Das vierte Quartal hat begonnen. Und drei Monate bis Jahresende klingen nach mehr Zeit, als sie tatsächlich sind.
Projekte müssen fertig werden, das Weihnachtsgeschäft beginnt, Kunden wollen noch schnell etwas erledigt haben und irgendwann soll auch noch Urlaub sein.
Genau deshalb ist Oktober der richtige Zeitpunkt für deinen Jahresendspurt 2026 – deinen Jahresend-Check.
Denn Ende 2026 ändern sich gleich mehrere steuerliche Möglichkeiten: Wertpapiere fallen vorerst aus dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, der erhöhte Investitionsfreibetrag läuft aus, das Arbeitsplatzpauschale fällt ab 2027 weg und die Mitarbeiterprämie 2026 kann nur noch bis Jahresende gewährt werden.
Aber bitte nicht falsch verstehen:
Jahresendplanung bedeutet nicht, im Dezember noch schnell Geld auszugeben, damit der Gewinn kleiner wird.
Es geht darum, jetzt zu wissen:
- Wie hoch wird dein Gewinn 2026 voraussichtlich?
- Was kommt noch an Einkommensteuer und SVS?
- Welche Investitionen brauchst du ohnehin?
- Welche steuerlichen Möglichkeiten kannst du sinnvoll nutzen?
- Und wie startest du finanziell vorbereitet ins Jahr 2027?
Hier bekommst du die Checkliste.
Jahresendspurt 2026: Warum dieses Jahresende besonders ist
Die wesentlichen Änderungen für 2027 sind bereits beschlossen. Dazu gehören insbesondere Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 sowie die bereits zuvor beschlossene befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags.
Eine wichtige Frist ist bereits vorbei:
Der reguläre Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2026 war bis 30. September 2026 möglich.
Für viele andere Maßnahmen hast du aber noch Zeit.
Und genau die solltest du jetzt nutzen.
1. Gewinn 2026 schätzen, bevor du irgendetwas entscheidest
Bevor wir über Investitionen, Gewinnfreibetrag oder andere Steuervorteile sprechen, brauchst du zuerst eine Zahl:
Wie hoch wird dein Gewinn 2026 voraussichtlich sein?
Nicht dein Umsatz.
Nicht dein Kontostand.
Sondern dein steuerlicher Gewinn.
Dafür brauchst du eine möglichst aktuelle Buchhaltung und eine realistische Hochrechnung für Oktober bis Dezember.
Erst dann kannst du sinnvoll abschätzen:
- wie hoch deine Einkommensteuer ungefähr wird
- welche SVS-Belastung auf dich zukommen kann
- ob der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag überhaupt relevant wird
- ob geplante Investitionen steuerlich noch 2026 sinnvoll sind
- wie viel Liquidität du zurücklegen solltest
Ohne diese Prognose ist Jahresendplanung ein Blindflug.
2. Gewinnfreibetrag: Wertpapiere 2026 vorerst zum letzten Mal
Für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften ist der Gewinnfreibetrag eine der wichtigsten steuerlichen Begünstigungen.
Für die ersten 33.000 Euro Gewinn beträgt der Grundfreibetrag 15 %.
Das sind maximal:
4.950 Euro Gewinnfreibetrag ohne Investition.
Erst für darüber hinausgehende Gewinne brauchst du für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag entsprechende begünstigte Investitionen.
Bisher konnten dafür neben bestimmten körperlichen Wirtschaftsgütern auch begünstigte Wertpapiere verwendet werden.
Genau das ändert sich.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen, werden Wertpapiere vorübergehend aus dem Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter ausgeschlossen. Realinvestitionen können weiterhin begünstigt sein.
2026 ist damit vorerst das letzte Jahr, in dem du den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag auch mit begünstigten Wertpapieren abdecken kannst. Alle Details findest du im Artikel zum Gewinnfreibetrag 2027.
Das kann gerade für Berater, Coaches, IT-Dienstleister und andere Selbstständige interessant sein, die keine größeren Maschinen oder betrieblichen Anlagen benötigen.
Wichtig ist aber:
Kauf Wertpapiere nicht einfach auf Verdacht.
Zuerst Gewinn hochrechnen, dann den möglichen Gewinnfreibetrag berechnen und erst danach entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Investition sinnvoll ist.
Bei Pauschalierung steht grundsätzlich nur der Grundfreibetrag zu.
3. Investitionsfreibetrag: 20 % bzw. 22 % noch für 2026
Auch beim Investitionsfreibetrag gibt es zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung.
Der Investitionsfreibetrag ist ein zusätzlicher steuerlicher Abzug neben der normalen Abschreibung.
Für begünstigte Anschaffungs- und Herstellungskosten, die auf den Zeitraum 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 entfallen, gelten befristet erhöhte Sätze:
| Wirtschaftsgut | begünstigter Zeitraum bis 31.12.2026 | regulär danach |
|---|---|---|
| allgemeine begünstigte Investitionen | 20 % | 10 % |
| Ökologisierung | 22 % | 15 % |
Die sonstigen Voraussetzungen des Investitionsfreibetrags bleiben grundsätzlich bestehen.
Dazu gehören insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an das Wirtschaftsgut und die Gewinnermittlung. Bei einer Pauschalierung steht der Investitionsfreibetrag grundsätzlich nicht zu.
Außerdem kannst du für dasselbe Wirtschaftsgut nicht gleichzeitig den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag und den Investitionsfreibetrag nutzen.
Achtung bei Investitionen über den Jahreswechsel
Hier wird es wichtig.
Eine bloße Bestellung oder Anzahlung im Jahr 2026 sichert dir den erhöhten Investitionsfreibetrag nicht automatisch.
Umgekehrt ist aber auch die Aussage „Alles muss zwingend bis 31. Dezember geliefert sein" zu pauschal.
Die gesetzliche Sonderregel knüpft daran an, welche Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf den begünstigten Zeitraum bis 31. Dezember 2026 entfallen. Eine Anschaffung oder Herstellung muss nicht zwingend vollständig innerhalb dieses Zeitraums beginnen und enden. Bei Investitionen, die sich über den Jahreswechsel erstrecken – vor allem bei Herstellungen mit aktivierten Teilbeträgen –, kann daher eine Aufteilung relevant sein.
Planst du eine größere Investition oder beispielsweise ein E-Auto als Firmenwagen mit Lieferung 2027, solltest du deshalb vorher prüfen, in welchem Umfang der erhöhte IFB tatsächlich genutzt werden kann.
Und vor allem:
Kauf nichts nur wegen des Investitionsfreibetrags.
Ein Freibetrag reduziert deinen steuerpflichtigen Gewinn. Er bedeutet nicht, dass dir der Staat 20 oder 22 % deiner Investition bezahlt.
4. Arbeitsplatzpauschale: 2026 noch berücksichtigen
Das Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige fällt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen, weg.
Für das Wirtschaftsjahr 2026 kann es unter den bisherigen Voraussetzungen grundsätzlich noch berücksichtigt werden.
Wenn du von zu Hause arbeitest und die Voraussetzungen erfüllst, sollte das deshalb beim Jahresabschluss bzw. bei deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2026 nicht vergessen werden.
Für deine Planung 2027 bedeutet das gleichzeitig: Das Arbeitsplatzpauschale in der bisherigen Form steht ab 2027 nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen kannst du laut Budgetbegleitgesetz 2027-2028 Ausgaben für ergonomisches Mobiliar (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) deines Arbeitsplatzes in der Wohnung bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr absetzen – soweit kein Arbeitszimmer geltend gemacht wird.
Wenn du bisher regelmäßig davon profitiert hast, solltest du das bei deiner Steuerplanung für 2027 berücksichtigen. Mehr dazu im Artikel Steuerstufen 2027 & Arbeitsplatzpauschale.
5. Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Rund um den Jahreswechsel zählt der Zahlungszeitpunkt
Wenn du deinen Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelst, gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Einnahmen werden grundsätzlich in jenem Kalenderjahr erfasst, in dem sie zufließen.
Ausgaben grundsätzlich in jenem Kalenderjahr, in dem sie bezahlt werden.
Das bedeutet aber nicht:
„Ich kaufe am 30. Dezember irgendetwas und kann automatisch alles sofort absetzen."
Bei Anlagevermögen greifen beispielsweise die Abschreibungsregeln.
Außerdem gibt es Sonderregeln.
Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel gilt eine besondere zeitliche Zuordnung, wenn die Zahlung kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel erfolgt und wirtschaftlich zum anderen Jahr gehört.
Auch bestimmte Vorauszahlungen können nicht beliebig vorgezogen werden. § 19 EStG sieht etwa für bestimmte vorausbezahlte Kosten eine Verteilung vor, sofern die Vorauszahlung nicht lediglich das laufende und das folgende Jahr betrifft.
Deshalb gilt:
Nicht jede Zahlung vor dem 31. Dezember reduziert automatisch deinen Gewinn 2026 vollständig.
6. Mitarbeiterprämie 2026: Jetzt mit der Lohnverrechnung klären
Beschäftigst du Mitarbeiter?
Dann kann 2026 noch die Mitarbeiterprämie interessant sein.
Zusätzliche Zulagen und Bonuszahlungen, die in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 gewährt werden, können pro Arbeitnehmer bis zu 500 Euro lohnsteuerfrei sein.
Allerdings gelten 2026 strengere Voraussetzungen als noch 2025.
Insbesondere braucht es eine entsprechende lohngestaltende Vorschrift. Im Normalfall ist das eine Regelung im Kollektivvertrag bzw. eine darauf beruhende zulässige Vereinbarung. Eine bloße freiwillige Einzelentscheidung des Arbeitgebers reicht nicht automatisch aus.
Außerdem bedeutet lohnsteuerfrei nicht automatisch abgabenfrei. Sozialversicherung und Lohnnebenkosten sind weiterhin zu berücksichtigen.
Wenn du deinen Mitarbeitern 2026 eine Prämie zahlen möchtest, kläre deshalb zuerst mit deiner Lohnverrechnung:
- Gibt es für deinen Betrieb die notwendige Grundlage?
- Welche Mitarbeiter sind umfasst?
- Welche Vereinbarung ist gegebenenfalls notwendig?
- Was kostet dich die Prämie tatsächlich?
- Und wie muss sie korrekt abgerechnet werden?
Warte damit nicht bis zur letzten Dezemberabrechnung. Details findest du im Artikel zur Mitarbeiterprämie 2026.
7. Kleinunternehmer: Jetzt Umsatzgrenze kontrollieren
Wenn du die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nutzt, solltest du spätestens jetzt deinen Umsatz 2026 kontrollieren.
Die Kleinunternehmergrenze beträgt 55.000 Euro Jahresumsatz. Für die Anwendung der Befreiung sind grundsätzlich sowohl das laufende als auch das vorangegangene Kalenderjahr relevant.
Besonders wichtig ist die 10-%-Toleranz.
Überschreitest du die 55.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr um nicht mehr als 10 %, kannst du die Kleinunternehmerbefreiung für dieses Kalenderjahr grundsätzlich noch bis Jahresende anwenden.
Im darauffolgenden Kalenderjahr steht die Befreiung aufgrund der Überschreitung grundsätzlich nicht mehr zu.
Wird die Grenze dagegen um mehr als 10 % überschritten, greift die Steuerpflicht bereits im laufenden Jahr für den Umsatz, mit dem die Toleranzgrenze überschritten wird, und für die nachfolgenden Umsätze.
Das kann erhebliche Auswirkungen haben.
Denn wenn du bisher beispielsweise 100 Euro ohne Umsatzsteuer verrechnet hast, musst du dir rechtzeitig überlegen:
- Muss dein Preis ab 2027 auf 120 Euro steigen?
- Oder bleiben für den Kunden 100 Euro brutto und du trägst die Umsatzsteuer aus deiner bisherigen Marge?
Gerade bei Privatkunden macht das einen großen Unterschied.
Deshalb:
Nicht erst die erste Rechnung im Jänner schreiben und danach darüber nachdenken.
8. Registrierkasse: Jahresbeleg nicht vergessen
Wenn du eine Registrierkasse verwendest, gehört auch der Jahresbeleg auf deine Jahresend-Checkliste.
Der Monatsbeleg für Dezember ist gleichzeitig der Jahresbeleg.
Grundsätzlich wird dieser mit dem letzten Barumsatz des Kalenderjahres erstellt, ausgedruckt und aufbewahrt.
Die verpflichtende Prüfung bzw. Übermittlung an das BMF muss spätestens bis 15. Februar 2027 erfolgen.
Je nach Kassensystem kann die Prüfung beispielsweise über die BMF Belegcheck-App bzw. automatisiert erfolgen.
Für Saisonbetriebe und bestimmte Sonderfälle gelten Besonderheiten. Was sich seit Oktober beim Beleg geändert hat, liest du im Artikel zum digitalen Beleg.
9. Alte Unterlagen: Nicht einfach alles entsorgen
Jahresende bedeutet in vielen Büros auch:
Ordner aussortieren.
Aber bitte nicht einfach nach dem Motto:
„Das ist eh schon alt."
Bücher, Aufzeichnungen, Rechnungen und Belege unterliegen grundsätzlich gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Je nach Unterlage und Sachverhalt können außerdem längere Fristen relevant sein, beispielsweise bei Grundstücken oder wenn Unterlagen für ein laufendes Abgaben- oder Rechtsverfahren noch benötigt werden.
Bevor du Unterlagen endgültig vernichtest, solltest du deshalb prüfen, ob die jeweilige Aufbewahrungsfrist tatsächlich abgelaufen ist.
Dein persönlicher Jahresend-Check
Welche Punkte dieser Checkliste betreffen dein Business wirklich – und wo lohnt sich vor dem 31. Dezember noch ein Handgriff? Im kostenlosen 20-minütigen Mini-Business-Audit schauen wir gemeinsam auf deine Situation, deine Zahlen und die Entscheidung, die gerade ansteht. Damit du danach klarer siehst, was dein sinnvollster nächster Schritt ist.
Jetzt kostenlosen Mini-Business-Audit buchen →10. Deine Jahresend-Checkliste 2026
Du musst jetzt nicht zehn Steuertricks suchen.
Du brauchst Klarheit.
Geh deshalb diese Punkte am besten im Oktober oder November durch:
- Gewinn 2026 hochrechnen. Wie hoch wird dein steuerlicher Gewinn voraussichtlich tatsächlich?
- Steuer und SVS abschätzen. Was wird davon voraussichtlich an Finanzamt und Sozialversicherung gehen?
- Rücklagen prüfen. Reicht deine persönliche Rücklage für Einkommensteuer, SVS und mögliche Nachzahlungen? 30 % können eine erste Orientierung sein, ersetzen aber keine individuelle Berechnung.
- Gewinnfreibetrag berechnen. Liegt dein Gewinn über 33.000 Euro und brauchst du eine begünstigte Investition, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu nutzen?
- Wertpapiere rechtzeitig prüfen. Wenn begünstigte Wertpapiere für dich sinnvoll sind, ist 2026 vorerst die letzte Möglichkeit, sie für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu verwenden.
- Geplante Investitionen durchrechnen. Brauchst du ohnehin Computer, Maschinen, Ausstattung oder ein Fahrzeug? Dann prüfe, ob eine Investition noch 2026 wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll ist.
- Mitarbeiterprämie klären. Wenn du Mitarbeiter hast, prüfe rechtzeitig mit der Lohnverrechnung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Kleinunternehmergrenze kontrollieren. Wenn du dich den 55.000 Euro näherst, musst du wissen, was das für deine Umsatzsteuer und deine Preise 2027 bedeutet.
- Registrierkasse erledigen. Jahresbeleg erstellen und die Prüfung bis spätestens 15. Februar 2027 sicherstellen.
- 2027 planen. Wie viel Umsatz brauchst du nächstes Jahr? Passen deine Preise? Wie hoch müssen deine Rücklagen sein? Wie viel Liquidität möchtest du als Sicherheit aufbauen? Hilfe dazu bietet die Finanzplanung 2027.
Denn die wichtigste Jahresendmaßnahme ist oft keine steuerliche.
Es ist ein klarer Plan für das nächste Jahr.
Häufige Fragen
Was sollten Selbstständige bis Ende 2026 noch erledigen?
Beginne mit einer realistischen Gewinnprognose für 2026. Danach kannst du prüfen, ob der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag relevant ist, welche ohnehin geplanten Investitionen noch sinnvoll umgesetzt werden können, ob die Mitarbeiterprämie für deinen Betrieb möglich ist und ob du dich der Kleinunternehmergrenze näherst.
Zusätzlich solltest du deine Rücklagen für Einkommensteuer und SVS kontrollieren, gegebenenfalls den Registrierkassen-Jahresbeleg erledigen und deine Finanzplanung für 2027 vorbereiten.
Kann ich 2026 noch Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag kaufen?
Grundsätzlich ja. Für das Wirtschaftsjahr 2026 können begünstigte Wertpapiere weiterhin für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag relevant sein.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen, werden Wertpapiere vorübergehend aus dem Kreis der dafür begünstigten Wirtschaftsgüter ausgeschlossen.
Beachte dabei insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen und die Behaltefrist.
Bis wann gilt der erhöhte Investitionsfreibetrag?
Für Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit diese auf den Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 entfallen, beträgt der IFB befristet 20 % bzw. bei begünstigten ökologischen Investitionen 22 %.
Danach gelten grundsätzlich wieder 10 % bzw. 15 %. Bei Anschaffungen oder Herstellungen über den Jahreswechsel kann eine Aufteilung der Kosten relevant sein.
Kann ich das Arbeitsplatzpauschale 2026 noch geltend machen?
Für das Wirtschaftsjahr 2026 kann das Arbeitsplatzpauschale unter den bisherigen Voraussetzungen grundsätzlich noch berücksichtigt werden. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen, fällt es weg.
Bis wann kann die Mitarbeiterprämie 2026 gewährt werden?
Begünstigt sind entsprechende Zulagen und Bonuszahlungen, die in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 gewährt werden. Pro Arbeitnehmer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 500 Euro lohnsteuerfrei bleiben.
Entscheidend ist insbesondere die erforderliche lohngestaltende Grundlage.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze 2026 überschreite?
Bis 55.000 Euro Jahresumsatz kann die Kleinunternehmerbefreiung grundsätzlich zur Anwendung kommen, sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer Überschreitung um höchstens 10 % kann die Befreiung im laufenden Jahr grundsätzlich noch bis Jahresende angewendet werden. Im Folgejahr steht sie aufgrund der Überschreitung grundsätzlich nicht mehr zu.
Bei einer Überschreitung um mehr als 10 % greift die Umsatzsteuerpflicht bereits im laufenden Jahr ab dem Umsatz, mit dem die Toleranzgrenze überschritten wird.
Bis wann muss der Registrierkassen-Jahresbeleg geprüft werden?
Die Prüfung bzw. Übermittlung des Jahresbelegs muss grundsätzlich spätestens bis 15. Februar des Folgejahres erfolgen. Für den Jahresbeleg 2026 ist das der 15. Februar 2027.
Soll ich vor Jahresende noch investieren, um Steuern zu sparen?
Nur dann, wenn die Investition für dein Unternehmen auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Eine Betriebsausgabe oder ein Freibetrag bedeutet nicht, dass dir der Staat die Investition bezahlt.
Wenn du 10.000 Euro ausgibst, nur um deine Steuer zu reduzieren, hast du trotzdem zuerst 10.000 Euro weniger Liquidität.
Die bessere Frage lautet deshalb: Brauche ich diese Investition für mein Business und ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür?
Fazit: Jahresendspurt 2026 heißt nicht, noch schnell Geld auszugeben
Mit Ende 2026 ändern sich gleich mehrere steuerliche Möglichkeiten.
- Wertpapiere fallen vorerst aus dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
- Der befristet erhöhte Investitionsfreibetrag endet.
- Das Arbeitsplatzpauschale fällt ab 2027 weg.
- Und die Mitarbeiterprämie 2026 kann nur noch bis Jahresende gewährt werden.
Aber nicht jeder dieser Punkte betrifft dich.
Deshalb beginnt gute Jahresendplanung nicht mit einem Einkauf.
Sie beginnt mit deiner Buchhaltung und einer einfachen Frage:
Wo werde ich Ende 2026 voraussichtlich stehen?
Wenn du diese Zahl kennst, kannst du entscheiden.
- Was musst du zurücklegen?
- Welche Investition macht Sinn?
- Welche steuerlichen Möglichkeiten kannst du nutzen?
- Und was muss sich 2027 bei Umsatz, Preisen oder Kosten verändern?
Denn am Ende geht es nicht darum, am 30. Dezember hektisch noch ein paar Euro Steuer zu sparen.
Es geht darum, dein Jahr mit Klarheit abzuschließen und 2027 mit einem Plan zu starten.
Das könnte dich auch interessieren
Quellen & weiterführende Links
- RIS – Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026
- RIS – § 10 EStG 1988, Gewinnfreibetrag
- RIS – § 11 EStG 1988, Investitionsfreibetrag
- RIS – § 19 EStG 1988, Zufluss-Abfluss-Prinzip
- RIS – § 124b EStG 1988 (Z 480: befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags)
- BMF – Erhöhung des Investitionsfreibetrags auf 20 % bzw. 22 %, BGBl. I Nr. 79/2025
- BMF – Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028
- USP – Gewinnfreibetrag
- USP – Investitionsfreibetrag
- USP – Kleinunternehmerregelung
- WKO – Gewinnfreibetrag
- WKO – Mitarbeiterprämie 2026
- WKO – Registrierkassen-Jahresbeleg