Stell dir vor, du liegst morgen nach einem Unfall im Spital. Drei Wochen, vielleicht länger.
Wer schreibt deinen Kunden? Wer bezahlt die Miete und die SVS? Wer kommt überhaupt an dein Geschäftskonto?
Als Einzelunternehmer hängt besonders viel an dir persönlich. Fällst du länger aus, kann dein Betrieb sehr schnell ins Stocken geraten. Genau deshalb braucht jeder Selbstständige einen Notfallplan, egal ob mit oder ohne Mitarbeiter.
Dieser Artikel ist dein Notfallplan für Einzelunternehmer 2026: Ich zeige dir, welche Absicherung die SVS bietet, welche Vollmachten du brauchst, was im Todesfall mit deinem Betrieb passiert und wie du deinen Notfallordner in einem Nachmittag aufsetzt.
Warum du als Einzelunternehmer einen Notfallplan brauchst
Bei einer GmbH gibt es zumindest eine Struktur: Gesellschaftsvertrag, Firmenbuch, eventuell einen zweiten Geschäftsführer.
Beim Einzelunternehmen hängt alles an einer Person, nämlich an dir. Deine Familie hat im Ernstfall weder Vollmachten noch Zugänge noch Wissen darüber, welcher Kunde gerade auf welche Leistung wartet.
Die WKO bringt es auf den Punkt: Der vorübergehende oder endgültige Ausfall des Unternehmers kann kurzfristig eine existenzbedrohende Krise auslösen.
Die wenigsten haben für diesen Fall vorgesorgt. Nicht, weil es kompliziert wäre, sondern weil man nicht gern darüber nachdenkt.
Die gute Nachricht: Ein solider Notfallplan besteht aus vier Bausteinen, und keiner davon ist Raketenwissenschaft.
Baustein 1: Was zahlt die SVS, wenn du krank bist?
Als Selbstständiger gibt es keine Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Deine laufenden privaten und betrieblichen Kosten laufen aber trotzdem weiter.
Die SVS kennt aber zwei Leistungen, die du kennen solltest.
Die Unterstützungsleistung aus der Pflichtversicherung
Bist du nach dem GSVG krankenversichert, hast du unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf die sogenannte Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit.
Der Haken liegt im Wort „lang andauernd": Der Anspruch besteht erst bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen. Dann allerdings rückwirkend ab dem 4. Tag, für maximal 20 Wochen.
Die Höhe ist einkommensunabhängig und beträgt 2026 laut WKO 40,04 Euro pro Tag. Sie wird jährlich angepasst und ist als Betriebseinnahme zu versteuern.
Voraussetzung ist unter anderem, dass deine persönliche Arbeitsleistung für den Betrieb notwendig ist und du regelmäßig weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigst.
Rechne kurz nach: Bist du drei Wochen krank, bekommst du aus der Pflichtversicherung nichts. 40,04 Euro täglich entsprechen bei 30 Leistungstagen rund 1.200 Euro. Für viele Selbstständige reicht das nicht annähernd, um private und betriebliche Fixkosten abzudecken.
Die freiwillige Zusatzversicherung: Krankengeld ab dem 4. Tag
Deshalb gibt es bei der SVS eine freiwillige Zusatzversicherung, die bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zahlt. Die Leistung wird für maximal 26 Wochen gewährt.
Die Eckdaten laut WKO (Stand 10.04.2026):
- Beitrag: 2,5 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage, mindestens 30,77 Euro pro Monat, als Betriebsausgabe absetzbar
- Leistung: 60 Prozent der vorläufigen täglichen Beitragsgrundlage, ab dem 4. Tag, bis zu 26 Wochen
- Antrag nur vor Vollendung des 60. Lebensjahres möglich
- Wartezeit: grundsätzlich sechs Monate ab Beginn der Zusatzversicherung (entfällt bei Arbeitsunfall nach Antragstellung)
Ein Beispiel aus der WKO-Tabelle: Bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von 3.000 Euro zahlst du 75 Euro pro Monat und bekommst im Krankheitsfall 60 Euro pro Tag.
Wichtig: Beide Leistungen können parallel bezogen werden. Bei langer Krankheit bekommst du also Krankengeld aus der Zusatzversicherung plus die Unterstützungsleistung.
Achtung Meldefristen
Die SVS zahlt nur, wenn du rechtzeitig meldest. Bei der Zusatzversicherung musst du die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 7 Tagen melden.
Für die Unterstützungsleistung kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit maximal 4 Wochen rückwirkend feststellen. Die Krankmeldung muss dann binnen 2 Wochen ab der ärztlichen Feststellung bei der SVS sein. Bei laufender Arbeitsunfähigkeit ist sie alle 14 Tage ärztlich zu bestätigen und binnen 7 Tagen vorzulegen.
Versäumst du die Fristen, ruhen die Geldleistungen. Genau das ist der Punkt, an dem dein Notfallplan greifen muss: Jemand anderer muss diese Meldung für dich erledigen können, wenn du selbst nicht dazu in der Lage bist.
Wie lange überlebt dein Business ohne dich?
Eine Versicherung allein löst dein Problem noch nicht.
Stell dir eine einfache Frage: Wie viele Monate kannst du deine privaten und betrieblichen Fixkosten bezahlen, wenn morgen kein neuer Umsatz mehr hereinkommt?
Rechne dafür zusammen:
- private Fixkosten
- betriebliche Fixkosten
- Kredit- und Leasingraten
- SVS-Beiträge
- Mitarbeiterkosten
- sonstige laufende Verpflichtungen
Dem stellst du deine frei verfügbaren Rücklagen und die abgesicherten Versicherungsleistungen gegenüber.
Wenn deine monatlichen Fixkosten beispielsweise 4.000 Euro betragen und du 8.000 Euro frei verfügbare Rücklagen hast, beträgt dein finanzieller Puffer gerade einmal zwei Monate.
Genau diese Zahl solltest du kennen: deinen finanziellen Notfallpuffer in Monaten.
Ob für dich zwei, drei oder sechs Monate sinnvoll sind, hängt davon ab, wie schnell dein Umsatz bei einem Ausfall wegbricht, welche Kosten weiterlaufen und welche Versicherungsleistungen du bekommst.
Die entscheidende Frage ist nicht nur, wie viel Geld auf deinem Konto liegt. Sondern wie lange dein Unternehmen damit ohne neue Einnahmen überleben kann.
Ein Notfallplan besteht deshalb nicht nur aus Vollmachten und Versicherungen. Er braucht auch Liquidität. Wie du diese Reserve systematisch aufbaust, liest du im Artikel Rücklagen bilden: Die 30%-Regel.
Baustein 2: Welche Vollmachten brauchst du?
Geld ist das eine. Handlungsfähigkeit das andere.
Wenn du im Krankenhaus liegst, muss jemand Rechnungen bezahlen, Kunden informieren und Post öffnen dürfen. Dafür brauchst du Vollmachten, und zwar bevor etwas passiert.
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist das zentrale Instrument der Unternehmensvorsorge. Damit bestimmst du im Voraus, wer dich in welchen Angelegenheiten vertreten darf, wenn du deine Entscheidungsfähigkeit verlierst, etwa nach einem schweren Unfall oder bei einer Erkrankung.
Sie muss schriftlich und höchstpersönlich vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden.
Wirksam wird sie erst, wenn der Vorsorgefall eintritt. Für die Eintragung des Vorsorgefalls ist ein ärztliches Zeugnis über den Verlust der Entscheidungsfähigkeit erforderlich, danach wird der Vorsorgefall im ÖZVV registriert.
Ohne Vorsorgevollmacht muss im Ernstfall geklärt werden, welche andere Form der Erwachsenenvertretung möglich und notwendig ist. Das kann zusätzlichen organisatorischen und rechtlichen Aufwand verursachen.
Bank-, Handlungs- und Postvollmacht
Die Vorsorgevollmacht greift nur bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Für den „normalen" Krankenstand brauchst du zusätzlich:
- Bankvollmacht für das Geschäftskonto, damit Miete, SVS und Lieferanten bezahlt werden können
- Handlungsvollmacht, damit deine Vertrauensperson Kunden gegenüber verbindlich auftreten kann
- Postvollmacht, damit behördliche Schreiben und Fristen nicht liegen bleiben
- Optional eine Vollmacht für deinen Steuerberater oder Bilanzbuchhalter gegenüber Finanzamt und SVS
Ohne Bankvollmacht steht nach wenigen Wochen alles still, auch wenn Geld am Konto liegt.
Baustein 3: Was passiert im Todesfall mit dem Einzelunternehmen?
Das ist das Kapitel, das niemand lesen will. Es ist aber das wichtigste für deine Familie.
Ein Einzelunternehmen kann nicht einfach unverändert auf eine andere Person übertragen werden. Mit deinem Tod greifen aber gesetzliche Fortbetriebsrechte, damit der Betrieb nicht automatisch von einem Tag auf den anderen stillstehen muss.
Zunächst steht das Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft zu. Nach der Einantwortung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Fortbetriebsrecht des überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Partners sowie bestimmter Nachkommen bestehen.
Der Fortbetrieb muss der Bezirksverwaltungsbehörde ohne unnötigen Aufschub angezeigt werden. Wer die persönlichen Voraussetzungen für das betreffende Gewerbe, insbesondere einen erforderlichen Befähigungsnachweis, nicht erfüllt, muss grundsätzlich einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde von dieser Verpflichtung absehen.
Wichtig für deine Angehörigen: Auch ohne Anzeige entsteht das Fortbetriebsrecht grundsätzlich trotzdem, inklusive gewerblicher Sozialversicherungspflicht. Wer den Betrieb nicht fortführen will, kann spätestens einen Monat nach Entstehung des Fortbetriebsrechts bei der Behörde darauf verzichten. Dann gilt es als nie entstanden.
Und ein Haftungsthema, das viele übersehen: Führt ein Erbe das Einzelunternehmen nach der Einantwortung fort, kann die besondere unbeschränkte Haftung für die Schulden des Verstorbenen nach § 40 UGB greifen. Sie tritt unter anderem nicht ein, wenn spätestens drei Monate nach der Einantwortung die Fortführung eingestellt oder ein wirksamer Haftungsausschluss vorgenommen wird.
Das ist ein Punkt, den Erben unbedingt mit Notar oder Rechtsanwalt klären sollten.
Auch laufende Verträge wie Miete oder Dienstverhältnisse enden mit dem Tod nicht automatisch. Umso wichtiger ist, dass deine Vertrauensperson weiß, welche Verpflichtungen bestehen und wer dein Steuerberater oder Bilanzbuchhalter ist.
Mehr zum Thema Haftung findest du im Artikel Haftung als Gründer: Einzelunternehmen vs. GmbH.
Baustein 4: Der Notfallordner
Vollmachten nützen nichts, wenn niemand weiß, wo sie liegen. Die WKO empfiehlt deshalb den „Notfallkoffer": ein Ordner, in dem alles gesammelt ist, was deine Vertrauensperson braucht, um den Betrieb weiterzuführen.
Nach der WKO-Checkliste gehört hinein:
- Vollmachten und Verfügungen: Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Handlungsvollmacht, Postvollmacht, Patientenverfügung, Testament
- Zugänge: Verzeichnis der Passwörter, PINs, Schlüssel und Codes, und vor allem: wo sie aufbewahrt sind
- Verträge: Mietvertrag, Kreditverträge, Versicherungspolizzen, Firmenbuch- oder GISA-Auszug
- Kerninformationen: Liste der wichtigsten Kunden und Lieferanten mit Ansprechpartnern, Status der laufenden Projekte, Bankverbindungen, Jahresabschlüsse der letzten Jahre
- Berater: Steuerberater, Bilanzbuchhalter, Rechtsanwalt, Notar, Versicherungsmakler mit Telefonnummern
Die WKO rät, zwei Exemplare anzulegen, etwa eines zu Hause und eines beim Steuerberater oder Notar. Passwörter und Originalurkunden sollten nicht im Ordner selbst liegen, sondern zum Beispiel in einem Banksafe, und im Ordner steht nur, wo sie sind.
Ein einfacher digitaler Passwort-Manager mit Notfallzugang für eine Vertrauensperson erfüllt heute denselben Zweck wie das Passwortverzeichnis auf Papier.
Dein Notfallordner auf einer Seite
- ☐ Vertrauensperson festgelegt
- ☐ Bankvollmacht
- ☐ Vorsorgevollmacht
- ☐ Testament geprüft
- ☐ Kunden- und Lieferantenliste
- ☐ laufende Projekte dokumentiert
- ☐ Versicherungen
- ☐ Kredite und Verträge
- ☐ Bankkonten
- ☐ Ansprechpartner bei Bilanzbuchhaltung, Rechtsanwalt und Notar
- ☐ Aufbewahrungsort wichtiger Zugangsdaten dokumentiert
- ☐ jährlicher Aktualisierungstermin festgelegt
Praxis-Tipp: Der Notfallplan in einem Nachmittag
Du brauchst keine Woche dafür. So gehst du vor:
- Vertrauensperson festlegen. Die WKO nennt es die wichtigste Frage: Wem vertraust du so weit, dass diese Person im Ernstfall entscheidet, ob der Betrieb weitergeführt, verkauft oder geschlossen wird? Sprich mit ihr, bevor du irgendetwas unterschreibst.
- Bankvollmacht einrichten. Ein Termin bei deiner Bank, meist in 30 Minuten erledigt.
- Krankengeld absichern. Prüfe, ob die SVS-Zusatzversicherung für dich passt, oder vergleiche sie mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung. Rechne dafür deine monatlichen Fixkosten aus: Genau diese Summe muss im Krankheitsfall abgedeckt sein.
- Notfallordner anlegen. Ein Ordner, ein Nachmittag, die WKO-Checkliste als Vorlage.
- Notartermin vereinbaren. Die Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eintragen lassen und, wenn nötig, ein Testament errichten und im Zentralen Testamentsregister registrieren lassen.
- Jährlich aktualisieren. Kunden wechseln, Passwörter ändern sich. Ein fixer Termin pro Jahr reicht, etwa gemeinsam mit dem Jahresabschluss.
Nicht vergessen: Eine Bankvollmacht kostet vergleichsweise wenig Aufwand, kann im Ernstfall aber entscheidend dafür sein, dass laufende Zahlungen weiterhin erledigt werden können.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Einzelunternehmer Krankengeld von der SVS?
Aus der gesetzlichen Pflichtversicherung gibt es die Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit: Sie gebührt grundsätzlich erst bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen, dann rückwirkend ab dem 4. Tag, für maximal 20 Wochen. 2026 beträgt sie 40,04 Euro pro Tag. Zusätzlich kannst du bei der SVS eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, die bereits ab dem 4. Tag Krankengeld zahlt.
Was kostet die freiwillige Krankengeld-Zusatzversicherung der SVS?
Der Beitrag beträgt laut WKO 2,5 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage, mindestens 30,77 Euro pro Monat. Das Krankengeld beträgt 60 Prozent der vorläufigen täglichen Beitragsgrundlage und wird ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu 26 Wochen ausbezahlt. Der Antrag ist nur vor Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, und es gilt grundsätzlich eine Wartezeit von sechs Monaten.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und brauche ich sie als Unternehmer?
Mit einer Vorsorgevollmacht legst du im Voraus fest, wer dich in welchen Angelegenheiten vertreten darf, wenn du deine Entscheidungsfähigkeit verlierst. Sie muss schriftlich vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden. Ohne Vorsorgevollmacht muss im Ernstfall geklärt werden, welche andere Form der Erwachsenenvertretung möglich und notwendig ist, was zusätzlichen organisatorischen und rechtlichen Aufwand verursachen kann.
Reicht eine Bankvollmacht für den Notfall aus?
Eine Bankvollmacht ist ein wichtiger Baustein, damit Rechnungen und Löhne weiterbezahlt werden können. Sie ersetzt aber keine Vorsorgevollmacht, weil eine gewöhnliche Vollmacht nach dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit nicht mehr die volle Sicherheit bietet. Im Notfallplan sollten beide Instrumente aufeinander abgestimmt sein.
Welche Meldefristen gelten bei der SVS im Krankheitsfall?
Bei der Zusatzversicherung ist die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 7 Tagen zu melden. Für die Unterstützungsleistung kann die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt maximal vier Wochen rückwirkend festgestellt werden. Die Krankmeldung muss binnen zwei Wochen ab der ärztlichen Feststellung bei der SVS einlangen. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit ist sie alle 14 Tage ärztlich zu bestätigen und binnen sieben Tagen vorzulegen. Werden Fristen versäumt, ruhen die Geldleistungen.
Was passiert mit meinem Einzelunternehmen, wenn ich sterbe?
Mit dem Tod greifen gesetzliche Fortbetriebsrechte: zunächst für die Verlassenschaft, nach der Einantwortung unter bestimmten Voraussetzungen für den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Partner und bestimmte Nachkommen. Der Fortbetrieb ist der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen; ein Verzicht ist spätestens einen Monat nach Entstehung möglich. Führt ein Erbe das Unternehmen fort, kann eine unbeschränkte Haftung für die Schulden des Verstorbenen greifen, wenn nicht binnen drei Monaten nach Einantwortung die Fortführung eingestellt oder ein wirksamer Haftungsausschluss vorgenommen wird. Das sollten Erben mit Notar oder Rechtsanwalt klären.
Was gehört in einen Notfallordner für Einzelunternehmer?
Nach der WKO-Checkliste gehören hinein: Vollmachten (Vorsorge-, Bank-, Handlungs-, Postvollmacht), ein Verzeichnis der Zugangsdaten und Schlüssel, alle wichtigen Verträge (Miete, Kredite, Versicherungen), eine Liste der wichtigsten Kunden und Lieferanten, der Status laufender Projekte, die Bankverbindungen sowie die Kontaktdaten von Steuerberater, Notar und Rechtsanwalt. Passwörter und Originale sollten nicht im Ordner selbst, sondern an einem sicheren Ort liegen.
Fazit: Dein Unternehmen sollte auch ohne dich ein paar Wochen funktionieren
Als Einzelunternehmer bist du die wichtigste Person in deinem Unternehmen.
Genau deshalb solltest du nicht die einzige Person sein, die weiß, wie dein Unternehmen funktioniert.
Ein guter Notfallplan für Einzelunternehmer 2026 beantwortet fünf Fragen: Wer darf handeln? Wer kommt an das Geld? Wo liegen die wichtigsten Informationen? Wie lange reichen deine Rücklagen? Und was soll mit deinem Unternehmen passieren, wenn du länger oder dauerhaft ausfällst?
Dafür brauchst du kein 50-seitiges Notfallhandbuch.
Eine Vertrauensperson, die richtigen Vollmachten, eine sinnvolle Absicherung, ausreichend Liquidität und ein sauber aufgebauter Notfallordner bringen dich schon sehr weit.
Mein Tipp: Nimm dir dafür noch 2026 einen Nachmittag Zeit. Denn gute Unternehmensführung bedeutet nicht nur, zu planen, was passiert, wenn alles gut läuft. Sie bedeutet auch, vorbereitet zu sein, wenn es einmal nicht nach Plan läuft.
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Quellen & weiterführende Links
- USP – Unternehmensvorsorge: Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung (Stand 01.01.2026)
- USP – Krankengeld für Selbstständige
- WKO – Unterstützungsleistung für Selbständige (Stand 01.01.2026)
- WKO – Krankengeld der Selbständigen: Zusatzversicherung (Stand 10.04.2026)
- WKO – Meldepflichten bei Krankengeld und Unterstützungsleistung (Stand 01.07.2026)
- WKO – Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung: FAQs (Stand 01.01.2026)
- WKO Salzburg – Der „Notfallkoffer" für Unternehmer:innen (Checkliste)
- WKO – Todesfall eines Unternehmers: Rechtliche Auswirkungen (Stand 21.10.2025)
- WKO – Fortbetriebsrechte: FAQs (Stand 18.02.2025)
- SVS – Unterstützungsleistung
- SVS – Krankengeld (Zusatzversicherung)
- oesterreich.gv.at – Vorsorgevollmacht