Weihnachtsfeier, Gutscheine fürs Team, ein Präsent für die besten Kunden: Spätestens im Oktober beginnt in vielen Unternehmen die Planung.
Und jedes Jahr stellen sich dieselben Fragen:
Was davon ist steuerfrei? Was kannst du als Betriebsausgabe absetzen? Und was bleibt am Ende Privatvergnügen?
Bei Weihnachtsgeschenken 2026 und Weihnachtsfeiern gelten für Mitarbeiter, Kunden und dich selbst völlig unterschiedliche Regeln. Wer diese Bereiche nicht sauber trennt, verschenkt möglicherweise Geld oder riskiert unnötige Diskussionen bei einer Prüfung.
In diesem Artikel bekommst du den Überblick über die wichtigsten Freibeträge für dein Team, die Regeln für Kundengeschenke und Bewirtung, die Umsatzsteuer und die wichtigsten Punkte für deine Weihnachtsplanung 2026.
Weihnachtsgeschenke 2026: Welche Regeln gelten überhaupt?
Entscheidend ist zuerst eine einfache Frage:
Wen möchtest du beschenken?
- Mitarbeiter: Hier gibt es echte steuerliche Begünstigungen für Betriebsveranstaltungen und bestimmte Sachgeschenke.
- Kunden und Geschäftspartner: Hier gibt es keinen vergleichbaren Freibetrag. Klassische Weihnachtsgeschenke sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Anders kann es bei echten Werbegeschenken aussehen.
- Dich selbst: Die Freibeträge gelten für Beschäftigte. Als Einzelunternehmer kannst du dir selbst keinen steuerfreien Weihnachtsbonus oder ein steuerfreies Weihnachtsgeschenk gewähren.
Schauen wir uns die drei Bereiche genauer an.
Weihnachtsfeier 2026: Wie viel ist pro Mitarbeiter steuerfrei?
Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist pro Mitarbeiter bis zu 365 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Wichtig dabei:
Die 365 Euro gelten nicht pro Veranstaltung, sondern für alle Betriebsveranstaltungen eines Kalenderjahres zusammen.
Dazu können zum Beispiel zählen:
- Weihnachtsfeier
- Betriebsausflug
- Sommerfest
- andere begünstigte Betriebsveranstaltungen
Hast du beispielsweise bereits einen Betriebsausflug veranstaltet, musst du dessen anteilige Kosten bei der 365-Euro-Grenze berücksichtigen.
Wird die jährliche Grenze überschritten, ist grundsätzlich nur der übersteigende Betrag steuer- und beitragspflichtig, nicht automatisch die gesamte Betriebsveranstaltung.
Für dich als Arbeitgeber sind die betrieblich veranlassten Kosten der Weihnachtsfeier grundsätzlich Betriebsausgaben.
Was gilt, wenn auch Kunden bei der Weihnachtsfeier dabei sind?
Dann solltest du genauer dokumentieren.
Der Freibetrag von 365 Euro betrifft deine Beschäftigten.
Der Kostenanteil für Kunden und Geschäftspartner muss dagegen nach den Regeln für Repräsentation und Bewirtung beurteilt werden.
Halte deshalb fest, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat und in welchem Zusammenhang die Einladung erfolgt ist.
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter: Was gilt bis 186 Euro?
Zusätzlich zur Betriebsveranstaltung können bestimmte Sachzuwendungen bis zu 186 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und beitragsfrei bleiben.
Das bedeutet:
Du kannst grundsätzlich eine Weihnachtsfeier innerhalb der 365-Euro-Grenze veranstalten und zusätzlich ein begünstigtes Sachgeschenk innerhalb der 186-Euro-Grenze überreichen.
Dabei solltest du einige Voraussetzungen beachten.
1. Sachgeschenk statt Bargeld
Begünstigt sind Sachzuwendungen.
Auch Gutscheine können darunterfallen, wenn sie nicht in Bargeld abgelöst werden können.
Eine klassische Barauszahlung zu Weihnachten fällt dagegen nicht unter diese Begünstigung und ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.
2. Keine individuelle Leistungsbelohnung
Das Weihnachtsgeschenk sollte eine generelle Zuwendung aus einem bestimmten Anlass darstellen.
Es sollte also nicht darum gehen, einem einzelnen Mitarbeiter aufgrund seiner besonderen Arbeitsleistung einen steuerfreien Bonus zukommen zu lassen.
Für leistungsabhängige Zahlungen gelten andere Regeln.
3. Die 186 Euro gelten für das gesamte Jahr
Auch hier handelt es sich um einen Jahresbetrag.
Hast du deinen Mitarbeitern während des Jahres bereits begünstigte Sachzuwendungen gewährt, musst du diese berücksichtigen.
Was gilt bei Dienst- und Firmenjubiläen?
Daneben können Sachzuwendungen anlässlich bestimmter begünstigter Dienst- oder Firmenjubiläen bis zu weiteren 186 Euro steuer- und beitragsfrei sein.
Wichtig: Nicht jedes beliebige Jubiläum erfüllt automatisch die Voraussetzungen. Diese Begünstigung sollte daher im konkreten Fall geprüft werden.
| Zuwendung an Mitarbeiter | Steuer- und beitragsfrei bis |
|---|---|
| Betriebsveranstaltungen | 365 € pro Jahr |
| Begünstigte Sachgeschenke | 186 € pro Jahr |
| Begünstigte Jubiläumsgeschenke | zusätzlich bis 186 € |
| Bargeld | nicht über diese Regelung begünstigt |
Und die Mitarbeiterprämie 2026?
Die Mitarbeiterprämie ist von Weihnachtsgeschenken zu unterscheiden.
2026 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei gewährt werden.
Die Begünstigung gilt für den Zeitraum Juli bis Dezember 2026 und setzt eine entsprechende lohngestaltende Grundlage voraus.
Eine freiwillige individuelle Zahlung des Arbeitgebers reicht daher nicht automatisch aus.
Außerdem wichtig:
Die Mitarbeiterprämie 2026 ist zwar unter den Voraussetzungen lohnsteuerfrei, grundsätzlich aber nicht sozialversicherungsfrei. Auch Lohnnebenkosten können anfallen.
Wenn du deinen Mitarbeitern heuer noch eine Prämie zahlen möchtest, solltest du daher vorher mit deiner Lohnverrechnung klären, ob die Voraussetzungen in deinem Unternehmen erfüllt sind.
Details findest du in meinem Artikel zur Mitarbeiterprämie 2026.
Kundengeschenke 2026: Wann kannst du sie absetzen?
Bei Kunden und Geschäftspartnern gelten völlig andere Regeln.
Geschenke an Geschäftsfreunde zu bestimmten Anlässen wie Weihnachten, Neujahr oder Geburtstag gelten grundsätzlich als Repräsentationsaufwendungen.
Und diese sind einkommensteuerlich grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Die klassische Flasche Wein oder der Präsentkorb für einen Stammkunden ist daher in der Regel keine Betriebsausgabe, nur weil du ihn einem Kunden schenkst.
Genau hier passiert in der Praxis häufig ein Denkfehler:
Betrieblich veranlasst bedeutet nicht automatisch steuerlich abzugsfähig.
Du kannst einen Kunden natürlich aus geschäftlichen Gründen beschenken. Das bedeutet aber noch nicht, dass das Finanzamt die Ausgabe steuerlich anerkennt.
Was ist ein absetzbares Werbegeschenk?
Anders kann die Beurteilung bei echten Werbegeschenken aussehen.
Typische Beispiele sind:
- Kalender mit Firmenaufschrift
- Kugelschreiber mit Logo
- einfache Werbeartikel
- andere Gegenstände, bei denen der Werbecharakter eindeutig im Vordergrund steht
Entscheidend ist nicht nur, dass irgendwo dein Logo angebracht wurde.
Die Frage ist vielmehr:
Steht tatsächlich die Werbung für dein Unternehmen oder deine Leistung im Vordergrund oder handelt es sich hauptsächlich um ein Geschenk zur Pflege der Geschäftsbeziehung?
Eine teure Flasche Wein wird daher nicht automatisch zum steuerlich abzugsfähigen Werbeartikel, nur weil du dein Logo darauf klebst.
Als Faustregel:
- Werbewirkung im Vordergrund: möglicherweise Werbeaufwand.
- Beziehungspflege im Vordergrund: grundsätzlich Repräsentation.
Kann ich das Weihnachtsessen mit Kunden absetzen?
Auch beim Weihnachtsessen mit Kunden ist Vorsicht geboten.
Bewirtungsaufwendungen können grundsätzlich zur Hälfte abzugsfähig sein, wenn nachgewiesen wird, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt.
Einfach nur mit einem Kunden essen zu gehen, reicht dafür nicht automatisch.
Deshalb mein Praxistipp:
Schreib direkt auf den Beleg oder in deine Buchhaltungsunterlagen:
- Wer war dabei?
- Was war der konkrete geschäftliche Anlass?
- Welches Geschäft, Projekt oder welche Leistung wurde besprochen?
Ein reines „Danke für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr"-Essen lässt sich wesentlich schwerer als Werbeaufwand argumentieren.
Was gilt bei der Umsatzsteuer?
Hier solltest du zwei Dinge unbedingt auseinanderhalten:
Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei unterschiedliche Prüfungen.
Ein Geschenk kann daher umsatzsteuerlich anders behandelt werden als einkommensteuerlich.
Für nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen steht grundsätzlich auch kein Vorsteuerabzug zu.
Wurde für einen Gegenstand hingegen Vorsteuer abgezogen und wird dieser später unentgeltlich verschenkt, kann die Zuwendung als Eigenverbrauch der Umsatzsteuer unterliegen.
Für Geschenke von geringem Wert gibt es eine Ausnahme. Dabei ist unter anderem die Grenze von 40 Euro Anschaffungskosten pro Empfänger und Kalenderjahr relevant. Auch bestimmte geringwertige Werbeträger wie Kugelschreiber können ausgenommen sein.
Wichtig: Die 40-Euro-Grenze macht dein Kundengeschenk nicht automatisch absetzbar
Das ist ein entscheidender Unterschied.
Die 40-Euro-Grenze betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung bestimmter Geschenke.
Sie bedeutet nicht:
„Alles, was ich meinen Kunden unter 40 Euro schenke, kann ich steuerlich absetzen."
Ob ein Geschenk einkommensteuerlich als Betriebsausgabe anerkannt wird, musst du weiterhin separat beurteilen.
Bist du Kleinunternehmer und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, spielt der Vorsteuerabzug für dich ohnehin keine Rolle.
Gelten die Freibeträge auch für dich als Unternehmer?
Nein.
Die 365 Euro für Betriebsveranstaltungen und die 186 Euro für Sachzuwendungen sind Begünstigungen für Beschäftigte.
Als Einzelunternehmer kannst du diese Freibeträge nicht auf dich selbst übertragen.
Du kannst dir daher nicht selbst einen 186-Euro-Gutschein kaufen und diesen als steuerfreies Mitarbeitergeschenk behandeln.
Auch eine private Weihnachtsfeier mit Freunden oder Familie wird nicht dadurch zur Betriebsausgabe, dass du Unternehmer bist.
Beschäftigst du Familienangehörige, können die Begünstigungen grundsätzlich nur im Rahmen eines steuerlich anerkannten, fremdüblichen Dienstverhältnisses genutzt werden.
Dein persönlicher Weihnachts-Check
Was kostet dich Weihnachtsfeier, Team- und Kundengeschenk wirklich – und was davon wirkt steuerlich? Im kostenlosen 20-minütigen Mini-Business-Audit schauen wir gemeinsam auf deine Situation, deine Zahlen und die Entscheidung, die gerade ansteht. Damit du danach klarer siehst, was dein sinnvollster nächster Schritt ist.
Jetzt kostenlosen Mini-Business-Audit buchen →Praxis-Tipp: So planst du Weihnachten 2026 steuerlich sauber
1. Budget pro Mitarbeiter festlegen
Prüfe zuerst, welche Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen es 2026 bereits gegeben hat.
Die 365 Euro und 186 Euro sind Jahresgrenzen.
Hattest du bereits einen Betriebsausflug oder hast deinen Mitarbeitern unterjährig Sachgeschenke gegeben, musst du diese Beträge berücksichtigen.
2. Gutscheine statt Bargeld
Wenn du deinen Mitarbeitern zu Weihnachten etwas zukommen lassen möchtest, können nicht in Bargeld ablösbare Gutscheine eine praktische Möglichkeit sein.
Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit tatsächlich erfüllt sind.
3. Kundengeschenke ehrlich einordnen
Frag dich bei jedem Geschenk:
Ist das wirklich Werbung oder eigentlich ein Dankeschön an meinen Kunden?
Trenne echte Werbeartikel wie Kalender oder Kugelschreiber von klassischen Repräsentationsgeschenken wie Wein oder Präsentkörben.
Und lass dich nicht von der 40-Euro-Grenze täuschen. Sie macht ein Kundengeschenk nicht automatisch zur Betriebsausgabe.
4. Belege vollständig dokumentieren
Bei Weihnachtsfeiern und Kundenbewirtungen solltest du nicht nur die Rechnung aufbewahren.
Dokumentiere auch:
- Teilnehmer
- Anlass
- geschäftlichen Zusammenhang
- bei Bewirtungen möglichst den konkreten Werbezweck
Das erspart dir später unnötige Diskussionen.
5. Liquidität mitdenken
Und jetzt kommt der Punkt, den viele bei der Weihnachtsplanung vergessen:
Steuerfrei bedeutet nicht kostenlos.
Wenn du für zehn Mitarbeiter eine Weihnachtsfeier organisierst und zusätzlich Gutscheine verschenkst, muss das Geld trotzdem auf deinem Konto vorhanden sein.
Gleichzeitig fallen gegen Jahresende häufig weitere Zahlungen, Investitionen und betriebliche Ausgaben an.
Plane Weihnachtsfeier und Geschenke deshalb nicht nur steuerlich, sondern auch in deiner Liquiditätsplanung.
Häufige Fragen
Wie viel darf eine Weihnachtsfeier 2026 pro Mitarbeiter kosten?
Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist pro Mitarbeiter bis zu 365 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Der Betrag gilt für alle Betriebsveranstaltungen eines Jahres zusammen. Bei Überschreiten der Grenze ist grundsätzlich der übersteigende Betrag steuer- und beitragspflichtig.
Wie hoch dürfen Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter 2026 sein?
Begünstigte Sachzuwendungen können bis zu 186 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und beitragsfrei bleiben. Dazu können auch Gutscheine gehören, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Die Zuwendung darf nicht lediglich eine individuelle Leistungsentlohnung darstellen.
Kann ich Mitarbeitern Bargeld zu Weihnachten steuerfrei schenken?
Nicht über die 186-Euro-Regelung für Sachzuwendungen. Bargeld ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.
Davon zu unterscheiden ist die Mitarbeiterprämie 2026. Für sie gelten eigene Voraussetzungen und Grenzen.
Sind Weihnachtsgeschenke an Kunden absetzbar?
Klassische Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde wie Wein oder Präsentkörbe gelten grundsätzlich als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen.
Anders kann es bei echten Werbegeschenken aussehen, bei denen die Werbewirkung für das Unternehmen eindeutig im Vordergrund steht.
Sind Kundengeschenke unter 40 Euro automatisch absetzbar?
Nein.
Die 40-Euro-Grenze betrifft eine umsatzsteuerliche Ausnahme für Geschenke von geringem Wert. Sie macht ein Kundengeschenk nicht automatisch zu einer einkommensteuerlich abzugsfähigen Betriebsausgabe.
Kann ich ein Weihnachtsessen mit Kunden absetzen?
Bewirtungsaufwendungen können grundsätzlich zur Hälfte abzugsfähig sein, wenn nachgewiesen wird, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt.
Dokumentiere deshalb Teilnehmer, Anlass und geschäftlichen Zweck.
Gelten die Freibeträge auch für mich als Einzelunternehmer?
Nein. Die Freibeträge für Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen betreffen Beschäftigte. Als Einzelunternehmer kannst du sie nicht für dich selbst in Anspruch nehmen.
Muss ich bei Kundengeschenken Umsatzsteuer beachten?
Ja. Einkommensteuer und Umsatzsteuer müssen getrennt beurteilt werden.
Für nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen steht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug zu. Wurde Vorsteuer abgezogen und ein Gegenstand anschließend unentgeltlich verschenkt, kann Eigenverbrauch entstehen. Für bestimmte Geschenke von geringem Wert und geringwertige Werbeträger bestehen Ausnahmen.
Fazit: Weihnachtsgeschenke 2026 – großzügig, aber mit System
Für dein Team bietet das Steuerrecht echte Spielräume:
bis zu 365 Euro pro Mitarbeiter für Betriebsveranstaltungen und bis zu 186 Euro für begünstigte Sachzuwendungen pro Jahr.
Bei Kunden sieht die Sache anders aus.
Die klassische Flasche Wein oder der Präsentkorb zu Weihnachten wird nicht automatisch zur Betriebsausgabe, nur weil der Empfänger ein Kunde ist.
Auch beim Weihnachtsessen gilt:
Geschäftlich essen ist nicht automatisch steuerlich absetzbar.
Und bei der Umsatzsteuer solltest du besonders aufpassen, die 40-Euro-Grenze nicht mit einer allgemeinen Absetzbarkeitsgrenze für Kundengeschenke zu verwechseln.
Wer früh plant und Mitarbeiter, Kunden und private Ausgaben sauber voneinander trennt, kann großzügig sein, ohne sich später über die steuerliche Behandlung zu wundern.
Mein Tipp: Leg dir jetzt im Oktober dein Weihnachtsbudget fest. Wie viel möchtest du für dein Team ausgeben? Welche Kundengeschenke sind wirklich sinnvoll? Was davon ist steuerlich begünstigt? Und vor allem: Was kostet dich Weihnachten tatsächlich? Denn auch hier gilt: Eine Ausgabe wird nicht dadurch günstig, dass sie steuerlich absetzbar ist.
Das könnte dich auch interessieren
Quellen & weiterführende Links
- RIS – § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 (Betriebsveranstaltungen, Sachzuwendungen)
- RIS – § 49 Abs. 3 Z 17 ASVG (Beitragsfreiheit)
- RIS – § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Repräsentationsaufwendungen, Bewirtung)
- RIS – § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 (Vorsteuerausschluss)
- USP – Geschenke zum Jahreswechsel (04.12.2025)
- USP – Nichtabzugsfähige Ausgaben (Stand 01.01.2026)
- WKO – Abgabenfreie Mitarbeiter-Benefits (Jänner 2026)
- WKO – Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung (Februar 2026)
- WKO – Eigenverbrauch und Umsatzsteuer
- WKO – Mitarbeiterprämie 2026
- Ergänzend: ARTUS Steuerberatung – (Nicht) abzugsfähige Geschenke (Einordnung)