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Selbstständigenvorsorge 2027/2028: Was sich für Selbstständige ändert

Auf deiner SVS-Vorschreibung steht eine Position, die viele Selbstständige kaum beachten: die Selbstständigenvorsorge.

1,53 Prozent deiner Beitragsgrundlage fließen in eine Betriebliche Vorsorgekasse. Viele wissen allerdings weder, bei welcher Vorsorgekasse ihr Geld liegt, noch wie viel dort mittlerweile angespart wurde oder wann sie überhaupt darauf zugreifen können.

Genau bei dieser „Abfertigung Neu für Selbstständige" tut sich jetzt einiges. Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge. Am 9. September 2026 hat der Sozialausschuss das entsprechende Gesetzespaket behandelt und mit Änderungen auf den Weg ins Nationalratsplenum gebracht.

In diesem Artikel schauen wir uns an, wie die Selbstständigenvorsorge 2027/2028 funktioniert, wie hoch deine Beiträge sind, wann du an dein Geld kommst und was sich 2027 bzw. 2028 ändern soll.

Was ist die Selbstständigenvorsorge?

Die Selbstständigenvorsorge ist im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, kurz BMSVG, geregelt und funktioniert ähnlich wie die „Abfertigung Neu" für Arbeitnehmer.

Seit 1. Jänner 2008 zahlen GSVG-krankenversicherungspflichtige Selbstständige 1,53 Prozent ihrer Beitragsgrundlage in eine Betriebliche Vorsorgekasse ein.

Das Geld wird dort veranlagt und steht dir später unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.

Wichtig: Die SVS hebt die Beiträge zwar gemeinsam mit deinen Sozialversicherungsbeiträgen ein, verwaltet das Geld aber nicht selbst. Die Beiträge werden an deine ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse weitergeleitet.

Auch eine spätere Auszahlung erfolgt über die Vorsorgekasse und nicht über die SVS.

Für wen ist die Selbstständigenvorsorge verpflichtend?

Verpflichtend ist die Selbstständigenvorsorge grundsätzlich für Personen, die in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert sind.

Dazu gehören insbesondere:

Für bestimmte freiberuflich Selbstständige und andere Berufsgruppen bestehen hingegen Sonderregelungen bzw. freiwillige Beitrittsmöglichkeiten.

Wer freiwillig beitreten kann, sollte die entsprechenden Fristen beachten. Je nach Berufsgruppe muss die Entscheidung innerhalb einer bestimmten Frist nach Beginn der Tätigkeit bzw. Pensionsversicherung getroffen werden.

Wie hoch ist die Selbstständigenvorsorge 2026?

Der Beitrag beträgt 1,53 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung.

Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 97.020 Euro pro Jahr.

Damit beträgt der maximale Beitrag zur Selbstständigenvorsorge 2026 rund 1.484 Euro jährlich.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Die Beiträge werden dir gemeinsam mit deinen übrigen SVS-Beiträgen vorgeschrieben und anschließend an deine Vorsorgekasse weitergeleitet.

Wichtig: Anders als bei Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen erfolgt bei der Selbstständigenvorsorge keine nachträgliche Nachbemessung anhand des späteren Einkommensteuerbescheides.

Ist die Selbstständigenvorsorge steuerlich absetzbar?

Steuerlich ist die Selbstständigenvorsorge durchaus interessant.

Die Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren damit deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Auch die laufende Veranlagung innerhalb der Vorsorgekasse erfolgt steuerlich begünstigt.

Lässt du dir das angesparte Kapital später als Einmalbetrag auszahlen, kommt grundsätzlich der begünstigte Steuersatz von 6 Prozent zur Anwendung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dein Kapital stattdessen an eine Pensionskasse oder Pensionszusatzversicherung übertragen. Wird daraus später eine entsprechende Rente ausbezahlt, kann diese steuerfrei sein.

Die klassische Veranlagung in der Betrieblichen Vorsorgekasse verfügt außerdem über eine Kapitalgarantie.

Das bedeutet vereinfacht: Die Summe der einbezahlten Beiträge ist grundsätzlich abgesichert.

Welche Vorsorgekasse habe ich?

Diese Frage können erstaunlich viele Selbstständige nicht beantworten.

Innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Beitragspflicht musst du grundsätzlich eine Betriebliche Vorsorgekasse auswählen und einen Beitrittsvertrag abschließen.

Triffst du keine Auswahl, wird dir eine Vorsorgekasse zugewiesen.

Das ist kein Weltuntergang. Trotzdem solltest du wissen, wo dein Geld liegt.

Denn die Vorsorgekassen unterscheiden sich unter anderem bei ihrer Veranlagungsstrategie, den Kosten und der langfristigen Performance.

Zwei Punkte werden in der Praxis häufig übersehen:

Hast du bereits Mitarbeiter und für diese eine Vorsorgekasse gewählt, ist diese Wahl grundsätzlich auch für deine eigene Selbstständigenvorsorge maßgeblich.

Außerdem solltest du die jährliche Kontoinformation deiner Vorsorgekasse nicht einfach wegklicken oder ablegen. Dort siehst du, wie viel Kapital mittlerweile angespart wurde und wie sich deine Veranlagung entwickelt hat.

Wann kann ich mir die Selbstständigenvorsorge auszahlen lassen?

Du kannst nicht jederzeit frei auf das angesparte Geld zugreifen.

Ein Anspruch auf Verfügung über das Kapital besteht grundsätzlich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.

Relevant sind insbesondere folgende Fälle:

Sind die Voraussetzungen erfüllt, stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Du kannst dir das Kapital beispielsweise als Einmalbetrag auszahlen lassen oder es unter den gesetzlichen Voraussetzungen für deine weitere Altersvorsorge verwenden.

Das System funktioniert dabei nach dem sogenannten Rucksackprinzip: Dein angespartes Kapital geht grundsätzlich nicht verloren, nur weil du zwischen Selbstständigkeit und Anstellung wechselst.

Selbstständigenvorsorge 2027/2028: Was soll sich ändern?

Jetzt zum aktuellen Teil.

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat im Juli 2026 ein umfangreiches Gesetzespaket mit insgesamt 16 Gesetzesnovellen vorgelegt. Davon betroffen sind unter anderem das BMSVG, das Pensionskassengesetz und das Einkommensteuergesetz.

Am 9. September 2026 wurde die Regierungsvorlage im Sozialausschuss behandelt. Zum Zeitpunkt dieses Artikels steht der endgültige Beschluss im Nationalratsplenum noch aus.

Die Reform betrifft die betriebliche Altersvorsorge insgesamt. Nicht jede geplante Änderung betrifft automatisch auch die Selbstständigenvorsorge.

Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick.

1. Neue Veranlagungsmöglichkeit mit höheren Renditechancen

Ab 2028 sollen Betriebliche Vorsorgekassen zusätzlich zur klassischen Abfertigungsveranlagung eine sogenannte Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft, kurz VVG, anbieten.

Dabei soll langfristiger und risikoreicher investiert werden können, um höhere Renditechancen zu ermöglichen.

Der entscheidende Unterschied: Bei dieser Variante gibt es keine klassische Kapitalgarantie.

Auch der vorzeitige Zugriff auf das Kapital wird wesentlich stärker eingeschränkt. Ausnahmen sind insbesondere für bestimmte Härtefälle vorgesehen.

Wichtig für Selbstständige: Die derzeitige Regierungsvorlage beschreibt die VVG ausdrücklich im Zusammenhang mit Beiträgen aus der „Abfertigung Neu" für Arbeitnehmer.

Ob und in welcher Form diese neue Veranlagungsmöglichkeit auch für die Selbstständigenvorsorge geöffnet wird, sollte daher erst anhand der endgültig beschlossenen Gesetzesfassung beurteilt werden.

2. Übertragung in eine Pensionskasse

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die stärkere Verbindung zwischen Vorsorgekassen und Pensionskassen.

Dafür soll ein eigenes Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen geschaffen werden.

Ziel ist, angespartes Kapital stärker für eine lebenslange Zusatzpension verwenden zu können, anstatt es ausschließlich als Einmalbetrag auszuzahlen.

Auch Übertragungsmöglichkeiten in Lebensversicherungen sind Teil des Reformpakets.

Welche dieser neuen Möglichkeiten konkret für Selbstständige zur Verfügung stehen werden, hängt ebenfalls von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.

3. Weniger Verwaltungskosten und weniger Kontenwirrwarr

Eine interessante Änderung betrifft die Kosten der Vorsorgekassen.

Der maximale Vermögensverwaltungskostenanteil soll von bisher 0,8 Prozent auf 0,6 Prozent des veranlagten Vermögens sinken.

Außerdem sollen alte beitragsfreie Vorsorgekonten schrittweise automatisch mit einem aktiven Konto zusammengeführt werden.

Dafür sind Übergangsregelungen bis Ende 2030 und eine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen.

Gerade für Menschen, die im Laufe ihres Berufslebens mehrfach zwischen Anstellung und Selbstständigkeit gewechselt haben, kann das für deutlich mehr Übersicht sorgen.

4. Aktivpension ab 2027 auch für Selbstständige

Eine weitere geplante Änderung betrifft Selbstständige, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten.

Ab 2027 soll dafür ein sogenannter Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr eingeführt werden.

Die Begünstigung soll sowohl für selbstständig als auch für unselbstständig Erwerbstätige gelten.

Für Personen, die neben einer bereits bezogenen Pension weiterarbeiten, sind bestimmte Versicherungszeiten erforderlich. Für Männer sind grundsätzlich 40 Versicherungsjahre vorgesehen. Für Frauen gilt aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters eine Übergangsregelung.

Zusätzlich sind Begünstigungen bei den Pensionsversicherungsbeiträgen vorgesehen. Für GSVG-Versicherte, die unter diese Regelung fallen, soll der Pensionsversicherungsbeitrag auf 10,18 Prozent sinken.

Der Aktivitätsfreibetrag soll bereits mit 1. Jänner 2027 kommen.

Was solltest du jetzt bei deiner Selbstständigenvorsorge tun?

Unabhängig davon, welche Teile der Reform endgültig beschlossen werden, kannst du bereits jetzt ein paar Dinge erledigen.

1. Finde heraus, bei welcher Vorsorgekasse du bist

Wenn du das gerade nicht beantworten kannst, ist das dein erster Schritt.

Schau in deine letzte Kontoinformation und prüfe:

2. Schau dir deine jährliche Kontoinformation an

Die Selbstständigenvorsorge läuft bei vielen Unternehmern einfach nebenbei.

Das Geld ist aber deines.

Deshalb solltest du zumindest einmal pro Jahr überprüfen, wie viel Kapital mittlerweile vorhanden ist und wie sich deine Vorsorgekasse entwickelt.

3. Plane den Beitrag bei deiner SVS mit ein

Die 1,53 Prozent sind Teil deiner laufenden SVS-Belastung.

Bei einer hohen Beitragsgrundlage können 2026 bis zu rund 1.484 Euro pro Jahr in die Selbstständigenvorsorge fließen.

Diese Position gehört deshalb genauso in deine Liquiditätsplanung wie Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Einkommensteuer.

4. Sieh die Selbstständigenvorsorge als Baustein

1,53 Prozent deiner Beitragsgrundlage werden dich im Alter nicht alleine absichern.

Die Selbstständigenvorsorge ist ein steuerlich begünstigter Baustein deiner finanziellen Vorsorge.

Mehr aber auch nicht.

Eigene Rücklagen, Vermögensaufbau und eine vernünftige langfristige Finanzplanung bleiben für Selbstständige entscheidend.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Beitrag zur Selbstständigenvorsorge?

Der Beitrag beträgt 1,53 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung nach dem GSVG. Die SVS schreibt den Beitrag gemeinsam mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen vor und leitet ihn an die zuständige Betriebliche Vorsorgekasse weiter.

Muss ich als Neuer Selbstständiger in die Selbstständigenvorsorge einzahlen?

Grundsätzlich ja, wenn du der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegst.

Bis wann muss ich eine Vorsorgekasse wählen?

Grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Beitragspflicht. Wird keine Vorsorgekasse ausgewählt, erfolgt eine Zuweisung.

Kann ich meine Vorsorgekasse selbst auswählen?

Ja, innerhalb der gesetzlichen Frist. Hast du bereits Arbeitnehmer und für diese eine Vorsorgekasse ausgewählt, ist diese grundsätzlich auch für deine eigene Selbstständigenvorsorge maßgeblich.

Wann kann ich mir die Selbstständigenvorsorge auszahlen lassen?

Eine Verfügung ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Dazu zählen insbesondere die Beendigung bzw. Ruhendmeldung der selbstständigen Tätigkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, der Pensionsantritt oder ein entsprechend langer Zeitraum ohne weitere Beitragspflicht.

Ist die Selbstständigenvorsorge steuerlich absetzbar?

Ja. Die Beiträge stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Bei einer späteren Kapitalauszahlung kommt grundsätzlich ein begünstigter Steuersatz von 6 Prozent zur Anwendung.

Wird die Selbstständigenvorsorge 2027 abgeschafft?

Nein. Die Selbstständigenvorsorge bleibt bestehen. Geplant ist vielmehr eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge, deren wesentliche Änderungen überwiegend ab 2028 in Kraft treten sollen.

Was ändert sich 2027 und 2028?

Geplant sind unter anderem niedrigere Verwaltungskosten, eine automatische Zusammenführung bestimmter alter Vorsorgekonten, neue Möglichkeiten zur Verwendung von Vorsorgekapital und eine neue Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft. Welche dieser Änderungen unmittelbar auf die Selbstständigenvorsorge anwendbar sein werden, muss anhand der endgültig beschlossenen Gesetzesfassung beurteilt werden.

Fazit: Selbstständigenvorsorge 2027/2028 im Blick behalten

Die Selbstständigenvorsorge ist mehr als irgendeine zusätzliche Position auf deiner SVS-Vorschreibung.

1,53 Prozent deiner Beitragsgrundlage fließen laufend in deine Vorsorge. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar und das angesparte Kapital bleibt grundsätzlich für dich erhalten.

Deshalb solltest du zumindest wissen, bei welcher Vorsorgekasse dein Geld liegt und wie viel dort mittlerweile angespart wurde.

Mit der geplanten Reform der betrieblichen Altersvorsorge kommen ab 2027 und vor allem ab 2028 einige Änderungen. Welche neuen Veranlagungs- und Übertragungsmöglichkeiten tatsächlich auch für Selbstständige gelten werden, hängt von der endgültigen Gesetzesfassung ab.

Mein Tipp: Schau dir einmal im Jahr deine Kontoinformation an und behalte die Reform im Auge. Denn bei deiner Altersvorsorge solltest du zumindest wissen, wo dein Geld liegt.

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Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). 21 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

Mehr über Klaus Brunner →

Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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