Manche Fragen tauchen in meiner Beratung immer wieder auf – egal ob Yogalehrerin, IT-Freelancer oder Handwerker. Hier sind die 5 häufigsten, mit klaren Antworten.
1. Wann brauche ich einen Steuerberater?
Sobald du regelmäßige Einnahmen hast, Unsicherheit bei Umsatzsteuer, SVS oder Einkommensteuer spürst, oder dein Belegaufkommen groß wird. Frühzeitig eingesetzt, kostet ein Steuerberater oder Bilanzbuchhalter oft weniger als er einspart. Spätestens bei Mitarbeitern, einer GmbH-Gründung oder bei internationalem Geschäft ist professionelle Hilfe dringend empfehlenswert – gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, aber die Fehlerkosten übersteigen das Honorar dort fast immer.
2. Wie viel Steuern zahle ich wirklich?
Als Selbstständiger in Österreich zahlst du Einkommensteuer (progressiv: 0 % bis 55 % je nach Gewinn) sowie SVS-Beiträge (ca. 27 % des Gewinns). Faustregel: Plane mit einer Gesamtabgabenquote von 35–50 % deines Gewinns, je nach Einkommenshöhe. Der Gewinnfreibetrag, Betriebsausgaben und andere Abzüge reduzieren die Bemessungsgrundlage.
3. Was, wenn ich mehrere Einkommensquellen habe?
Alle Einkünfte werden in der Einkommensteuererklärung zusammengerechnet (Einkunftsarten nach § 2 EStG). Das kann den Steuersatz erhöhen. Gleichzeitig gibt es Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Verlustausgleich zwischen Einkunftsarten, Sonderausgaben). Lass das professionell prüfen.
4. Muss ich Einkommensteuervorauszahlungen leisten?
Ja – sobald das Finanzamt deinen Gewinn aus der ersten Steuererklärung kennt, schreibt es vierteljährliche Vorauszahlungen vor (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November). Wer schlecht vorbereitet ist, erlebt damit eine zweite böse Überraschung neben der SVS-Nachzahlung.
5. Kann ich Verluste von einem Jahr ins nächste übertragen?
Ja – Verluste können bei Bilanzierern (GmbH, buchführungspflichtige Einzelunternehmer) unbegrenzt vorgetragen werden. Bei EAR-Buchhaltern ist der Verlustausgleich auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Lass dich dazu im konkreten Fall beraten.
Häufige Fragen
Wann brauche ich einen Steuerberater?
Sobald du regelmäßige Einnahmen hast, Unsicherheit bei Umsatzsteuer, SVS oder Einkommensteuer spürst oder das Belegaufkommen groß wird. Spätestens bei Mitarbeitern, GmbH-Gründung oder internationalem Geschäft.
Wie viel Steuern zahle ich als Selbstständiger in Österreich?
Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif von 0 bis 55 Prozent plus SVS-Beiträge von rund 27 Prozent des Gewinns. Als Faustregel solltest du mit einer Gesamtabgabenquote von 35 bis 50 Prozent planen.
Muss ich Einkommensteuervorauszahlungen leisten?
Ja. Sobald das Finanzamt deinen Gewinn kennt, werden vierteljährliche Vorauszahlungen vorgeschrieben, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Kann ich Verluste ins nächste Jahr vortragen?
Bei Bilanzierern grundsätzlich unbegrenzt, bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist der Verlustvortrag zeitlich beschränkt. Das sollte im konkreten Fall geprüft werden.
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Stand: 12. September 2026. Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater. Aktualisiert am 12.09.2026: Formulierung „Pflicht" durch „dringend empfehlenswert" ersetzt – eine gesetzliche Beratungspflicht gibt es nicht. Rechtslage kann sich ändern – bitte die Quellen unten prüfen.