Preisgestaltung

Stundensatz berechnen als Selbstständiger in Österreich – so geht's richtig

„Wie viel soll ich verlangen?" – Das ist die Frage, die mir Coaches, Fotografen, Berater und Freelancer am häufigsten stellen. Und fast immer lautet meine Antwort: Wahrscheinlich mehr als du gerade verrechnest.

Das Problem: Selbstständige rechnen wie Angestellte

Viele Selbstständige überlegen: „Als Angestellter hätte ich 25 Euro pro Stunde bekommen – also verlange ich jetzt 30 Euro." Diese Logik ist falsch. Als Angestellter hatte dein Arbeitgeber noch Lohnnebenkosten, Urlaub, Krankenstand, Sozialversicherung und Betriebskosten bezahlt. Als Selbstständiger trägst du all das selbst.

Die Kalkulation in 5 Schritten

Schritt 1: Dein Netto-Zielgehalt festlegen. Was möchtest du monatlich netto verdienen? Angenommen: 2.500 Euro netto.

Schritt 2: SVS und Einkommensteuer aufschlagen. Auf deinen Gewinn fallen ca. 27 % SVS-Beiträge sowie Einkommensteuer an. Bei einem Gewinn von ca. 40.000 Euro/Jahr liegt der Grenzsteuersatz bei 35–42 %. Faustregel: Multipliziere dein Netto-Ziel mit Faktor 1,6–1,8, um den notwendigen Bruttogewinn zu erhalten. → 2.500 × 1,7 = ca. 4.250 Euro Bruttogewinn pro Monat.

Schritt 3: Betriebskosten hinzurechnen. Software, Versicherungen, Miete, Buchhaltung, Marketing – alles was du für deinen Betrieb ausgibst. Angenommen: 600 Euro/Monat. → Benötigter Umsatz: 4.250 + 600 = 4.850 Euro/Monat.

Schritt 4: Verrechenbare Stunden realistisch einschätzen. Ein Arbeitstag hat 8 Stunden – aber nicht alle davon sind verrechenbar. Akquise, Administration, Buchhaltung, Weiterbildung, Urlaub und Krankenstand fressen Zeit. Realistisch sind oft nur 100–120 verrechenbare Stunden pro Monat.

Schritt 5: Stundensatz berechnen. 4.850 Euro ÷ 110 Stunden = ca. 44 Euro/Stunde Mindeststundensatz. Möchtest du 20 % Gewinnpuffer einbauen: 44 × 1,2 = ca. 53 Euro/Stunde.

Praxisbeispiel – Lisa, selbstständige Grafikdesignerin: Ziel-Netto 3.000 €/Monat → Bruttogewinn ca. 5.100 € → + 400 € Betriebskosten → 5.500 € Umsatz/Monat ÷ 120 Stunden = ca. 46 Euro/Stunde. Viele Grafikerinnen bieten für 30–35 € an – und finanzieren damit ihre Kunden.

Preiserhöhung: Wann und wie?

Wenn du dich mit deinem aktuellen Preis unwohl fühlst, ist er zu niedrig. Preiserhöhungen sollten klar kommuniziert werden – mit Vorlauf (z. B. 3 Monate) und ohne Entschuldigung. Bestehende Kunden schätzen Transparenz. Neukunden kennen den alten Preis nicht.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundensatz als Selbstständiger?

Netto-Zielgehalt festlegen, SVS und Einkommensteuer aufschlagen (Faktor rund 1,6 bis 1,8), Betriebskosten addieren und durch die realistisch verrechenbaren Stunden teilen.

Wie viele Stunden im Monat kann ich realistisch verrechnen?

Oft nur 100 bis 120 Stunden. Akquise, Administration, Buchhaltung, Weiterbildung, Urlaub und Krankenstand sind nicht verrechenbar.

Warum ist mein Stundensatz wahrscheinlich zu niedrig?

Weil viele wie Angestellte rechnen und Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Sozialversicherung und Betriebskosten vergessen, die sie als Selbstständige selbst tragen.

Wie kommuniziere ich eine Preiserhöhung?

Klar, mit Vorlauf von etwa drei Monaten und ohne Entschuldigung. Bestandskunden schätzen Transparenz, Neukunden kennen den alten Preis nicht.

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Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). 21 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

Mehr über Klaus Brunner →

Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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