Buchhaltung

Jahresabschluss für Selbstständige: EAR oder Bilanz – was gilt für dich?

Der Jahresabschluss ist für viele Selbstständige eine stressige Zeit. Dabei ist er mit der richtigen Vorbereitung gut handhabbar – wenn du weißt, was von dir erwartet wird.

EAR oder Bilanz?

Die meisten Selbstständigen und Einzelunternehmer nutzen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR): eine einfache Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben eines Jahres. Ob du sie verwenden darfst, hängt zuerst von der Rechtsform und erst dann vom Umsatz ab (§ 189 UGB, § 5 EStG):

Wer nicht bilanzieren muss, hat die Wahl: EAR, Pauschalierung (z.B. Basispauschalierung) oder freiwillige doppelte Buchführung – Letztere kann bei Investitionen und Lagerbeständen sinnvoll sein.

Diese Unterlagen braucht dein Steuerberater

Fristen im Überblick

Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres in Papierform oder bis zum 30. Juni elektronisch via FinanzOnline eingereicht werden. Mit steuerlicher Vertretung (z. B. Steuerberater oder Bilanzbuchhalter) verlängert sich die Frist auf bis zu März des übernächsten Jahres.

Vorbereitung spart Geld

Je geordneter du deine Belege übergibst, desto weniger Zeit (und Honorar) kostet der Jahresabschluss. Wer quartalsweise eine Zwischenauswertung macht, hat am Jahresende keine Überraschungen mehr.

Häufige Fragen

Wann reicht die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Für Einzelunternehmer, OG und KG bei einem Jahresumsatz unter 700.000 Euro; die Bilanz wird Pflicht ab dem übernächsten Jahr nach zweimaligem Überschreiten bzw. ab dem Folgejahr bei über 1.000.000 Euro. GmbH, AG und GmbH & Co KG sind immer bilanzierungspflichtig, freie Berufe nie.

Bis wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?

Bis 30. April des Folgejahres in Papierform oder bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist deutlich.

Welche Unterlagen braucht mein Steuerberater für den Jahresabschluss?

Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassabuch, Anlagenverzeichnis, Lohnunterlagen sowie Kredit- und Leasingverträge.

Was ist der Unterschied zwischen EAR und Bilanz?

Die EAR stellt Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip gegenüber. Die Bilanz erfordert doppelte Buchführung mit Inventur, Forderungen und Verbindlichkeiten.

Wie kann ich beim Jahresabschluss Kosten sparen?

Belege geordnet und vollständig übergeben und quartalsweise eine Zwischenauswertung machen. Je weniger Nacharbeit, desto geringer das Honorar.

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Stand: 12. September 2026. Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater. Aktualisiert am 12.09.2026: Abgrenzung EAR/Bilanz nach Rechtsform, Umsatzgrenzen und Eintrittszeitpunkt (§ 189 UGB) präzisiert; freie Berufe ergänzt. Rechtslage kann sich ändern – bitte die Quellen unten prüfen.

Quellen & weiterführende Links

Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). 21 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

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Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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