Die Rechtsformfrage ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen – und eine der meistgestellten in meiner Beratung. Hier ist die ehrliche Antwort.
Einzelunternehmen (EU): Einfach starten
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform für Gründer und Selbstständige in Österreich. Vorteile: einfache Gründung (teilweise ohne Notarpflicht), geringe laufende Kosten, EAR reicht für die Buchhaltung. Nachteil: unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen.
Geeignet für: Startphase, überschaubares Haftungsrisiko, wenn du den Gewinn zum Leben brauchst und nicht im Unternehmen ansparen willst.
Einkommensteuer 2026: Die Steuerstufen im Überblick
Als Einzelunternehmer zahlst du auf deinen Gewinn Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif. Die aktuellen Stufen für 2026 (jährlich valorisiert):
| Jahreseinkommen (zu versteuern) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 13.539 Euro | 0 % |
| 13.539 – 21.992 Euro | 20 % |
| 21.992 – 36.458 Euro | 30 % |
| 36.458 – 70.365 Euro | 40 % |
| 70.365 – 104.859 Euro | 48 % |
| 104.859 – 1.000.000 Euro | 50 % |
| Über 1.000.000 Euro | 55 % |
Ab rund 70.000 Euro Jahresgewinn zahlst du als Einzelunternehmer auf jeden weiteren Euro 48 %, ab rund 105.000 Euro 50 % – dazu kommen SVS-Beiträge bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Das ist der Bereich, in dem sich ein Vergleich mit der GmbH lohnt – aber nur als Gesamtrechnung, nicht anhand einer Zahl.
GmbH: Schutz und Optimierung
Die GmbH bietet beschränkte Haftung und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Pflichten: Mindestkapital 10.000 Euro (davon 5.000 Euro einzuzahlen), doppelte Buchhaltung, Jahresabschluss, Eintragung ins Firmenbuch.
Körperschaftsteuer (KöSt): 23 % auf den Gewinn der GmbH (gilt seit 2024, auch 2026 und 2027 unverändert). Bei Ausschüttung an den Gesellschafter fällt zusätzlich 27,5 % KESt an – insgesamt also ca. 44,2 % Gesamtbelastung auf den ausgeschütteten Gewinn. Wer Gewinne in der GmbH lässt (thesauriert), zahlt nur 23 % und profitiert vom Zinseszinseffekt.
Geeignet für: höheres Haftungsrisiko, Gewinne, die im Unternehmen bleiben und investiert werden sollen, mehrere Gesellschafter, Fremdkapitalbeschaffung, spätere Übergabe oder Verkauf.
OG und KG: Für Partnerschaften
Die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG) eignen sich für zwei oder mehr Gründer. Bei der OG haften alle Gesellschafter unbeschränkt. Bei der KG gibt es beschränkt haftende Kommanditisten (die Kapitalgeber) und unbeschränkt haftende Komplementäre (die Geschäftsführer).
Die Entscheidungshilfe
Es gibt keine magische Gewinngrenze, ab der die GmbH automatisch besser ist. Die Rechtsformentscheidung ist eine Gesamtrechnung aus sechs Faktoren:
- Steuerbelastung: Einkommensteuer progressiv bis 55 % beim Einzelunternehmer gegen 23 % KöSt plus 27,5 % KESt bei Ausschüttung (zusammen rund 44,2 %) bei der GmbH – die GmbH gewinnt nur, wenn ein wesentlicher Teil des Gewinns nicht ausgeschüttet wird.
- Entnahme vs. Geschäftsführerbezug: Was du zum Leben brauchst, wird in der GmbH als Geschäftsführerbezug ausbezahlt und unterliegt wieder der Einkommensteuer und der SVS – der Vorteil entsteht nur beim thesaurierten Rest.
- Sozialversicherung: Als Gesellschafter-Geschäftsführer bist du GSVG-versichert; die Beitragsgrundlage ist dein Bezug, nicht der Gewinn der GmbH.
- Haftung: Bei echtem Haftungsrisiko (Produkte, Bauleistungen, Mitarbeiter, Fremdkapital) kann die GmbH auch bei niedrigem Gewinn richtig sein.
- Verwaltungskosten: Doppelte Buchführung, Jahresabschluss, Firmenbuch, Notar – rechne mit deutlich höheren laufenden Kosten als beim Einzelunternehmen.
- Investitionen und Thesaurierung: Wer Gewinne im Unternehmen ansparen und reinvestieren will, profitiert von den 23 %; wer alles entnimmt, nicht.
Faustregel für den Start: Beginne als Einzelunternehmer, solange der Gewinn zum Leben gebraucht wird und das Haftungsrisiko überschaubar ist. Sobald ein Teil des Gewinns dauerhaft im Unternehmen bleiben kann oder das Haftungsrisiko steigt, lass die Gesamtrechnung für deinen Fall durchrechnen – das ist eine Stunde Arbeit, die Jahre wirkt.
Für 2027 ändert sich an der KöSt nichts. Der Satz bleibt bei 23 % für Gewinne bis 1 Mio. Euro. Nur ab Gewinnen über 1 Mio. Euro steigt der KöSt-Satz ab 2028 auf 24 %. Für normale KMU irrelevant.
Häufige Fragen
Ab wann lohnt sich eine GmbH in Österreich?
Nicht ab einer fixen Gewinngrenze, sondern wenn ein wesentlicher Teil des Gewinns im Unternehmen bleiben kann (23 % KöSt statt bis zu 55 % Einkommensteuer) oder das Haftungsrisiko es verlangt. Wer den ganzen Gewinn zum Leben braucht, hat mit der GmbH meist nur Mehrkosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Notar.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Österreich?
23 Prozent auf den Gewinn der GmbH. Bei Ausschüttung fällt zusätzlich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer an, insgesamt rund 44,2 Prozent auf den ausgeschütteten Gewinn.
Wie hoch ist das Mindestkapital einer GmbH?
10.000 Euro, davon müssen mindestens 5.000 Euro eingezahlt werden.
Welche Steuerstufen gelten 2026 für Einzelunternehmer?
Bis 13.539 Euro 0 Prozent, danach gestaffelt 20, 30, 40, 48 und 50 Prozent. Für Einkommensteile über einer Million Euro gelten 55 Prozent.
Kann ich später vom Einzelunternehmen in eine GmbH wechseln?
Ja. Ein späterer Wechsel ist grundsätzlich möglich, etwa durch Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz. Das sollte steuerlich begleitet werden.
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Stand: 12. September 2026. Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater. Aktualisiert am 12.09.2026: Pauschale 80.000-Euro-Grenze entfernt; Rechtsformentscheidung als Gesamtrechnung (Steuer, Entnahme, SVS, Haftung, Kosten, Thesaurierung) dargestellt; Grenzsteuersatz-Angabe korrigiert. Rechtslage kann sich ändern – bitte die Quellen unten prüfen.