Gründung

Finanzamt-Anmeldung als Gründer in Österreich: Schritt für Schritt

Viele Gründer schieben die Finanzamt-Anmeldung auf – aus Unsicherheit oder weil andere Dinge dringender erscheinen. Dabei ist sie einfach, verpflichtend und hat klare Fristen. Wer sie versäumt, riskiert Strafen.

Wann musst du dich beim Finanzamt anmelden?

Spätestens einen Monat nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit musst du dich beim zuständigen Finanzamt melden. Das gilt für Gewerbetreibende ebenso wie für Neue Selbstständige (Coaches, Berater, Künstler, Fotografen, Yogalehrer usw.).

Die Anmeldung erfolgt am einfachsten über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) oder durch Abgabe des Formulars „Verf 24" beim zuständigen Finanzamt.

Was bekommst du nach der Anmeldung?

Nach der Anmeldung erhältst du:

Welche Fristen gelten?

Die Einkommensteuererklärung ist jährlich bis 30. April des Folgejahres (Papiervariante) bzw. bis 30. Juni (elektronisch via FinanzOnline) einzureichen. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist deutlich.

Umsatzsteuervoranmeldungen sind spätestens am 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Meldezeitraum fällig. Wer quartalsweise meldet: 15. Mai, 15. August, 15. November, 15. Februar.

FinanzOnline: Pflicht oder Kür?

Für Unternehmer ist die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt via FinanzOnline grundsätzlich verpflichtend, sofern es zumutbar ist. Die Registrierung ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Über FinanzOnline kannst du Steuererklärungen einreichen, Bescheide abrufen und mit dem Finanzamt kommunizieren.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich als Gründer beim Finanzamt anmelden?

Grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Das gilt für Gewerbetreibende ebenso wie für Neue Selbstständige.

Wie melde ich mich beim Finanzamt an?

Am einfachsten über FinanzOnline oder mit dem Formular Verf 24 beim zuständigen Finanzamt.

Bekomme ich automatisch eine UID-Nummer?

Nein. Die UID-Nummer muss separat beantragt werden, etwa über FinanzOnline oder mit dem Formular U12. Sie ist vor allem für Geschäfte innerhalb der EU relevant.

Welche Fristen gelten für die Einkommensteuererklärung?

Grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres in Papierform oder bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist deutlich.

Ist FinanzOnline für Unternehmer Pflicht?

Die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt ist für Unternehmer grundsätzlich verpflichtend, sofern sie zumutbar ist. Die Registrierung ist kostenlos.

Das könnte dich auch interessieren

→ Die 3 teuersten Gründerfehler → Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung? → Richtige Rechtsform wählen
Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). 21 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

Mehr über Klaus Brunner →

Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

Kostenloser Beratungscheck mit Klaus

Kostenloser Mini-Business-Audit, 20 Minuten: Fehler erkennen, Potenziale aufdecken und sinnvolle nächste Schritte setzen.

Jetzt Termin buchen →