Wer als Selbstständiger seinen Gewinnfreibetrag bisher über Wertpapiere abgedeckt hat, sollte jetzt genau hinschauen: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028, das der Nationalrat am 8. Juli 2026 beschlossen hat, fällt diese Möglichkeit ab dem Wirtschaftsjahr 2027 vorübergehend weg. Für viele Freiberufler und Dienstleister, die schlicht keine passenden Sachinvestitionen haben, bedeutet das: Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird faktisch unbrauchbar – außer sie handeln noch heuer.
Was der Gewinnfreibetrag eigentlich ist
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu – also Einzelunternehmern, Freiberuflern und Personengesellschaftern. Er besteht aus zwei Teilen:
- Grundfreibetrag: 15 % auf die ersten 33.000 Euro Gewinn, automatisch und ohne Investitionsnachweis. Das sind bis zu 4.950 Euro steuerfrei, einfach so.
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Für Gewinnanteile über 33.000 Euro gibt es zusätzlich bis zu 13 % steuerfrei – aber nur, wenn im selben Jahr in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird. Bisher zählten dazu sowohl körperliche Anlagegüter (Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtung mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer) als auch bestimmte Wertpapiere.
Genau diese Wertpapier-Option war für Berater, IT-Freelancer, Ärzte, Anwälte oder Trainer oft die einzige praktikable Variante – sie haben schlicht keinen Bedarf an neuen Maschinen oder Firmenautos, mit denen sie den Freibetrag sonst hätten ausschöpfen können.
Das ändert sich ab 2027
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 – kundgemacht am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt – wird der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag befristet eingeschränkt. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen, zählen nur mehr Realinvestitionen – also körperliche, abnutzbare Anlagegüter. Wertpapiere jeder Art fallen für diesen Zeitraum komplett weg. Erst ab Wirtschaftsjahren nach dem 31.12.2029 sind sie wieder zulässig.
Was mit bereits gekauften Wertpapieren passiert
Keine Panik wegen bestehender Depots: Für Wertpapiere, die du schon vor 2027 angeschafft hast, ändert sich nichts. Die vierjährige Behaltefrist läuft normal weiter, eine Nachversteuerung droht nicht automatisch. Auch eine Ersatzbeschaffung für bereits begünstigte Wertpapiere soll im Übergangszeitraum weiterhin möglich sein. Das Problem betrifft also nicht den Bestand, sondern ausschließlich neue Investitionen ab dem Wirtschaftsjahr 2027.
Wen das besonders trifft
Am stärksten betroffen sind Ein-Personen-Unternehmen und Freiberufler ohne nennenswerten Sachinvestitionsbedarf: Berater, Coaches, Texter, Grafiker, IT-Dienstleister, Ärzte in freier Praxis, Rechtsanwälte, Steuerberater. Wer bisher Jahr für Jahr im Dezember einen passenden Wertpapierfonds gekauft hat, um den Gewinnfreibetrag über 33.000 Euro Gewinn hinaus voll auszuschöpfen, verliert diese Möglichkeit für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 – mit spürbaren Auswirkungen auf die Steuerlast, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird.
Praxis-Tipp: Das solltest du jetzt tun
Wenn dein Gewinn 2026 voraussichtlich über 33.000 Euro liegt und du den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag bisher über Wertpapiere genutzt hast (oder nutzen wolltest), gilt: Die Investition muss spätestens bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein, um noch nach der aktuellen, günstigeren Regelung zu zählen. Konkret heißt das:
- Lass deinen voraussichtlichen Jahresgewinn 2026 jetzt schon hochrechnen – nicht erst im Jänner.
- Kläre mit deinem Steuerberater, wie viel Wertpapierdeckung du heuer noch sinnvoll zukaufen solltest, um den Freibetrag optimal auszuschöpfen.
- Prüfe für die Jahre 2027 bis 2029, ob bei dir reale Investitionsalternativen infrage kommen – etwa neue Betriebs- und Geschäftsausstattung, IT-Hardware oder ein Firmenfahrzeug mit mindestens vierjähriger Nutzungsdauer.
- Falls keine Realinvestition ansteht: Kalkuliere die höhere Steuerlast ab 2027 realistisch in deine Rücklagenplanung ein, statt später überrascht zu werden.
Klaus's Fazit: Der Grundfreibetrag bis 33.000 Euro Gewinn bleibt unangetastet – den bekommst du weiterhin automatisch. Aber wer regelmäßig über der Grenze liegt und bisher auf Wertpapiere gesetzt hat, sollte heuer noch aktiv werden. Das Zeitfenster schließt sich mit dem 31. Dezember 2026, und danach heißt es drei Jahre warten oder umdenken.
Häufige Fragen
Was ändert sich beim Gewinnfreibetrag ab 2027?
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen, zählen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nur noch Realinvestitionen. Wertpapiere fallen in diesem Zeitraum weg.
Bleibt der Grundfreibetrag bestehen?
Ja. Der Grundfreibetrag von 15 Prozent auf die ersten 33.000 Euro Gewinn steht weiterhin automatisch und ohne Investition zu.
Was passiert mit bereits gekauften Wertpapieren?
Für vor 2027 angeschaffte Wertpapiere ändert sich grundsätzlich nichts. Die vierjährige Behaltefrist läuft normal weiter.
Bis wann muss ich Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag 2026 kaufen?
Die Anschaffung muss spätestens bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein, damit sie noch nach der bisherigen Regelung zählt.
Welche Investitionen zählen ab 2027 noch?
Körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit mindestens vierjähriger Nutzungsdauer, etwa Betriebs- und Geschäftsausstattung, IT-Hardware oder ein Firmenfahrzeug.