KOSTENLOSER RECHNER · ÖSTERREICH 2026

Was muss deine Stunde kosten, damit du davon leben kannst?

Nicht „Wunschgehalt durch Stunden“. Sondern: dein Privatleben, SVS und Einkommensteuer, deine Betriebskosten – und die Stunden, die du wirklich verrechnen kannst. In drei Minuten.

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Der Rechner, der so rechnet wie ein Bilanzbuchhalter

Die meisten Selbstständigen rechnen „Wunschgehalt durch Arbeitsstunden“ – und verlangen deshalb zu wenig. Dieser Rechner geht den Weg, den ich mit meinen Klienten gehe: von deinem Privatleben rückwärts bis zum Stundensatz.

  • Privatleben zuerst: Wohnen, Familie, Vorsorge – daraus entsteht dein Wunsch-Netto.
  • SVS und Einkommensteuer 2026 exakt gerechnet – nicht mit einer Faustregel, sondern mit dem aktuellen Tarif.
  • Betriebskosten sauber getrennt vom Privatleben: Büro, Software, Fahrzeug, Investitionen, Fremdleistungen.
  • Verrechenbare Stunden realistisch: Urlaub, Feiertage, Krankenstand, Akquise und Admin werden abgezogen.
  • Drei Ergebnisse: Selbstkosten-Stundensatz, Mindest-Stundensatz mit Puffer, benötigter Jahresumsatz – plus Vergleich mit deinem aktuellen Preis.
Beispiel · 3.000 € netto im Monat, 14.000 € Betriebskosten
Notwendiger Gewinn vor Steuer & SVS58.203 €
Benötigter Jahresumsatz (mit 15 % Puffer)83.034 €
Verrechenbare Stunden1.092
Mindest-Stundensatz76 € netto
Öffentlich bestellter BilanzbuchhalterZertifizierter Unternehmensberater (WKO)Über 1.000 Unternehmen begleitet

Zugang zum Rechner holen

Trag Vornamen und E-Mail ein – dein persönlicher Zugangslink kommt sofort per E-Mail. Ein Klick darauf, und der Rechner ist offen. Der Link bleibt gültig, du kannst jederzeit wieder rechnen.

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Für wen der Rechner gemacht ist

Passt für dich, wenn du Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst: Einzelunternehmer und EPU, Freelancer, neue Selbstständige, Berater, Kreative, Handwerker mit Einzelunternehmen – und Gesellschafter einer OG oder KG für ihren Gewinnanteil. Also alle, bei denen gilt: Gewinn minus SVS minus Einkommensteuer = das, was privat übrig bleibt.

Nicht gedacht für GmbHs: Dort läuft es anders – Geschäftsführerbezug mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer auf den Gewinn der GmbH und Kapitalertragsteuer bei der Ausschüttung. Der Stundensatz einer GmbH wird auf Basis der Gesamtkosten inklusive Geschäftsführergehalt kalkuliert. Als Gesellschafter-Geschäftsführer kannst du den Rechner trotzdem für eine erste Orientierung nutzen: Trag bei „Wunsch-Netto“ ein, was du dir privat auszahlen willst – die Steuerkette stimmt dann aber nur näherungsweise.

Mitarbeiter? Trag ihre Gesamtkosten (Dienstgeberaufwand) bei den Betriebskosten ein. Willst du den Stundensatz für einen Mitarbeiter kalkulieren, ist das eine eigene Rechnung – gern im Mini-Business-Audit.

Warum der Rechner anders rechnet als „Gehalt durch Stunden“

Der häufigste Fehler

„Als Angestellter hätte ich 25 € die Stunde bekommen, also verlange ich 30.“ Als Angestellter hat dein Arbeitgeber Sozialversicherung, Urlaub, Krankenstand, Büro und Ausfallzeiten bezahlt. Als Selbstständiger trägst du das selbst – und du kannst nur einen Teil deiner Zeit verkaufen.

Drei Stundensätze, die du auseinanderhalten solltest

Selbstkosten-Stundensatz: deckt Privatleben, Steuer, SVS und Betrieb – ohne einen Euro Gewinn. Mindest-Stundensatz: mit Gewinn- und Risikozuschlag; darunter solltest du kein Angebot schreiben. Marktpreis: was deine Leistung wert ist. Wenn der Markt 150 € trägt und du 95 € brauchst, wäre es unwirtschaftlich, nur deine Kosten weiterzugeben.

Warum die verrechenbaren Stunden so wichtig sind

Von 2.080 theoretischen Jahresstunden bleiben nach Urlaub, Feiertagen, Krankenstand und Fortbildung rund 1.650 bis 1.700. Davon sind je nach Tätigkeit nur 60 bis 70 % verrechenbar – also grob 1.000 bis 1.200 Stunden. Eine Auslastung von 65 % ist nicht schlecht, sie muss nur im Preis stehen.

Welche Steuersätze verwendet der Rechner?

Den Einkommensteuertarif 2026 (0 % bis 13.539 €, 20 % bis 21.992 €, 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 €, 50 % bis 1 Mio. €, 55 % darüber), den Grundfreibetrag von 15 % bis 33.000 € Gewinn und SVS-Beitragssätze von rund 26,8 % bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Alle Annahmen lassen sich im Rechner anpassen.

Ist der berechnete Stundensatz mein Verkaufspreis?

Nein. Der Rechner zeigt deinen Selbstkosten- und Mindest-Stundensatz. Dein Verkaufspreis richtet sich zusätzlich nach Markt, Positionierung und dem Wert deiner Leistung – er sollte über dem Mindestsatz liegen, nie darunter.

Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). Über 20 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

Mehr über Klaus Brunner → · Zum Artikel: Stundensatz berechnen →

Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Rechners dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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