Jeden Tankbeleg sammeln, jede Kleinigkeit aufheben, am Jahresende einen Schuhkarton voller Rechnungen zum Steuerberater tragen – für viele Selbstständige in Österreich gehört das zum Alltag. Muss es aber oft gar nicht. Mit der Basispauschalierung 2026 wird genau dieser Aufwand für deutlich mehr Unternehmer:innen unnötig, weil die Umsatzgrenze und der Pauschalsatz nochmals kräftig steigen.
Wenn du als Einzelunternehmer:in oder Neue:r Selbstständige:r arbeitest, solltest du diese Änderung kennen – sie kann dir bares Geld und viele Stunden Buchhaltungsarbeit sparen.
Was die Basispauschalierung überhaupt ist
Die Basispauschalierung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Statt jede einzelne Betriebsausgabe mit Beleg nachzuweisen, ziehst du einfach einen Pauschalbetrag von deinen Betriebseinnahmen ab. Das spart Zeit bei der Belegsammlung und macht deine Steuererklärung planbarer – vorausgesetzt, die Pauschale liegt für dich über deinen tatsächlichen Ausgaben.
Voraussetzung ist, dass für dich keine Buchführungspflicht besteht, du nicht freiwillig doppelt Buchhaltung führst und dein Vorjahresumsatz die geltende Grenze nicht übersteigt.
Basispauschalierung 2026: Das ändert sich konkret
Die Bundesregierung hat die Umsatzgrenzen und Pauschalsätze für die Basispauschalierung in zwei Schritten angehoben – 2025 und nochmals verschärft ab 1. Jänner 2026. Für die Veranlagung 2026 gilt:
| Kennzahl | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| Umsatzgrenze (Vorjahr) | 220.000 € | 320.000 € | 420.000 € |
| Pauschalsatz (allgemein) | 12 % | 13,5 % | 15 % |
| Maximaler Abzugsbetrag | 26.400 € | 43.200 € | 63.000 € |
Für bestimmte Tätigkeiten – etwa kaufmännische oder technische Beratung, Aufsichtsratsfunktionen, Hausverwaltung oder schriftstellerische, wissenschaftliche und unterrichtende Tätigkeiten – bleibt der Satz unverändert bei 6 %.
Wer 2026 von der Basispauschalierung profitiert
Durch die Anhebung auf 420.000 Euro Vorjahresumsatz fallen jetzt deutlich mehr Selbstständige in den Anwendungsbereich – auch solche, die bisher wegen ihres Umsatzes ausgeschlossen waren. Damit kannst du deine Betriebsausgaben pauschal absetzen, ohne für jede Position einen Beleg vorzuweisen. Das ist vor allem für kleine und mittlere Betriebe eine spürbare Verwaltungsvereinfachung.
Wichtig: Ob sich die Basispauschalierung für dich tatsächlich lohnt, hängt davon ab, ob deine echten Betriebsausgaben unter der Pauschale liegen. Bei niedrigen tatsächlichen Kosten – etwa bei vielen Dienstleistungen – ist das häufig der Fall.
Diese Ausgaben kannst du trotz Pauschale zusätzlich absetzen
Die Pauschale deckt viele laufende Kosten ab, ersetzt aber nicht alles. Zusätzlich absetzbar bleiben:
- Ausgaben laut Wareneingangsbuch (Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe)
- Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten
- Fremdlöhne und Fremdleistungen
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung (SVS)
- Reise- und Fahrtkosten, soweit ihnen ein gleich hoher Kostenersatz gegenübersteht
- Das Arbeitsplatzpauschale
- 50 % der Kosten für ein Öffi-Ticket bei betrieblicher Veranlassung
- Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags
Vorsteuerpauschalierung nicht vergessen
Neben der einkommensteuerlichen Pauschalierung gibt es auch eine Vorsteuerpauschalierung: Sie beträgt 1,8 % des Jahresnettoumsatzes. Durch die höhere Umsatzgrenze steigt 2026 auch hier der Höchstbetrag – auf bis zu 7.560 Euro. Für umsatzsteuerpflichtige Selbstständige mit wenig Vorsteuerabzug lohnt sich ein Blick darauf.
Praxis-Tipp von Klaus: Rechne vor der Steuererklärung 2026 einmal beide Varianten durch – Basispauschalierung versus Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit tatsächlichen Kosten. Der Unterschied kann mehrere Tausend Euro betragen. Achte dabei auf die Bindungsfrist: Wechselst du von der Pauschalierung zur regulären Gewinnermittlung, ist eine erneute Pauschalierung erst nach fünf Wirtschaftsjahren wieder möglich. Triff die Entscheidung also nicht leichtfertig, sondern rechne sie mit deinem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter durch.
Fazit
Die Basispauschalierung 2026 ist eine der spürbarsten steuerlichen Erleichterungen der letzten Jahre für Einzelunternehmer:innen und Neue Selbstständige in Österreich. Mit Umsatzgrenze 420.000 Euro und Pauschalsatz 15 % lohnt sich für viele ein Wechsel oder zumindest ein Vergleich – gerade weil parallel auch die Kleinunternehmergrenze und die Basispauschalierung ab 2025 bereits deutlich angehoben wurden. Wer hier nicht rechnet, verschenkt möglicherweise bares Geld.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Basispauschalierung 2026?
Für die Veranlagung 2026 liegt die maßgebliche Vorjahresumsatzgrenze bei 420.000 Euro. 2025 waren es 320.000 Euro, davor 220.000 Euro.
Wie hoch ist der Pauschalsatz bei der Basispauschalierung 2026?
Der allgemeine Pauschalsatz beträgt 2026 grundsätzlich 15 Prozent der Betriebseinnahmen, maximal 63.000 Euro. Für bestimmte Tätigkeiten wie kaufmännische oder technische Beratung, schriftstellerische, wissenschaftliche oder unterrichtende Tätigkeiten gilt weiterhin ein Satz von 6 Prozent.
Wer kann die Basispauschalierung nutzen?
Grundsätzlich Einnahmen-Ausgaben-Rechner, für die keine Buchführungspflicht besteht, die nicht freiwillig Bücher führen und deren Vorjahresumsatz die geltende Grenze nicht übersteigt.
Welche Ausgaben kann ich zusätzlich zur Pauschale absetzen?
Zusätzlich abzugsfähig bleiben unter anderem Wareneinkauf laut Wareneingangsbuch, Löhne und Lohnnebenkosten, Fremdleistungen, SVS-Pflichtbeiträge, bestimmte Reise- und Fahrtkosten sowie der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags.
Lohnt sich die Basispauschalierung für mich?
Das hängt davon ab, ob deine tatsächlichen Betriebsausgaben unter der Pauschale liegen. Bei Dienstleistungen mit geringen Kosten ist das oft der Fall. Rechne beide Varianten durch und beachte die fünfjährige Bindungsfrist nach einem Wechsel zurück zur regulären Gewinnermittlung.