Der Jahresabschluss ist für viele Selbstständige eine stressige Zeit. Dabei ist er mit der richtigen Vorbereitung gut handhabbar – wenn du weißt, was von dir erwartet wird.
EAR oder Bilanz?
Die meisten Selbstständigen und Einzelunternehmer nutzen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR): eine einfache Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben eines Jahres. Ob du sie verwenden darfst, hängt zuerst von der Rechtsform und erst dann vom Umsatz ab (§ 189 UGB, § 5 EStG):
- GmbH, AG, FlexKapG und GmbH & Co KG: immer bilanzierungspflichtig – unabhängig vom Umsatz („Rechnungslegungspflicht kraft Rechtsform").
- Einzelunternehmer, OG und KG: EAR, solange der Umsatz unter 700.000 Euro liegt. Über 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren wird die Bilanz ab dem übernächsten Jahr Pflicht; über 1.000.000 Euro in einem Jahr bereits ab dem Folgejahr.
- Freie Berufe (Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Künstler u.a.) und Land- und Forstwirte: keine Rechnungslegungspflicht nach UGB, egal wie hoch der Umsatz ist; für Land- und Forstwirte gilt die steuerliche Grenze von 700.000 Euro nach § 125 BAO.
Wer nicht bilanzieren muss, hat die Wahl: EAR, Pauschalierung (z.B. Basispauschalierung) oder freiwillige doppelte Buchführung – Letztere kann bei Investitionen und Lagerbeständen sinnvoll sein.
Diese Unterlagen braucht dein Steuerberater
- Alle Eingangsrechnungen des Jahres
- Alle Ausgangsrechnungen
- Kontoauszüge (Betriebs- und ggf. Privatkonto, soweit betrieblich genutzt)
- Kassabuch (bei Barbewegungen)
- Anlagenverzeichnis (für abnutzbare Wirtschaftsgüter)
- Lohnunterlagen (falls Mitarbeiter)
- Kreditverträge und Leasingvereinbarungen
Fristen im Überblick
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres in Papierform oder bis zum 30. Juni elektronisch via FinanzOnline eingereicht werden. Mit steuerlicher Vertretung (z. B. Steuerberater oder Bilanzbuchhalter) verlängert sich die Frist auf bis zu März des übernächsten Jahres.
Vorbereitung spart Geld
Je geordneter du deine Belege übergibst, desto weniger Zeit (und Honorar) kostet der Jahresabschluss. Wer quartalsweise eine Zwischenauswertung macht, hat am Jahresende keine Überraschungen mehr.
Häufige Fragen
Wann reicht die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Für Einzelunternehmer, OG und KG bei einem Jahresumsatz unter 700.000 Euro; die Bilanz wird Pflicht ab dem übernächsten Jahr nach zweimaligem Überschreiten bzw. ab dem Folgejahr bei über 1.000.000 Euro. GmbH, AG und GmbH & Co KG sind immer bilanzierungspflichtig, freie Berufe nie.
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Bis 30. April des Folgejahres in Papierform oder bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist deutlich.
Welche Unterlagen braucht mein Steuerberater für den Jahresabschluss?
Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassabuch, Anlagenverzeichnis, Lohnunterlagen sowie Kredit- und Leasingverträge.
Was ist der Unterschied zwischen EAR und Bilanz?
Die EAR stellt Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip gegenüber. Die Bilanz erfordert doppelte Buchführung mit Inventur, Forderungen und Verbindlichkeiten.
Wie kann ich beim Jahresabschluss Kosten sparen?
Belege geordnet und vollständig übergeben und quartalsweise eine Zwischenauswertung machen. Je weniger Nacharbeit, desto geringer das Honorar.
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Stand: 12. September 2026. Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater. Aktualisiert am 12.09.2026: Abgrenzung EAR/Bilanz nach Rechtsform, Umsatzgrenzen und Eintrittszeitpunkt (§ 189 UGB) präzisiert; freie Berufe ergänzt. Rechtslage kann sich ändern – bitte die Quellen unten prüfen.