Steuern & Finanzen

30 % zurücklegen: Rücklagen als Selbstständiger in Österreich

Als Selbstständiger bist du dein eigener Kassenwart. Es gibt keine Lohnbuchhaltung, die Steuern und Sozialversicherung automatisch abzieht. Was auf dein Konto kommt, ist noch nicht deins – ein Teil gehört dem Finanzamt und der SVS.

Warum Rücklagen keine Option sind

Steuern und SVS-Beiträge werden nicht monatlich fällig, sondern kommen oft auf einmal: als Jahressteuerbescheid und als SVS-Nachzahlung. Wer dann kein Polster hat, steht vor einem ernsthaften Liquiditätsproblem – selbst wenn das Geschäft gut läuft.

Die Faustregel: 30 % – als Startwert, nicht als Berechnung

Leg 30 % deines Gewinns auf ein separates Konto. Das ist eine Start-Faustregel für die ersten Monate, keine individuelle Berechnung. Diese Summe deckt in der Regel:

Warum der Prozentsatz individuell ist: Bei einem Gewinn von 20.000 Euro fällt kaum Einkommensteuer an – da reichen oft 20 %, weil fast nur die SVS zu decken ist. Bei 60.000 Euro Gewinn liegt der Grenzsteuersatz bei 40 %, dazu die SVS – da werden 40 % und mehr nötig. Und im zweiten und dritten Jahr kommt die SVS-Nachbemessung obendrauf. Deshalb: Mit 30 % starten, nach dem ersten Quartal mit den echten Zahlen nachrechnen und den Satz anpassen.

Das 4-Schritte-System

1. Eröffne ein zweites Konto – ausschließlich für Steuern und SVS. Kein anderer Zugriff.
2. Überweise sofort nach jedem Zahlungseingang automatisch 30 % auf dieses Konto.
3. Rühre dieses Konto für nichts anderes an – auch nicht für Investitionen.
4. Überprüfe quartalsweise, ob der Prozentsatz noch passt (besonders wenn dein Umsatz stark geschwankt hat).

Bonus: Wenn am Ende des Jahres mehr auf dem Rücklagenkonto ist als du an Steuern und SVS bezahlen musst, hast du automatisch einen Investitionspuffer gebildet. Ein schönes Problem.

Häufige Fragen

Wie viel sollte ich als Selbstständiger zurücklegen?

Als Startwert 30 Prozent des Gewinns – das ist eine Faustregel, keine Berechnung. Bei niedrigem Gewinn reichen oft 20 Prozent, bei höherem Gewinn und in den Jahren der SVS-Nachbemessung können 40 Prozent und mehr nötig sein. Nach dem ersten Quartal mit den echten Zahlen nachrechnen.

Warum brauche ich als Selbstständiger Rücklagen?

Steuern und SVS-Beiträge kommen oft gebündelt als Nachzahlung. Ohne Polster entsteht ein Liquiditätsproblem, selbst wenn das Geschäft gut läuft.

Wie baue ich ein Rücklagensystem auf?

Ein zweites Konto nur für Steuern und SVS eröffnen, nach jedem Zahlungseingang automatisch 30 Prozent überweisen, das Konto für nichts anderes verwenden und quartalsweise den Prozentsatz überprüfen.

Was passiert mit dem Rest, wenn zu viel zurückgelegt wurde?

Das ist ein angenehmes Problem: Der Überschuss bildet automatisch einen Investitions- oder Notfallpuffer.

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Stand: 12. September 2026. Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater. Aktualisiert am 12.09.2026: Rücklagen-Faustregel vereinheitlicht: 30 % als Startwert, individuelle Anpassung erklärt. Rechtslage kann sich ändern – bitte die Quellen unten prüfen.

Quellen & weiterführende Links

Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). 21 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

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Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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