeschein, aber Anmeldung beim Finanzamt
Physiotherapeuten sind freie Berufe – kein Gewerbeschein nötig, keine WKO-Pflicht. Du musst dich aber beim Finanzamt anmelden (Fragebogen zur Betriebseröffnung, Steuernummer) und bei der SVS als „Neuer Selbständiger" nach dem GSVG melden – innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit.
Kassenvertrag vs. Wahlphysiotherapeut
Auch hier die zentrale Weichenstellung:
Kassenvertrag
Kassenverträge für Physiotherapeuten sind in Österreich sehr begrenzt. Die meisten Verträge sind mit Gruppenpraxen oder Instituten abgeschlossen. Einzelpraxen bekommen selten direkte Kassenverträge. Wenn doch: Stabile Einnahmen, aber fixe Honorare und Dokumentationspflichten.
Wahlphysiotherapeut (privat)
Du verrechnest direkt mit Patienten. Die ÖGK und andere Kassen erstatten einen Teil der Kosten rück (meist 80 % des Kassentarifs). Vorteil: Freie Termingestaltung, eigene Honorarordnung, keine Kassenauflagen. Das ist der Einstiegsweg für die meisten Neugründer.
Der Praxisraum: Was du beachten musst
Physiotherapie stellt besondere Anforderungen an den Raum:
- Mindestgröße: Richtwert 20–25 m² für den Behandlungsraum
- Barrierefreiheit: Gesetzlich vorgeschrieben wenn möglich
- Umkleidemöglichkeit für Patienten
- Sanitäranlagen: WC für Patienten erforderlich
- Geräteausstattung: Behandlungsliege, Geräte je nach Spezialisierung (Elektrotherapie, Ultraschall etc.)
Hausbesuche sind ebenfalls möglich und erfordern keine eigenen Räumlichkeiten – aber eine gute Fahrzeugausstattung und Kilometergeld-Abrechnung.
Kostenkalkulation Praxisraum Wien: Miete ca. € 800–1.500/Monat, Erstausstattung (Liegen, Geräte) ca. € 8.000–20.000. Praxisgemeinschaften sind für den Start often günstiger – stundenweise Miete ab € 10–20/Stunde.
Betriebskosten und Einnahmen realistisch planen
Als selbstständiger Physiotherapeut solltest du rechnen mit:
- Einnahmen: € 80–150 pro Stunde je nach Spezialisierung und Region
- Produktive Stunden: Ca. 6–7 pro Tag (Rest: Dokumentation, Akquise, Admin)
- SVS-Beiträge: Ca. 25–27 % des Gewinns
- Einkommensteuer: Je nach Gewinn 0–50 %
- Berufshaftpflicht: gesetzlich verpflichtend (§ 40 MTD-Gesetz 2024), Kosten je nach Deckungssumme und Anbieter – Physio Austria bietet Mitgliedern eine Gruppenlösung
Umsatzsteuer: Physiotherapie ist befreit
Therapeutische Physiotherapieleistungen sind umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG), wenn sie von einer berechtigten Person erbracht werden. Das bedeutet: Keine USt in Rechnung stellen, aber auch kein Vorsteuerabzug auf Ausgaben.
Massagen ohne therapeutischen Hintergrund (z.B. Wellnessmassagen) sind hingegen umsatzsteuerpflichtig.
Förderungen für die Praxisgründung
Für die Gründung einer Physiotherapiepraxis gibt es mehrere Fördermöglichkeiten:
- AWS (Austria Wirtschaftsservice): Gründerkredite und Garantien
- WKO Gründerservice: Beratung und erste Förderinformationen
- Bundesland-spezifische Wirtschaftsförderungen
- BMASGK: Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen
Häufige Fragen
Brauche ich als Physiotherapeut einen Gewerbeschein?
Nein. Physiotherapie ist ein freier Gesundheitsberuf nach dem MTD-Gesetz 2024. Erforderlich sind das abgeschlossene Bachelorstudium, die Eintragung im Gesundheitsberuferegister vor Beginn der Tätigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung. Anmeldung beim Finanzamt und bei der SVS sind trotzdem notwendig.
Ist Physiotherapie umsatzsteuerbefreit?
Therapeutische Leistungen berechtigter Physiotherapeuten sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Wellnessmassagen ohne therapeutischen Hintergrund sind hingegen umsatzsteuerpflichtig.
Kassenvertrag oder Wahlphysiotherapeut?
Kassenverträge für Einzelpraxen sind selten. Die meisten Neugründer starten als Wahlphysiotherapeut und verrechnen direkt mit den Patienten, die einen Teil bei der Kasse rückerstattet bekommen.
Was kostet ein Praxisraum für Physiotherapie?
Als Richtwert in Wien 800 bis 1.500 Euro Miete monatlich plus 8.000 bis 20.000 Euro Erstausstattung. Praxisgemeinschaften mit Stundenmiete sind für den Start oft günstiger.
Wie viel bleibt vom Stundenhonorar übrig?
Bei 80 bis 150 Euro pro Stunde sind SVS-Beiträge von rund 25 bis 27 Prozent des Gewinns, Einkommensteuer und Betriebskosten abzuziehen. Realistisch sind sechs bis sieben produktive Stunden pro Tag.
Stand: 12. September 2026. Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater. Aktualisiert am 12.09.2026: Berufsrecht auf MTD-Gesetz 2024 umgestellt (Gesundheitsberuferegister statt Gesundheitsamt, Berufshaftpflicht, Berufssitz), SVS-Meldung als Neuer Selbständiger ergänzt. Rechtslage kann sich ändern – bitte die Quellen unten prüfen.
Quellen
- MTD-Gesetz 2024 (BGBl. I Nr. 100/2024) – RIS
- USP – Gesundheitsberuferegister: Registrierung, Berufsausweis
- Gesundheitsportal – Physiotherapeut:in
- Physio Austria – Arbeiten in Österreich
- UStG § 6 Abs. 1 Z 19 (Steuerbefreiung Heilbehandlung)