Gründung

Einzelunternehmer oder GmbH? Die richtige Rechtsform für dein Business

Die Rechtsformfrage ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen – und eine der meistgestellten in meiner Beratung. Hier ist die ehrliche Antwort.

Einzelunternehmen (EU): Einfach starten

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform für Gründer und Selbstständige in Österreich. Vorteile: einfache Gründung (teilweise ohne Notarpflicht), geringe laufende Kosten, EAR reicht für die Buchhaltung. Nachteil: unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen.

Geeignet für: Startphase, überschaubares Haftungsrisiko, wenn du den Gewinn zum Leben brauchst und nicht im Unternehmen ansparen willst.

Einkommensteuer 2026: Die Steuerstufen im Überblick

Als Einzelunternehmer zahlst du auf deinen Gewinn Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif. Die aktuellen Stufen für 2026 (jährlich valorisiert):

Jahreseinkommen (zu versteuern) Steuersatz
Bis 13.539 Euro0 %
13.539 – 21.992 Euro20 %
21.992 – 36.458 Euro30 %
36.458 – 70.365 Euro40 %
70.365 – 104.859 Euro48 %
104.859 – 1.000.000 Euro50 %
Über 1.000.000 Euro55 %

Ab rund 70.000 Euro Jahresgewinn zahlst du als Einzelunternehmer auf jeden weiteren Euro 48 %, ab rund 105.000 Euro 50 % – dazu kommen SVS-Beiträge bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Das ist der Bereich, in dem sich ein Vergleich mit der GmbH lohnt – aber nur als Gesamtrechnung, nicht anhand einer Zahl.

GmbH: Schutz und Optimierung

Die GmbH bietet beschränkte Haftung und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Pflichten: Mindestkapital 10.000 Euro (davon 5.000 Euro einzuzahlen), doppelte Buchhaltung, Jahresabschluss, Eintragung ins Firmenbuch.

Körperschaftsteuer (KöSt): 23 % auf den Gewinn der GmbH (gilt seit 2024, auch 2026 und 2027 unverändert). Bei Ausschüttung an den Gesellschafter fällt zusätzlich 27,5 % KESt an – insgesamt also ca. 44,2 % Gesamtbelastung auf den ausgeschütteten Gewinn. Wer Gewinne in der GmbH lässt (thesauriert), zahlt nur 23 % und profitiert vom Zinseszinseffekt.

Geeignet für: höheres Haftungsrisiko, Gewinne, die im Unternehmen bleiben und investiert werden sollen, mehrere Gesellschafter, Fremdkapitalbeschaffung, spätere Übergabe oder Verkauf.

OG und KG: Für Partnerschaften

Die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG) eignen sich für zwei oder mehr Gründer. Bei der OG haften alle Gesellschafter unbeschränkt. Bei der KG gibt es beschränkt haftende Kommanditisten (die Kapitalgeber) und unbeschränkt haftende Komplementäre (die Geschäftsführer).

Die Entscheidungshilfe

Es gibt keine magische Gewinngrenze, ab der die GmbH automatisch besser ist. Die Rechtsformentscheidung ist eine Gesamtrechnung aus sechs Faktoren:

Faustregel für den Start: Beginne als Einzelunternehmer, solange der Gewinn zum Leben gebraucht wird und das Haftungsrisiko überschaubar ist. Sobald ein Teil des Gewinns dauerhaft im Unternehmen bleiben kann oder das Haftungsrisiko steigt, lass die Gesamtrechnung für deinen Fall durchrechnen – das ist eine Stunde Arbeit, die Jahre wirkt.

Für 2027 ändert sich an der KöSt nichts. Der Satz bleibt bei 23 % für Gewinne bis 1 Mio. Euro. Nur ab Gewinnen über 1 Mio. Euro steigt der KöSt-Satz ab 2028 auf 24 %. Für normale KMU irrelevant.

Häufige Fragen

Ab wann lohnt sich eine GmbH in Österreich?

Nicht ab einer fixen Gewinngrenze, sondern wenn ein wesentlicher Teil des Gewinns im Unternehmen bleiben kann (23 % KöSt statt bis zu 55 % Einkommensteuer) oder das Haftungsrisiko es verlangt. Wer den ganzen Gewinn zum Leben braucht, hat mit der GmbH meist nur Mehrkosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Notar.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Österreich?

23 Prozent auf den Gewinn der GmbH. Bei Ausschüttung fällt zusätzlich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer an, insgesamt rund 44,2 Prozent auf den ausgeschütteten Gewinn.

Wie hoch ist das Mindestkapital einer GmbH?

10.000 Euro, davon müssen mindestens 5.000 Euro eingezahlt werden.

Welche Steuerstufen gelten 2026 für Einzelunternehmer?

Bis 13.539 Euro 0 Prozent, danach gestaffelt 20, 30, 40, 48 und 50 Prozent. Für Einkommensteile über einer Million Euro gelten 55 Prozent.

Kann ich später vom Einzelunternehmen in eine GmbH wechseln?

Ja. Ein späterer Wechsel ist grundsätzlich möglich, etwa durch Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz. Das sollte steuerlich begleitet werden.

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Stand: 12. September 2026. Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater. Aktualisiert am 12.09.2026: Pauschale 80.000-Euro-Grenze entfernt; Rechtsformentscheidung als Gesamtrechnung (Steuer, Entnahme, SVS, Haftung, Kosten, Thesaurierung) dargestellt; Grenzsteuersatz-Angabe korrigiert. Rechtslage kann sich ändern – bitte die Quellen unten prüfen.

Quellen & weiterführende Links

Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). 21 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

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Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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