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Rechtsformwechsel 2026: Wann der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH wirklich sinnvoll ist

Stand: 29.09.2026 · Fachlich geprüft von Klaus Brunner, Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater

Im Herbst stellen sich viele Selbstständige dieselbe Frage:

Lohnt sich ein Rechtsformwechsel und soll ich mit 1. Jänner 2027 in eine GmbH wechseln?

Der Gewinn ist gestiegen, die Einkommensteuer auch und 23 Prozent Körperschaftsteuer klingen im ersten Moment ziemlich verlockend.

Aber genau hier beginnt häufig der Denkfehler.

Eine GmbH bedeutet nicht automatisch, dass dein Gewinn nur noch mit 23 Prozent besteuert wird.

Denn irgendwann möchtest du das Geld wahrscheinlich auch privat verwenden. Und dann spielen Geschäftsführerbezug, Ausschüttung, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Sozialversicherung eine Rolle.

Ein Rechtsformwechsel ist deshalb keine reine Steuerfrage.

Er verändert, wie du an dein Geld kommst, wie deine Buchhaltung aussieht, welche laufenden Kosten entstehen und wofür du persönlich haftest.

In diesem Artikel schauen wir uns an, wann der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH wirklich sinnvoll sein kann, wann nicht und wie ein bestehendes Einzelunternehmen über eine Einbringung in eine GmbH übertragen werden kann.

Den grundsätzlichen Vergleich der beiden Rechtsformen findest du im Artikel „Einzelunternehmer oder GmbH?“.

Warum ist der Rechtsformwechsel 2026 gerade jetzt ein Thema?

Viele Unternehmer möchten mit 1. Jänner 2027 wirtschaftlich in der neuen Struktur starten.

Steuerlich kann dafür beispielsweise ein Einbringungsstichtag zum 31. Dezember 2026 gewählt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass am Silvesterabend der Notar neben dir sitzen muss.

Das Umgründungssteuergesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Einbringung.

Die entsprechende Anmeldung zum Firmenbuch bzw. Meldung beim Finanzamt muss grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgen.

Bei einem Einbringungsstichtag 31.12.2026 endet diese Frist grundsätzlich mit 30.09.2027.

Das bedeutet allerdings nicht, dass du mit der Entscheidung bis September warten solltest.

Ob die GmbH wirtschaftlich sinnvoll ist, solltest du vorher durchrechnen.

Und gerade mit Blick auf 2027 und 2028 ändern sich einige Rahmenbedingungen.

Was sich 2027 und 2028 ändert

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wurden einige Änderungen beschlossen, die bei der Rechtsformentscheidung interessant sein können.

Gewinnfreibetrag beim Einzelunternehmen

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 und vor dem 1.1.2030 beginnen, wird der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag eingeschränkt.

Die bisher mögliche Deckung durch bestimmte Wertpapiere fällt in diesem Zeitraum grundsätzlich weg. Damit werden vor allem entsprechende begünstigte Realinvestitionen relevant.

Mehr dazu findest du im Artikel „Gewinnfreibetrag 2027“.

Neue Regeln für Gesellschafter-Verrechnungskonten

Ab 2027 wird auch der Umgang mit Verrechnungskonten von Gesellschaftern deutlich wichtiger.

Hat eine GmbH gegenüber einem unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschafter, der eine natürliche Person ist, eine Forderung auf einem Verrechnungskonto, muss diese grundsätzlich bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in eine fremdübliche Darlehensforderung überführt werden.

Dazu gehören beispielsweise eine klare schriftliche Vereinbarung, eine fremdübliche Verzinsung und Laufzeit sowie entsprechende Bonität und gegebenenfalls Sicherheiten.

Geschieht weder das eine noch das andere, greift grundsätzlich eine Ausschüttungsfiktion.

Dabei gibt es eine Bagatellgrenze von 50.000 Euro. Grundsätzlich ist der darüber liegende Forderungsbetrag von der Ausschüttungsfiktion betroffen.

Die Regelung gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die im Kalenderjahr 2027 enden.

Gerade für Gesellschafter, die regelmäßig private Ausgaben über das GmbH-Konto bezahlen und diese Beträge einfach am Verrechnungskonto stehen lassen, wird dieses Thema damit noch wichtiger.

Körperschaftsteuer ab 2028

2027 bleibt der Körperschaftsteuersatz grundsätzlich bei 23 Prozent.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, gilt weiterhin ein Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent. Lediglich Einkommensteile über 1 Million Euro werden mit 24 Prozent besteuert.

Für die typische kleine oder mittlere GmbH ändert sich damit am normalen 23-Prozent-Satz nichts.

Wann ist der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH sinnvoll?

Eine magische Gewinngrenze gibt es nicht.

Die oft gehörte Aussage

„Ab 70.000 Euro Gewinn brauchst du eine GmbH“

ist deshalb zu einfach.

Es gibt aber einige klare Signale, bei denen du die beiden Varianten ernsthaft durchrechnen solltest.

1. Du brauchst nicht den gesamten Gewinn privat

Das ist einer der wichtigsten Punkte.

Als Einzelunternehmer unterliegt dein steuerpflichtiges Einkommen dem progressiven Einkommensteuertarif.

2026 liegt der Grenzsteuersatz für Einkommensteile über 70.365 Euro bei 48 Prozent und über 104.859 Euro bei 50 Prozent.

Über 1 Million Euro gilt derzeit ein Grenzsteuersatz von 55 Prozent.

Wichtig dabei:

Der Grenzsteuersatz gilt nur für den jeweiligen Einkommensteil und nicht für dein gesamtes Einkommen.

In der GmbH wird der Gewinn grundsätzlich mit 23 Prozent Körperschaftsteuer besteuert.

Bleibt der verbleibende Gewinn anschließend in der GmbH, fällt auf Gesellschafterebene zunächst keine zusätzliche Ausschüttungsbesteuerung an.

Genau hier liegt einer der wesentlichen möglichen steuerlichen Effekte der GmbH:

Gewinne können im Unternehmen thesauriert und beispielsweise für Investitionen, Mitarbeiter, Liquiditätsreserven oder weiteres Wachstum verwendet werden.

Willst du den Gewinn dagegen vollständig privat verwenden, sieht die Rechnung anders aus.

Bei einer Ausschüttung an eine natürliche Person kommen grundsätzlich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer hinzu.

Bei vollständiger Ausschüttung ergibt sich aus 23 Prozent Körperschaftsteuer und anschließender 27,5-prozentiger KESt eine kombinierte Steuerbelastung von rund 44,2 Prozent.

Zusätzlich muss bei der Gesamtbetrachtung je nach Gestaltung die Sozialversicherung berücksichtigt werden.

Deshalb gilt:

Die 23 Prozent Körperschaftsteuer alleine sind kein sinnvoller Vergleich mit deinem Einkommensteuersatz.

Entscheidend ist, was mit dem Gewinn danach passiert.

2. Dein Haftungsrisiko wächst

Steuern sind nicht der einzige Grund für eine GmbH.

Mit größeren Aufträgen können auch größere Risiken entstehen.

Zum Beispiel durch:

Bei einer GmbH haftet grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Das bedeutet aber nicht:

„Mit einer GmbH kann mir privat nichts passieren.“

Geschäftsführer können bei Pflichtverletzungen persönlich haften.

Banken können persönliche Sicherheiten oder Haftungen verlangen.

Auch andere persönliche Haftungstatbestände können bestehen.

Die GmbH reduziert deshalb bestimmte unternehmerische Haftungsrisiken, sie beseitigt persönliche Haftung aber nicht vollständig.

Mehr dazu findest du im Artikel „Haftung: Einzelunternehmen vs. GmbH“.

3. Partner, Investoren oder eine spätere Übergabe kommen ins Spiel

Eine GmbH kann auch aus strukturellen Gründen interessant werden.

Wenn später beispielsweise ein Partner einsteigen soll, Investoren beteiligt werden sollen oder das Unternehmen verkauft bzw. übergeben werden soll, bietet eine Kapitalgesellschaft häufig klarere Strukturen.

Gesellschaftsanteile können entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben aufgeteilt und übertragen werden.

Auch das kann ein Grund für einen Rechtsformwechsel sein, selbst wenn der reine Steuervergleich noch keinen großen Vorteil zeigt.

Einzelunternehmen und GmbH im Vergleich

PunktEinzelunternehmenGmbH
Steuer auf den GewinnProgressive Einkommensteuer bis 50 Prozent, derzeit 55 Prozent für Einkommensteile über 1 Million Euro.Grundsätzlich 23 Prozent Körperschaftsteuer. Bei Ausschüttung an eine natürliche Person grundsätzlich zusätzlich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer.
GewinnfreibetragJa, bei Vorliegen der Voraussetzungen.Nein.
MindestkörperschaftsteuerKeine.Mindestkörperschaftsteuer auch bei geringem Gewinn bzw. Verlust.
BuchhaltungEinnahmen-Ausgaben-Rechnung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich sein.Doppelte Buchhaltung und Jahresabschluss.
KapitalKein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.Stammkapital grundsätzlich mindestens 10.000 Euro.
SozialversicherungGrundsätzlich GSVG bei entsprechender Pflichtversicherung.Gesellschafter-Geschäftsführer: Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung hängt insbesondere von Beteiligung, Stellung und konkreter Ausgestaltung ab.

Wichtig: Die GmbH ist nicht automatisch ein SVS-Sparmodell

Gerade beim Gesellschafter-Geschäftsführer solltest du die Sozialversicherung nicht vergessen.

Je nach Beteiligung und konkreter Ausgestaltung kann eine Pflichtversicherung nach GSVG oder ASVG bestehen.

Besonders wichtig:

Bei entsprechend GSVG-pflichtversicherten Gesellschafter-Geschäftsführern können nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch Einkünfte aus Gewinnausschüttungen für die GSVG-Beitragsgrundlage relevant sein.

Die Idee

„Ich zahle mir einfach einen sehr kleinen Geschäftsführerbezug und den Rest als Ausschüttung aus, dann spare ich mir die SVS“

solltest du deshalb nicht als allgemeines Gestaltungsmodell betrachten.

Die tatsächliche Sozialversicherungsbelastung gehört in den Rechtsformvergleich hinein.

Wann solltest du noch nicht wechseln?

Für viele Selbstständige bleibt das Einzelunternehmen weiterhin eine sehr gute Rechtsform.

Zum Beispiel wenn:

Du brauchst praktisch den gesamten Gewinn privat

Wenn ein großer Teil des erwirtschafteten Geldes ohnehin laufend privat benötigt wird, reduziert sich der Thesaurierungsvorteil der GmbH.

Gleichzeitig entstehen zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand.

Dein Gewinn ist noch niedrig oder schwankt stark

Eine GmbH verursacht unabhängig vom Gewinn laufende Kosten.

Dazu gehören beispielsweise Bilanzierung, Offenlegung, gegebenenfalls Lohnverrechnung und weitere gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen.

Außerdem fällt grundsätzlich eine Mindestkörperschaftsteuer an.

Du profitierst stark vom Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.

Auf Ebene der GmbH gibt es ihn nicht.

Allein der Grundfreibetrag kann bei entsprechenden Gewinnen einen relevanten steuerlichen Vorteil des Einzelunternehmens darstellen.

Du möchtest möglichst unkompliziert bleiben

Eine GmbH ist eine eigene juristische Person.

Das Geld auf ihrem Bankkonto gehört nicht dir persönlich.

Private Ausgaben können deshalb nicht einfach wie beim Einzelunternehmen als Privatentnahme behandelt werden.

Geschäftsführerbezüge, Ausschüttungen, Darlehen und Verrechnungskonten müssen steuerlich und gesellschaftsrechtlich sauber behandelt werden.

Gerade ab 2027 wird der richtige Umgang mit Gesellschafter-Verrechnungskonten noch wichtiger.

Wie funktioniert der Wechsel? Die Einbringung nach Art. III UmgrStG

Ein typischer Weg vom bestehenden Einzelunternehmen in eine GmbH ist die Einbringung nach Art. III Umgründungssteuergesetz.

Dabei wird nicht einfach nur eine neue GmbH gegründet und das Einzelunternehmen geschlossen.

Der bestehende Betrieb wird unter den Voraussetzungen des Umgründungssteuergesetzes in die GmbH eingebracht.

Das kann den wesentlichen Vorteil haben, dass vorhandene stille Reserven nicht sofort aufgedeckt und besteuert werden müssen.

Die wichtigsten Punkte bei der Einbringung

Schriftlicher Einbringungsvertrag

Die Übertragung muss auf Grundlage eines schriftlichen Einbringungsvertrages erfolgen.

Darin wird festgelegt, welches Vermögen in die GmbH übertragen wird.

Positiver Verkehrswert

Das eingebrachte Vermögen muss die Voraussetzungen des Umgründungssteuergesetzes erfüllen.

Dazu gehört insbesondere grundsätzlich ein positiver Verkehrswert des einzubringenden Vermögens.

Ist dieser nicht offensichtlich, kann ein entsprechender Nachweis erforderlich sein.

Bilanz zum Einbringungsstichtag

Für das einzubringende Vermögen ist grundsätzlich eine Bilanz zum Einbringungsstichtag erforderlich.

Das ist gerade bei Einzelunternehmern wichtig, die bisher ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt haben.

Im Zusammenhang mit der Einbringung können dadurch auch steuerliche Übergangseffekte entstehen.

Diese solltest du vor der Umgründung berechnen.

Buchwertfortführung

Bei einer Einbringung nach Art. III UmgrStG können unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich die steuerlichen Buchwerte fortgeführt werden.

Dadurch müssen vorhandene stille Reserven nicht alleine aufgrund der Einbringung sofort besteuert werden.

Genau darin liegt einer der wesentlichen steuerlichen Vorteile einer Umgründung nach dem Umgründungssteuergesetz gegenüber einem einfachen Verkauf des Betriebes an die eigene GmbH.

Rückwirkung und Neun-Monats-Frist

Der Einbringungsstichtag kann unter den Voraussetzungen des Umgründungssteuergesetzes rückbezogen werden.

Die Anmeldung bzw. Meldung muss grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgen.

Bei einem Stichtag 31.12.2026 bedeutet das grundsätzlich:

Frist bis 30.09.2027.

Wird die Frist versäumt, greifen die gesetzlichen Regelungen über einen Ersatzstichtag. Die gewünschte rückwirkende Einbringung zum 31.12.2026 kann damit verloren gehen.

Deshalb solltest du diese Frist nicht bis zum letzten Tag ausreizen.

Und was passiert gesellschaftsrechtlich?

Neben dem Steuerrecht gibt es noch eine zweite Ebene.

Die GmbH selbst muss gesellschaftsrechtlich ordnungsgemäß errichtet werden.

Dazu gehören je nach konkreter Gestaltung unter anderem:

Hast du Liegenschaften im Betriebsvermögen, müssen zusätzlich insbesondere mögliche Folgen bei Grunderwerbsteuer und Grundbuch geprüft werden.

Dein persönlicher Rechtsform-Check

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Praxis-Tipp: Deine Rechtsform-Entscheidung in 5 Schritten

1. Gewinn 2026 hochrechnen und 2027 planen

Ohne realistische Zahlen bleibt jede Rechtsformfrage Bauchgefühl.

Deshalb solltest du zuerst wissen, welchen Gewinn du 2026 voraussichtlich erzielen wirst und womit du für 2027 rechnest.

2. Deinen privaten Geldbedarf bestimmen

Wie viel Geld brauchst du tatsächlich privat?

Nicht nur für Wohnen und Lebensmittel, sondern für das Leben, das dein Business finanzieren soll.

Dieser Betrag ist für den GmbH-Vergleich besonders wichtig.

Denn nur wenn nach deiner privaten Versorgung tatsächlich Geld in der GmbH verbleiben kann, entsteht ein relevanter Thesaurierungseffekt.

3. Zwei vollständige Szenarien rechnen

Nicht:

Einkommensteuer gegen 23 Prozent KöSt.

Sondern:

Einzelunternehmen gegen GmbH als Gesamtsystem.

Berücksichtige dabei insbesondere:

Erst dann hast du einen sinnvollen Vergleich.

4. Nichtsteuerliche Gründe berücksichtigen

Wie hoch ist dein Haftungsrisiko?

Willst du Mitarbeiter einstellen?

Soll später ein Partner einsteigen?

Möchtest du das Unternehmen irgendwann verkaufen?

Diese Fragen können für die Rechtsform mindestens genauso wichtig sein wie die Steuer.

5. Zeitplan festlegen

Wenn die GmbH tatsächlich sinnvoll ist, planst du den nächsten Schritt.

Erst rechnen. Dann gestalten. Dann umsetzen.

Häufige Fragen

Ab welchem Gewinn lohnt sich der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH?

Eine fixe Gewinngrenze gibt es nicht. Entscheidend ist unter anderem, wie hoch dein Gewinn ist, wie viel Geld du privat benötigst, wie viel Gewinn dauerhaft im Unternehmen bleiben kann, welche Sozialversicherung anfällt und welche zusätzlichen Kosten die GmbH verursacht. Auch Haftungsrisiko, Partner, Investoren und eine spätere Unternehmensnachfolge können eine Rolle spielen. Deshalb sollte die Entscheidung mit deinen tatsächlichen Zahlen durchgerechnet werden.

Bis wann muss die Einbringung für einen Stichtag 31.12.2026 erledigt sein?

Die entsprechende Anmeldung zum Firmenbuch bzw. Meldung beim Finanzamt muss grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgen. Bei einem Stichtag 31.12.2026 endet die Frist grundsätzlich am 30.09.2027.

Kann ich mein Einzelunternehmen steuerneutral in eine GmbH einbringen?

Eine Einbringung nach Art. III Umgründungssteuergesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Fortführung der steuerlichen Buchwerte. Dadurch werden vorhandene stille Reserven grundsätzlich nicht allein aufgrund der Einbringung sofort besteuert. Ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Brauche ich für die GmbH 10.000 Euro in bar?

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt grundsätzlich 10.000 Euro. Bei einer klassischen Bargründung ist grundsätzlich die Hälfte bar einzuzahlen. Bei einer Umgründung bzw. Sachgründung können sich aufgrund der konkreten Gestaltung andere Anforderungen ergeben.

Kann die GmbH den Gewinnfreibetrag nutzen?

Nein. Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu. Eine GmbH kann daher keinen Gewinnfreibetrag geltend machen.

Was ändert sich 2027 beim Verrechnungskonto?

Ab 2027 gelten neue Regeln für Forderungen einer GmbH gegenüber natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar an ihr beteiligt sind, sowie für bestimmte nahestehende Personen. Die Forderung muss grundsätzlich bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in eine fremdübliche Darlehensforderung überführt werden. Geschieht das nicht, kann der über 50.000 Euro liegende Betrag als Ausschüttung gelten und entsprechende Kapitalertragsteuer auslösen. Die Regelung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die im Kalenderjahr 2027 enden.

Wird die Körperschaftsteuer 2027 erhöht?

Nein. 2027 bleibt es grundsätzlich bei 23 Prozent Körperschaftsteuer. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2027 beginnen, steigt der Steuersatz lediglich für Einkommensteile über 1 Million Euro auf 24 Prozent. Für typische kleine GmbHs bleibt es daher auch ab 2028 grundsätzlich beim 23-Prozent-Satz.

Fazit: Rechtsformwechsel 2026 – rechnen statt raten

Die GmbH ist kein Steuersparmodell von der Stange.

Und die entscheidende Frage lautet nicht:

„Ab welchem Gewinn brauche ich eine GmbH?“

Die bessere Frage lautet:

„Welche Rechtsform passt zu meinem Gewinn, meinem privaten Geldbedarf, meinem Risiko und meinen Plänen für die nächsten Jahre?“

Wenn du den gesamten Gewinn privat brauchst, kann das Einzelunternehmen trotz höherem Grenzsteuersatz weiterhin sinnvoll sein.

Wenn dagegen ein wesentlicher Teil des Gewinns im Unternehmen bleiben kann, du investieren oder wachsen möchtest oder dein Haftungsrisiko steigt, wird die GmbH interessanter.

Der Wechsel kann über eine Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz steuerlich strukturiert umgesetzt werden.

Mit einem Einbringungsstichtag zum 31.12.2026 besteht grundsätzlich eine Neun-Monats-Frist bis 30.09.2027.

Mein Tipp: Vergleiche niemals einfach deinen Einkommensteuersatz mit 23 Prozent Körperschaftsteuer. Rechne beide Varianten vollständig durch. Denn am Ende zählt nicht, welche Rechtsform auf den ersten Blick weniger Steuer verspricht. Entscheidend ist, welche Struktur für dein Business und dein Leben tatsächlich besser funktioniert.

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Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). Über 20 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

Mehr über Klaus Brunner →

Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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