GRÜNDUNG

Einzelunternehmen gründen 2026: Schritt-für-Schritt-Checkliste für Österreich

Die Idee steht, der erste Kunde wartet vielleicht schon. Und dann kommt die Frage, die fast jeder Gründer in meiner Beratung stellt: „Wo fange ich eigentlich an?"

Die gute Nachricht: Eine Firmengründung 2026 als Einzelunternehmen ist in Österreich schneller und günstiger als viele glauben. Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos, vieles geht online, und mit GISA-Express kann deine Gewerbeberechtigung sogar automatisch freigegeben werden.

Die weniger gute Nachricht: Die Reihenfolge und ein paar Fristen sind entscheidend. Wer sie übersieht, zahlt später drauf – bei der Steuer, bei der SVS oder bei Förderungen, die nachträglich nicht mehr möglich sind.

Diese Checkliste führt dich Schritt für Schritt durch die Gründung eines Einzelunternehmens mit Gewerbe. Alle Angaben beruhen auf den offiziellen Informationen von WKO, USP und SVS mit Stand September 2026.

Schritt 0: Vor der Firmengründung 2026 – die Vorarbeit

Bevor du irgendetwas anmeldest, solltest du drei Fragen für dich beantwortet haben.

Welche Rechtsform passt?

Für viele Gründer, die alleine starten, ist das Einzelunternehmen die einfachste Rechtsform. Es ist schnell gegründet, benötigt kein Stammkapital und grundsätzlich keinen Notar.

Ob es auch langfristig die wirtschaftlich sinnvollste Rechtsform für dich ist, hängt aber von mehreren Faktoren ab: von deinen geplanten Gewinnen, deinem Haftungsrisiko, deinen Plänen und deiner persönlichen Situation.

Wichtig zu wissen: Bei einem Einzelunternehmen haftest du mit deinem gesamten Vermögen – Betriebsvermögen und Privatvermögen sind nicht getrennt. Das ist ein entscheidender Unterschied zur GmbH, wo die Haftung grundsätzlich auf das Betriebsvermögen beschränkt ist.

Wenn du unsicher bist, hilft dir mein Vergleich Einzelunternehmer oder GmbH? weiter.

Brauchst du überhaupt ein Gewerbe?

Diese Checkliste behandelt die gewerbliche Gründung. Bestimmte Tätigkeiten – etwa Psychotherapie, Physiotherapie oder andere freie Berufe – fallen nicht unter die Gewerbeordnung und haben eigene Regeln.

Für Berater und Coaches habe ich die Besonderheiten in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

Freies oder reglementiertes Gewerbe?

Bei einem freien Gewerbe brauchst du keinen Befähigungsnachweis. Bei einem reglementierten Gewerbe musst du deine Qualifikation belegen – etwa durch eine Meisterprüfung, einen Studienabschluss oder einschlägige Arbeitszeugnisse.

Kannst du den Nachweis nicht selbst erbringen, gibt es zwei Wege: einen Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung oder die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.

Aus meiner Beratungspraxis: Die richtige Zuordnung ist nicht immer eindeutig. Ein kostenloses Beratungsgespräch im Gründerservice der WKO klärt das vorab und erspart dir Rückfragen der Behörde.

Schritt 1: Persönliche Voraussetzungen prüfen

Ein Gewerbe kann grundsätzlich jede eigenberechtigte Person anmelden – in der Regel also ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Zusätzlich dürfen keine Gewerbeausschlussgründe nach § 13 Gewerbeordnung vorliegen, etwa bestimmte gerichtliche Verurteilungen oder ein noch nicht abgeschlossenes Insolvenzverfahren.

Du brauchst außerdem einen Gewerbestandort in Österreich. Ein inländischer Wohnsitz ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ob deine Miet- oder Eigentumswohnung als Standort in Frage kommt, hängt unter anderem von der Widmung und deinem Miet- oder Wohnungseigentumsvertrag ab.

Schritt 2: NeuFöG-Formular vor der Gründung holen

Dieser Schritt wird gern übersprungen – und genau das ist ein teurer Fehler.

Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) befreit dich unter bestimmten Voraussetzungen von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, von Gerichtsgebühren für eine Firmenbucheintragung und – wenn du Arbeitnehmer beschäftigst – von bestimmten Lohnnebenkosten unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass du in den letzten fünf Jahren weder im In- noch im Ausland eine gleichartige selbstständige Tätigkeit ausgeübt hast.

Die Erklärung der Neugründung bekommst du beim Gründerservice deiner Wirtschaftskammer, alternativ elektronisch über das USP mit ID Austria. In beiden Fällen ist eine bestätigte Beratung durch die WKO erforderlich.

Praxis-Tipp: Kläre NeuFöG möglichst vor der Gründung mit dem WKO-Gründerservice. So weißt du von Anfang an, welche Begünstigungen für deine konkrete Gründung infrage kommen und welche Nachweise wann benötigt werden.

Und wichtig: Die Gewerbeanmeldung selbst ist seit der Gewerberechtsnovelle 2017 grundsätzlich gebührenfrei – auch ganz ohne NeuFöG. NeuFöG lohnt sich erst, wenn Firmenbuch oder Mitarbeiter ins Spiel kommen. Es ist nicht primär dafür da, um die Gewerbeanmeldung selbst zu sparen.

Schritt 3: Gewerbeanmeldung – online über GISA oder USP

Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde deines Gewerbestandorts: die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder in Wien das Magistratische Bezirksamt.

Du hast grundsätzlich drei Wege:

Welche Unterlagen brauchst du?

Eine Strafregisterbescheinigung musst du grundsätzlich nicht beibringen. Nur wer weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft ist, muss eine aus dem Herkunftsstaat vorlegen – und auch die entfällt bei Abgabe der eidesstattlichen Erklärung.

Neu seit 2026: GISA-Express

Bei geeigneten digitalen Gewerbeanmeldungen kann die behördliche Bearbeitung vollständig automatisiert erfolgen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Gewerbeberechtigung ohne weitere manuelle Bearbeitung freigegeben und ist sofort im GISA nachweisbar.

In der Praxis heißt das: Bei freien Gewerben mit vollständigen digitalen Daten und eidesstattlicher Erklärung kann die Gründung in Minuten erledigt sein – du bekommst per E-Mail sofort den Link zu deinem GISA-Auszug.

Achtung bei der eidesstattlichen Erklärung: Eine unrichtige Erklärung hat schwerwiegende Folgen – Entzug der Gewerbeberechtigung, ein fünfjähriger Ausschlussgrund ohne Nachsichtsmöglichkeit und mögliche strafrechtliche Konsequenzen. Auch ein irrtümlicher Fehler kann diese Sanktionen auslösen. Lies die Erklärung also wirklich genau.

Ab wann darfst du arbeiten?

Bei freien Gewerben und den meisten reglementierten Gewerben darfst du grundsätzlich sofort mit vollständigem Einlangen der Anmeldung starten, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

Bei reglementierten Gewerben mit Rechtskraftvorbehalt musst du hingegen den rechtskräftigen Bescheid abwarten.

Schritt 4: Finanzamt – innerhalb eines Monats

Innerhalb eines Monats ab Beginn deiner betrieblichen Tätigkeit musst du die Betriebseröffnung beim Finanzamt melden.

Als Einzelunternehmer erfolgt das über den Betriebseröffnungsfragebogen Verf24. In FinanzOnline findest du die entsprechenden Angaben unter „Weitere Services / Erklärungswechsel".

Der Fragebogen ist wichtiger, als er aussieht. Du musst darin Gewinn und Umsatz der ersten beiden Jahre schätzen – und aus der Gewinnschätzung leitet das Finanzamt deine vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen ab.

Schätzt du zu hoch, zahlst du unnötig Vorauszahlungen. Schätzt du zu niedrig, droht später eine hohe Nachzahlung. Beides ist vermeidbar, wenn du realistisch und vorsichtig kalkulierst.

Aus der Umsatzschätzung ergibt sich außerdem, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Du kannst im Fragebogen auch darauf verzichten – ob das sinnvoll ist, hängt von deinen Kunden und Investitionen ab.

Die genauen Schritte findest du in meinem Artikel Finanzamt-Anmeldung als Gründer.

Tipp aus der Praxis: Gegenüber dem Finanzamt giltst du bereits als Unternehmer, wenn du die ersten Vorbereitungen triffst. Anschaffungen vor der Gründung – Laptop, Ausstattung, Ausbildungskosten – sind grundsätzlich schon Betriebsausgaben. Heb also jeden Beleg auf.

Schritt 5: SVS – die Anmeldung läuft automatisch, die Beiträge nicht

Mit dem Tag, an dem du die Gewerbeberechtigung erlangst, beginnt grundsätzlich deine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).

Anmelden musst du dich nicht selbst: Die Gewerbebehörde übermittelt deine Anmeldung automatisch. Innerhalb von rund vier Wochen bekommst du ein Begrüßungsschreiben. Bleibt es aus, melde dich aktiv bei der SVS.

Was zahlst du als Neugründer 2026?

Auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage ergeben sich 2026 zunächst folgende monatliche Beiträge:

BeitragMonatlich
Krankenversicherung37,48 €
Pensionsversicherung101,95 €
Unfallversicherung12,95 €
Selbstständigenvorsorge8,43 €
Gesamt160,81 €

Aber Vorsicht: 160,81 Euro sind nicht automatisch deine endgültige monatliche Belastung.

In den ersten beiden Kalenderjahren wird die Krankenversicherung nicht nachbemessen. Bei der Pensionsversicherung kann es hingegen zu einer Nachbelastung kommen, sobald dein Einkommensteuerbescheid vorliegt und deine versicherungspflichtigen Einkünfte über der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro monatlich liegen.

Im dritten Kalenderjahr kann auch die Krankenversicherung nachbemessen werden.

Die Unfallversicherung ist ein Fixbetrag. Bei der Selbstständigenvorsorge erfolgt laut WKO ebenfalls keine Nachbemessung.

Mein Tipp: Lass dich von den niedrigen Anfangsvorschreibungen nicht täuschen. Wenn dein Business gut läuft, solltest du von Anfang an zusätzliche SVS-Rücklagen bilden. Wie hoch diese SVS-Nachzahlung ausfallen kann und wie du sie planst, habe ich in einem eigenen Artikel durchgerechnet.

Schritt 6: Firmenbuch – nur wenn du willst

Als Einzelunternehmer musst du dich grundsätzlich nicht ins Firmenbuch eintragen lassen. Verpflichtend wird das erst bei einem Nettoumsatz von jeweils über 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder über 1.000.000 Euro in einem Jahr.

Unterhalb dieser Grenzen kannst du dich freiwillig eintragen lassen. Dann darfst du einen Firmenwortlaut führen und verwendest den Rechtsformzusatz „e.U." (eingetragenes Einzelunternehmen). Die Anmeldung geht online über JustizOnline mit ID Austria – ohne beglaubigte Unterschrift. Prüfe Fantasienamen vorher über Suchmaschinen, das Markenregister und deine Wirtschaftskammer.

Schritt 7: Jetzt baust du dein Finanzsystem auf

Die Gewerbeanmeldung ist erledigt. Du bist beim Finanzamt gemeldet und die SVS weiß von deiner Selbstständigkeit.

Jetzt beginnt der Teil, den viele Gründer vergessen: Du musst aus deiner Gründung ein finanziell funktionierendes Business machen.

Meine sieben Empfehlungen für die ersten Wochen

1. Trenne private und betriebliche Geldflüsse. Du solltest jederzeit erkennen können, welche Zahlung zu deinem Unternehmen gehört. Ein eigenes Geschäftskonto ist da die Grundlage – auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

2. Richte ein Rücklagenkonto ein. Steuer und SVS werden nicht bezahlt, wenn irgendwann Geld übrig bleibt. Reserviere das Geld bereits während du es verdienst. Das ist deine größte Sicherheit, wenn die Nachbelastung kommt.

3. Richte deine Buchhaltung ein. Entscheide von Anfang an, wo Rechnungen und Belege landen und wer deine Buchhaltung macht – du selbst oder ein Steuerberater.

4. Erstelle eine korrekte Rechnungsvorlage. Mit allen Pflichtangaben. Einmal richtig einrichten, danach verwenden – spart dir später viel Zeit und Ärger.

5. Berechne deinen Mindestumsatz. Wie viel muss dein Business jeden Monat erwirtschaften, damit betriebliche Kosten, dein Privatleben, Steuern, SVS und Rücklagen finanziert sind? Das musst du wissen.

6. Kalkuliere deine Preise. Dein Preis muss nicht nur die Stunde beim Kunden bezahlen. Auch Urlaub, Krankheit, Akquise, Verwaltung und Weiterbildung müssen finanziert werden. Ein ehrlicher Stundensatz ist die Grundlage für nachhaltiges Business.

7. Mach einmal im Monat einen Finanztermin mit dir selbst. Umsatz, Gewinn, offene Rechnungen, Rücklagen und kommende Zahlungen. 30 Minuten reichen für den Anfang.

Denn eine erfolgreiche Gründung endet nicht mit dem Gewerbeschein. Sie beginnt dort erst.

Häufige Fragen

Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026 in Österreich?

Die Gewerbeanmeldung selbst ist grundsätzlich kostenlos. Gebühren und Abgaben nach der Gewerbeordnung sind seit der Gewerberechtsnovelle 2017 generell befreit, auch ohne NeuFöG-Formular.

Wie lange dauert die Firmengründung als Einzelunternehmen?

Bei freien Gewerben kannst du grundsätzlich sofort nach vollständiger Anmeldung starten. Über GISA-Express kann die Gewerbeberechtigung bei Erfüllung aller Voraussetzungen automatisch freigegeben werden und der GISA-Auszug steht unmittelbar zum Download bereit. Bei reglementierten Gewerben mit Rechtskraftvorbehalt musst du den rechtskräftigen Bescheid abwarten.

Bis wann muss ich mich beim Finanzamt melden?

Innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Tätigkeit. Die Meldung erfolgt über FinanzOnline (Erklärungswechsel) oder mit dem Fragebogen Verf24 für Einzelunternehmen.

Muss ich mich bei der SVS selbst anmelden?

Grundsätzlich nicht bei einer Gewerbeanmeldung: Die Gewerbebehörde übermittelt die Anmeldung automatisch an die SVS. Du erhältst innerhalb von rund vier Wochen ein Begrüßungsschreiben. Bleibt es aus, solltest du dich aktiv bei der SVS melden.

Wie hoch sind die SVS-Beiträge für Neugründer 2026?

In den ersten beiden Kalenderjahren liegen die vorläufigen Beiträge laut WKO bei rund 160,81 Euro pro Monat (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung und Selbstständigenvorsorge, Wert 2026). Die Pensionsversicherung wird ab Vorliegen des Steuerbescheids nachbemessen, wenn deine Einkünfte über der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro monatlich liegen.

Brauche ich als Einzelunternehmer einen Firmenbucheintrag?

Nein, für Einzelunternehmen ist die Eintragung grundsätzlich freiwillig. Verpflichtend wird sie erst bei einem Nettoumsatz von jeweils über 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder über 1.000.000 Euro in einem Jahr.

Was bringt mir das NeuFöG bei der Gründung?

Das Neugründungsförderungsgesetz befreit unter bestimmten Voraussetzungen von Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung und bestimmten Lohnabgaben in den ersten 36 Monaten, wenn du Mitarbeiter einstellst. Voraussetzung ist unter anderem, dass du in den letzten fünf Jahren keine gleichartige selbstständige Tätigkeit ausgeübt hast. Das Formular muss vorab vorgelegt werden – eine nachträgliche Rückerstattung ist grundsätzlich nicht möglich.

Fazit: Gründen ist einfach. Ein funktionierendes Business aufzubauen ist der nächste Schritt.

Ein Einzelunternehmen zu gründen ist 2026 in Österreich einfacher als viele denken. Die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich kostenlos, GISA-Express kann das Verfahren in geeigneten Fällen erheblich beschleunigen und die Gewerbebehörde übermittelt deine Daten grundsätzlich automatisch an die SVS.

Trotzdem solltest du die Gründung nicht einfach schnell „durchklicken".

Kläre zuerst Gewerbe und NeuFöG, melde deine betriebliche Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt und beschäftige dich frühzeitig mit deinen tatsächlichen SVS-Beiträgen.

Und dann kommt der wichtigste Teil: Baue von Anfang an ein Finanzsystem für dein Business auf.

Trenne dein Geld. Bilde Rücklagen. Halte deine Buchhaltung aktuell. Kenne deinen Mindestumsatz. Und kalkuliere Preise, von denen du nicht nur arbeiten, sondern auch leben kannst.

Denn der Gewerbeschein macht dich zum Unternehmer. Ob dein Unternehmen finanziell funktioniert, entscheidet sich erst danach.

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Klaus Brunner

Klaus Brunner – Finanzbuddha

Öffentlich bestellter Bilanzbuchhalter (BiBuG), zertifizierter Unternehmensberater (WKO). 21 Jahre Berufserfahrung, Geschäftsführer der BT Bilanzbuchhaltungs OG in Marchtrenk, über 1.000 Unternehmen begleitet. Spezialisiert auf Gründer und Selbstständige in Österreich.

Mehr über Klaus Brunner →

Haftungsausschluss Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Finanzbuddha / Klaus Brunner keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte. Steuerliche und rechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig – für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

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