STEUERN

Einkommensteuer-Vorauszahlung 2026 herabsetzen: Frist 30. September

Läuft dein Jahr 2026 schwächer als das letzte? Dann zahlst du gerade wahrscheinlich zu viel Einkommensteuer voraus.

Die gute Nachricht: Du kannst deine Einkommensteuer-Vorauszahlung 2026 noch herabsetzen lassen. Die schlechte: Dafür musst du deinen Antrag spätestens am 30. September 2026 stellen. Danach ist eine Herabsetzung für das laufende Jahr grundsätzlich nicht mehr möglich.

In diesem Artikel erfährst du, wie die Vorauszahlung überhaupt berechnet wird, wann sich ein Herabsetzungsantrag lohnt, wie du ihn stellst und warum du gleichzeitig einen Blick auf deine SVS-Vorschreibung werfen solltest.

Wie entsteht deine Einkommensteuer-Vorauszahlung überhaupt?

Als Selbstständiger zahlst du deine Einkommensteuer nicht erst nach dem Jahr, sondern laufend im Voraus. Die Vorauszahlung ist in § 45 EStG geregelt.

Grundlage ist die Einkommensteuer deines letzten veranlagten Jahres. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlung mit Bescheid fest, meist gemeinsam mit dem Einkommensteuerbescheid.

Und jetzt kommt der Punkt, den viele nicht kennen: Das Gesetz erhöht die aus der letzten Veranlagung abgeleitete Vorauszahlung automatisch.

Ein Beispiel: Dein Einkommensteuerbescheid 2024 ergeht im Frühjahr 2026 und setzt die Vorauszahlung für 2026 fest. Dann liegt sie grundsätzlich 9 Prozent über deiner Steuer 2024. Ob dein Geschäft 2026 tatsächlich besser läuft, spielt dabei keine Rolle.

Fällig ist die Vorauszahlung in vier Teilbeträgen: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Vorauszahlungen, deren Jahresbetrag 300 Euro nicht übersteigen würde, werden mit null festgesetzt.

Wann lohnt sich ein Antrag auf Herabsetzung?

Immer dann, wenn dein Gewinn 2026 voraussichtlich deutlich unter dem Wert liegt, den das Finanzamt seiner Berechnung zugrunde gelegt hat.

Typische Situationen aus meiner Beratungspraxis:

Für einen ersten Check nimmst du deinen bisherigen Gewinn 2026 aus der Buchhaltung und erstellst daraus eine realistische Prognose für das Gesamtjahr. Berücksichtige dabei auch saisonale Schwankungen, erwartete Einnahmen und Ausgaben sowie andere steuerpflichtige Einkünfte. Liegt die daraus geschätzte Einkommensteuer spürbar unter der vorgeschriebenen Vorauszahlung, solltest du handeln.

Dabei geht es nicht darum, Steuer zu sparen. Die Jahressteuer bleibt dieselbe. Es geht darum, dem Finanzamt nicht monatelang einen zinslosen Kredit zu geben und deine Liquidität im laufenden Jahr zu schonen.

Genau deshalb solltest du deine Steuervorauszahlungen nicht einfach als gegeben hinnehmen. Sie sind Teil deiner Liquiditätsplanung. Wenn sich dein Business verändert, solltest du prüfen, ob die Vorauszahlungen noch zu deinen tatsächlichen Zahlen passen.

Was ist mit dem Ausgleichsviertel?

Setzt das Finanzamt die Vorauszahlung herab, werden bereits fällige Teilbeträge nicht mehr angerührt.

Wird die Vorauszahlung rechtzeitig herabgesetzt, wird der Unterschiedsbetrag nach den Regeln des § 45 EStG mit dem nächsten maßgeblichen Vorauszahlungsteilbetrag ausgeglichen, dem sogenannten Ausgleichsviertel. Bei einer im September erledigten Herabsetzung betrifft das typischerweise die Vorauszahlung zum 15. November. Ergibt sich eine Gutschrift, wird sie deinem Abgabenkonto gutgeschrieben.

Warum ist der 30. September 2026 so entscheidend?

Das steht wörtlich im Gesetz: Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen.

Die einzigen Ausnahmen: Der Antrag wurde bis zum 30. September gestellt oder es läuft ein Rechtsmittelverfahren. Eine eigene Sonderregel enthält § 45 Abs. 5 EStG: Wer von Katastrophenschäden wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung oder Lawinen betroffen ist, kann den Antrag abweichend bis zum 31. Oktober stellen.

Wichtig ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Zeitpunkt der Erledigung durch das Finanzamt. Ein Antrag, der am 30. September über FinanzOnline eingebracht wird, ist rechtzeitig.

Verpasst du die Frist, kann die Vorauszahlung für 2026 grundsätzlich nicht mehr aufgrund eines verspäteten Herabsetzungsantrags angepasst werden. Bestehen Zahlungsschwierigkeiten, kommen gegebenenfalls gesonderte Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung infrage. Dafür gelten jedoch eigene Voraussetzungen.

Das zu viel Bezahlte bekommst du dann erst mit dem Einkommensteuerbescheid 2026 zurück. Und der kommt bei den meisten Selbstständigen frühestens im Lauf des Jahres 2027.

Wie stellst du den Antrag auf Herabsetzung?

Der Antrag ist formlos und kostet nichts. Am schnellsten geht es über FinanzOnline.

Schritt 1: Einstieg in FinanzOnline

Du findest den Antrag unter „Weitere Services“ – „Zahlungsoptionen“ – „Vorauszahlung“.

Schritt 2: Voraussichtliche Einkommensteuer angeben

Trag den Betrag ein, den du für 2026 voraussichtlich an Einkommensteuer schuldest. Rechne dabei realistisch und nicht zu optimistisch nach unten. Setzt du die Vorauszahlung zu tief an, kommt die Nachzahlung mit dem Bescheid umso geballter.

Schritt 3: Begründung und Nachweise

Der Antrag muss begründet sein. Du musst dem Finanzamt nachvollziehbar darlegen, warum dein Gewinn niedriger ausfällt.

Als Nachweise eignen sich laut WKO zum Beispiel:

Wer den Antrag lieber schriftlich stellt, findet auf der Website der WKO ein Muster für den Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung.

Praxis-Tipp: Warte nicht bis zum letzten Tag. Aus meiner Beratungspraxis: Wer bis Mitte September eine saubere Zwischenauswertung aus der Buchhaltung zieht, hat die Begründung in 20 Minuten fertig. Wer am 29. September anfängt, Belege zu suchen, verpasst die Frist oft um einen Tag. Und dieser eine Tag kostet dich bis zum Bescheid 2026 echtes Geld auf dem Konto.

Umgekehrt: Wann solltest du die Vorauszahlung erhöhen?

Läuft dein Jahr 2026 deutlich besser als erwartet, gilt das Gegenteil. Dann ist die Vorauszahlung zu niedrig und mit dem Bescheid kommt eine Nachzahlung.

Zwei Punkte solltest du dabei kennen:

Erstens: Nachzahlungen werden ab 1. Oktober des Folgejahres mit Anspruchszinsen belastet. Das lässt sich vermeiden, indem du vorab eine Zahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung leistest. Für Anspruchszinsen besteht eine Freigrenze von 50 Euro. Umgekehrt werden auch Gutschriften ab diesem Zeitpunkt zu deinen Gunsten verzinst.

Zweitens: Eine höhere Vorauszahlung ist keine Pflicht. Viel wichtiger ist, dass du die Nachzahlung konsequent zurücklegst. Wie das mit einer einfachen Regel funktioniert, liest du im Artikel Rücklagen bilden: Die 30%-Regel.

Nicht vergessen: SVS-Beitragsgrundlage anpassen

Die Einkommensteuer ist nur die halbe Miete. Auch die SVS arbeitet zunächst mit einer vorläufigen Beitragsgrundlage. Bei bereits länger Versicherten wird diese grundsätzlich aus den versicherungspflichtigen Einkünften des drittvorangegangenen Jahres abgeleitet. Für 2026 ist daher grundsätzlich 2023 relevant.

Dabei werden auch die damals vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge berücksichtigt und die Beitragsgrundlage gesetzlich aufgewertet.

Läuft dein Jahr deutlich schwächer und wird deine endgültige Beitragsgrundlage 2026 voraussichtlich niedriger sein als die derzeitige vorläufige Beitragsgrundlage, kannst du bei der SVS eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen. Im Antrag gibst du deine prognostizierte endgültige Beitragsgrundlage an.

Das solltest du wissen:

Aber Achtung: Die endgültigen Beiträge werden später anhand deines rechtskräftigen Einkommensteuerbescheids ermittelt. War deine Prognose zu niedrig, kann daraus eine entsprechende Nachbelastung entstehen. War dein Einkommen tatsächlich niedriger, reduziert sich hingegen auch deine endgültige Beitragsbelastung. Wie diese Nachbemessung funktioniert, erklärt der Artikel SVS-Nachzahlung 2026: Berechnung.

Rechtsstand: Was gilt fix?

Alle in diesem Artikel beschriebenen Regelungen sind geltendes Recht. Die Vorauszahlung samt der Frist 30. September ist in § 45 EStG geregelt, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015. Eine Gesetzesänderung zu dieser Frist ist mir für 2026 nicht bekannt.

Zu beachten: Für 2027 ändern sich die Tarifstufen der Einkommensteuer durch die jährliche Inflationsanpassung. Deine Vorauszahlung 2027 wird das Finanzamt wieder mit Bescheid festsetzen. Mehr dazu im Artikel Steuerstufen 2027 & Arbeitsplatzpauschale.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Einkommensteuer-Vorauszahlung 2026 herabsetzen lassen?

Der Antrag muss bis spätestens 30. September 2026 beim Finanzamt gestellt werden. Nach diesem Tag darf das Finanzamt die Vorauszahlung für das laufende Jahr grundsätzlich nicht mehr ändern, außer der Antrag wurde rechtzeitig eingebracht oder es läuft ein Rechtsmittelverfahren.

Wie stelle ich den Antrag auf Herabsetzung?

Am einfachsten über FinanzOnline unter „Weitere Services“ – „Zahlungsoptionen“ – „Vorauszahlung“. Alternativ geht ein formloser schriftlicher Antrag an das Finanzamt. Die WKO stellt dafür ein Muster zur Verfügung.

Was muss im Antrag stehen?

Eine nachvollziehbare Begründung, warum der Gewinn 2026 niedriger ausfällt, sowie die voraussichtliche Einkommensteuer für das Jahr. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel eine Aufstellung der Umsatzentwicklung, eine Bestätigung über Forderungsausfälle oder eine Zwischenbilanz.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Dann kann die Vorauszahlung für 2026 grundsätzlich nicht mehr aufgrund eines verspäteten Antrags angepasst werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten kommen gegebenenfalls gesonderte Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung infrage, die eigene Voraussetzungen haben. Zu viel bezahlte Beträge bekommst du erst mit dem Einkommensteuerbescheid 2026 zurück.

Kann ich die Vorauszahlung auch auf null setzen lassen?

Wenn sich für 2026 voraussichtlich keine Einkommensteuer ergibt, kannst du eine entsprechende Herabsetzung beantragen. Laut Gesetz sind Vorauszahlungen, deren Jahresbetrag 300 Euro nicht übersteigen würde, mit null festzusetzen.

Kann ich auch die SVS-Beiträge herabsetzen lassen?

Ja. Bei der SVS kannst du die vorläufige Beitragsgrundlage herabsetzen lassen, wenn deine endgültige Beitragsgrundlage 2026 voraussichtlich niedriger sein wird als die derzeitige vorläufige Beitragsgrundlage. Der Antrag ist bis zum Ende des Beitragsjahres möglich, am schnellsten über SVS Go. Eine Herabsetzung unter die Mindestbeitragsgrundlage ist grundsätzlich nicht möglich.

Gilt die Frist 30. September auch für die Körperschaftsteuer?

Ja, für die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer gilt die gleiche Frist. Bei einer GmbH ist allerdings in jedem Fall die Mindestkörperschaftsteuer zu zahlen.

Fazit: Einkommensteuer-Vorauszahlung 2026 jetzt prüfen

Die Vorauszahlung des Finanzamts basiert auf deiner Vergangenheit plus einem gesetzlichen Aufschlag. Mit deinem tatsächlichen Jahr 2026 hat sie oft wenig zu tun.

Läuft dein Jahr schwächer, hast du bis 30. September 2026 Zeit, die Vorauszahlung herabsetzen zu lassen. Der Antrag ist formlos, kostenlos und über FinanzOnline in wenigen Minuten erledigt, sofern du deine Zahlen kennst.

Läuft dein Jahr besser, leg die Nachzahlung konsequent zurück und denk an die Anspruchszinsen ab Oktober 2027.

Und in beiden Fällen gilt: Wirf gleich auch einen Blick auf deine SVS-Vorschreibung.

Mein Tipp: Mach dir den 15. September jedes Jahres als fixen Finanztermin in den Kalender. Zieh eine Zwischenauswertung, prognostiziere deinen Jahresgewinn, rechne deine voraussichtliche Einkommensteuer hoch und vergleiche sie mit deinen Vorauszahlungen. Danach wirfst du denselben Blick auf deine SVS. So reagierst du nicht erst auf Steuerbescheide und Nachzahlungen, sondern steuerst dein Business während des Jahres. Du triffst Entscheidungen nicht mehr, weil du hoffst, dass es sich ausgeht, sondern weil du es weißt.

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Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). 21 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

Mehr über Klaus Brunner →

Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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