Die Nachfrage nach Psychotherapie in Österreich steigt seit Jahren – und damit auch die Zahl der Therapeuten, die sich für die Selbstständigkeit entscheiden. Der Weg zur eigenen Praxis ist rechtlich klar geregelt, aber komplex. Als Berater, der regelmäßig Gesundheitsberufe begleitet, erkläre ich die wichtigsten Schritte.
Voraussetzung: Die Berufsberechtigung
Psychotherapie ist in Österreich ein freier Gesundheitsberuf (kein Gewerbe!) und durch das Psychotherapiegesetz 2024 (BGBl. I Nr. 49/2024) geregelt, das seit 1. Jänner 2025 in Kraft ist. Wir befinden uns gerade im Übergang zwischen zwei Ausbildungssystemen – deshalb musst du wissen, welches für dich gilt:
Neue Ausbildung (ab Herbst 2026)
- Bachelorstudium Psychotherapie (180 ECTS) und Masterstudium Psychotherapie (120 ECTS) an einer öffentlichen Universität – die Akademisierung gilt ab 1. Oktober 2026
- Danach eine postgraduale Fachausbildung in einem anerkannten Verfahren bei einer Fachgesellschaft (mit Lehrselbsterfahrung und Supervision) und eine staatliche Approbationsprüfung
Alte Ausbildung (Propädeutikum + Fachspezifikum) – Übergangsfristen
- Wer die Ausbildung nach dem alten System begonnen hat, kann sie abschließen: Propädeutikum bis spätestens 30. September 2030
- Fachspezifikum: Aufnahme bis 1. Oktober 2030, Abschluss bis 30. September 2038
Unabhängig vom Ausbildungsweg gilt: Erst die Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums berechtigt zur Berufsausübung – ohne Listeneintrag darfst du keine Psychotherapie anbieten. Bereits eingetragene Psychotherapeuten bleiben mit dem neuen Gesetz berechtigt. Der Listeneintrag ist kostenlos. Für die freiberufliche Tätigkeit brauchst du außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung.
Kein Gewerbeschein – kein WKO-Beitrag
Da Psychotherapie ein freier Beruf ist, brauchst du keinen Gewerbeschein und bist nicht WKO-pflichtig. Das spart Kosten, bedeutet aber auch: Die WKO ist nicht deine Interessenvertretung. Zuständig ist der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP).
Kassenfinanzierte Psychotherapie oder Privatpraxis?
Das ist die zentrale Entscheidung für jeden selbstständigen Psychotherapeuten in Österreich:
Kassenfinanzierte Plätze
Direkte Einzelverträge zwischen Psychotherapeuten und Krankenkasse sind die Ausnahme. Die ÖGK arbeitet überwiegend mit Vereinslösungen: Vereine und Gesundheitszentren erhalten kassenfinanzierte Therapieplätze und vergeben sie an angeschlossene Therapeuten. Vorteil: Auslastung und kein Inkasso. Nachteil: begrenzte Kontingente, Wartelisten, vorgegebene Honorare.
Privatpraxis mit Kostenzuschuss
Du stellst Honorarnoten direkt an deine Klienten. Diese bekommen von der ÖGK einen Kostenzuschuss von 33,70 € pro Einzelsitzung (60 Minuten, Stand 2025) – Voraussetzung sind dein Eintrag in der Psychotherapeutenliste, eine diagnostizierte psychische Störung nach ICD-10 und eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung; ab der 11. Sitzung braucht es eine Bewilligung der Kasse. Bei anderen Kassen (BVAEB, SVS) gelten eigene Zuschusssätze. Vorteil: freie Honorargestaltung und Flexibilität. Nachteil: Du musst aktiv Klienten gewinnen.
Realistisch: Die meisten neu gegründeten Praxen starten privat mit Kostenzuschuss und bewerben sich parallel bei Vereinen um kassenfinanzierte Plätze.
Praxisraum: Was ist erlaubt?
Für eine Psychotherapiepraxis gibt es Mindestanforderungen:
- Schallschutz: Gespräche dürfen nicht nach außen dringen – Vertraulichkeit ist gesetzlich vorgeschrieben
- Barrierefreiheit je nach Gebäude und regionalen Vorschriften
- Wartezimmer: Nicht vorgeschrieben, aber professionell empfehlenswert
- Separate Türen/Eingänge: Klienten sollen sich nicht begegnen
Viele Therapeuten starten in einer Praxisgemeinschaft (Stundenmiete) um Kosten zu sparen, bevor sie eigene Räumlichkeiten mieten.
Steuern und Buchhaltung als Psychotherapeut
Psychotherapieleistungen sind in Österreich umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG) – sofern du ordnungsgemäß in der Psychotherapeutenliste eingetragen bist. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
Für die Einkommensteuer bist du als freier Beruf zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung berechtigt (keine Bilanzierungspflicht).
Sozialversicherung: SVS als „Neuer Selbständiger"
Freiberufliche Psychotherapeuten sind bei der SVS als „Neue Selbständige" nach dem GSVG pflichtversichert (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) – nicht nach dem FSVG, das nur für Ärzte, Apotheker und wenige andere Berufe gilt. Melde dich innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit bei der SVS. Die Beiträge werden vorläufig nach einer Mindestbeitragsgrundlage berechnet und nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids endgültig nachbemessen – die Nachzahlung im dritten Jahr ist der häufigste Liquiditätsfehler in dieser Branche. Wie du sie vermeidest, liest du im Artikel zur SVS-Nachzahlung.
Häufige Fragen
Brauche ich als Psychotherapeut einen Gewerbeschein?
Nein. Psychotherapie ist ein freier Gesundheitsberuf. Voraussetzung ist die Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums.
Ist Psychotherapie umsatzsteuerbefreit?
Ja, sofern du ordnungsgemäß in der Psychotherapeutenliste eingetragen bist. Im Gegenzug steht kein Vorsteuerabzug zu.
Kassenfinanzierte Psychotherapie oder Privatpraxis?
Direkte Kassenverträge sind selten; kassenfinanzierte Plätze laufen meist über Vereine mit Wartelisten. Die meisten neuen Praxen starten privat: Klienten erhalten von der ÖGK einen Kostenzuschuss von 33,70 € pro Einzelsitzung (Stand 2025).
Welche Anforderungen gelten für den Praxisraum?
Vor allem Schallschutz zur Wahrung der Vertraulichkeit. Wartezimmer und getrennte Ein- und Ausgänge sind empfehlenswert. Viele starten in einer Praxisgemeinschaft mit Stundenmiete.
Bei welcher Sozialversicherung bin ich als Psychotherapeut versichert?
Bei der SVS als Neuer Selbständiger nach dem GSVG – nicht nach dem FSVG. Die Beiträge werden zunächst nach der Mindestbeitragsgrundlage berechnet und nach dem Einkommensteuerbescheid nachbemessen.
Stand: 12. September 2026. Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater. Aktualisiert am 12.09.2026: Ausbildung nach Psychotherapiegesetz 2024 (neu/alt mit Übergangsfristen), Kassenmodell und ÖGK-Kostenzuschuss präzisiert, Sozialversicherung korrigiert (GSVG statt FSVG). Rechtslage kann sich ändern – bitte die Quellen unten prüfen.
Quellen
- ÖBVP – Psychotherapiegesetz 2024 (BGBl. I Nr. 49/2024)
- Bildungsministerium – Psychotherapieausbildung ab 2026 an Universitäten
- ÖGK – Psychotherapie: Informationen für Vertragspartner (Kostenzuschuss)
- Gesundheitsministerium: Psychotherapeutenliste
- UStG § 6 Abs. 1 Z 19: Steuerbefreiung Heilbehandlung